- Leistungsumfang und Ausnahmen prüfen
- Bei Schadensmeldung auf die Formulierung achten
- Konkrete Beträge einfordern
Enttäuschte Kunden
Immer wieder melden sich in unseren Beratungsstellen enttäuschte Kunden von Haushaltsversicherungen. Sie stolpern über die zahlreichen Ausnahmebestimmungen und Ausschlussgründe, die in den Verkaufsprospekten meist fehlen. Die Versicherer nehmen sich außerdem das Recht, im Schadensfall den Vertrag zu kündigen.
Auch die Kombination von Sachversicherung mit privater Haftpflicht stiftet Verwirrung. Die Sachversicherung ist für den Hausrat zuständig, wenn in die Wohnung eingebrochen wird oder wenn es brennt. Die private Haftpflicht greift dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat und der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend macht beziehungsweise wehrt sie unbegründete Ansprüche ab.
Durch das Kleingedruckte quälen
Wer wissen will, welche Gefahren und Schäden tatsächlich versichert sind, muss sich durch das klein Gedruckte der mehrseitigen Versicherungsbedingungen kämpfen. Dort sind alle Risiken (zum Beispiel Brand, Blitzschlag, Leitungswasserschaden, Glasbruch, Diebstahl) präzise beschrieben. Schon eine unklare oder ungeschickt formulierte Schadensanzeige genügt, um abgelehnt zu werden. Denn die Profis in den Versicherungsunternehmen klopfen jede Schadensmeldung ganz genau auf die versicherten Risiken ab.