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Klage

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Besitzstörung - Das kann teuer werden

Es gibt ein Recht auf ungestörten Besitz. Und wer fremden Besitz eigenmächtig stört, kann geklagt werden. Oft entstehen dabei empfindlich hohe Kosten. Raubrittertum oder Notwehr?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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