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Versicherungen: Vertrieb - Neue Verbraucherrechte

Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive) gilt in Österreich zwar eigentlich schon seit Anfang Juli, konkret zur Anwendung kommt sie aber erst per 1. Oktober 2018.

Ziel der Richtlinie ist es, dem Verbraucher mehr Klarheit und auch Rechtssicherheit beim Abschluss einer Versicherung zu bieten – egal über welchen Vertriebskanal er die Versicherung abschließt. Als Grundlage für einen fairen, transparenten und einheitlichen Vertrieb soll die IDD u.a. berufliche und organisatorische Anforderungen von Versicherungsvertreibern und -vermittlern sowie Informationspflichten und professionelleres Agieren gegenüber den Kunden regeln.

Kernstücke der Richtlinie sind u.a.

• Standardisierte und vergleichbare Informationsblätter.Durch die neue EU-Richtlinie kommt es zu Änderungen für Verbraucher. Der Schutz soll ausgedehnt werden. (Bild: NotarYES/shutterstock.com)
• Die persönliche Empfehlung des Vermittlers – diese muss zu jenem Produkt führen, das den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht. Der Empfehlung vorausgehen müssen eine Analyse einer hinreichenden Anzahl von Versicherungsverträgen am Markt und eine Prüfung der jeweiligen (finanziellen) Situation des Kunden.
• Eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Vermittler.

Fazit: Aus Verbraucherschutz-Sicht ist die IDD-Richtlinie ein Schritt in die richtige Richtung. Welchen konkreten Niederschlag sie in der Praxis findet, wird sich zeigen. Schon im Vorfeld stellen sich Fragen, wie gewisse Punkte umgesetzt werden können und ob die IDD nicht nur zu mehr Bürokratie und Wildwuchs im Tarifdschungel führt. Wir bleiben an dem Thema dran und werden berichten. Hilfreich dafür sind natürlich konkrete Beispiele aus der Praxis. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit: idd@konsument.at

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