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PayPal: Käuferschutz - Bürokratisch unbeweglich

Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um den Käuferschutz von PayPal.

Missbrauch durch Internetbetrüger

Was mit dem Privatverkauf von zwei fabriksneuen Lautsprechern auf eBay begann, entwickelte sich für Herrn Platzer zu einem fünf Monate dauernden Ärgernis. Zum Verhängnis wurde ihm der „Käuferschutz“ des Online-Bezahldienstes PayPal und dessen Missbrauch durch einen italienischen Internetbetrüger. Der Käufer bestand auf Zahlung via PayPal und überwies rund 700 Euro ordnungsgemäß auf Herrn Platzers PayPal-Konto. Also trug dieser das Paket zur Post. Wenige Tage später reklamierte der Käufer auf eBay, dass die Lautsprecher defekt seien und er sie zurücksenden wolle. Kurz danach war er auf eBay nicht mehr zu finden, eine Person anderen Namens hatte jedoch auf PayPal den Käuferschutz beantragt.

PayPal erstattete Kaufpreis zurück

Das bedeutet, dass PayPal ab diesem Moment die Interessen des Käufers über jene des Verkäufers stellt. Sollten sich die beiden nicht einigen, erstattet PayPal den Kaufpreis, holt ihn sich aber vom Verkäufer zurück. Diese Vorgangsweise ist zwar in der vermutlich gängigeren Konstellation aus betrügerischem Anbieter und ehrlichem Kunden vorteilhaft, wenn man sich aber wie Herr Platzer in der Position des betrogenen Verkäufers wiederfindet, hat man es denkbar schwer.

Der mit allen Wassern gewaschene Käufer gab in Italien eine Rücksendung auf, die lediglich ein nichtssagendes Schreiben enthielt, das an eine Adresse in Herrn Platzers Nachbarschaft gerichtet war. Die Bestätigung der italienischen Post, dass eine Rücksendung auf dem Weg in seinen Heimatort war, genügte PayPal aber schon, um zu glauben, dass es sich um die Lautsprecher handle. Als PayPal auf Herrn Platzers Konto zugriff, hatte er den Großteil des erhaltenen Kaufpreises bereits auf sein Bankkonto überwiesen. Deshalb rutschte er bei PayPal ins Minus und bekam auch noch ein Anwaltschreiben.

Jeden Schritt dokumentiert

Herr Platzer war während dieser ganzen Zeit nicht untätig. Er dokumentierte akribisch jeden Schritt, warnte PayPal mehrmals, dass es sich um Betrug handle, und es gelang ihm sogar, über die Sendungsnachverfolgung an das Original der Rücksendung zu kommen. Doch PayPal schaltete auf stur und entschied mehrmals zugunsten des Käufers.

Außergerichtliche Schlichtungsstelle half

Ausschlaggebend war letztlich wohl das Einschalten der Luxemburger Bankenaufsicht CSSF, neben dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) eine der beiden von PayPal selbst benannten außergerichtlichen Schlichtungsstellen. Am Ende gab PayPal nach und erstattete Herrn Platzer „aus einmaliger Kulanz“ sein Geld. Was bleibt, ist der schale Nachgeschmack von Ignoranz und geradezu bürokratischer Unbeweglichkeit. Und das in einem Fall, der dank des Engagements des Betroffenen klarer nicht hätte sein können.

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