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Haushaltsversicherung - Was tun im Schadensfall?

  • Leistungsumfang und Ausnahmen prüfen
  • Bei Schadensmeldung auf die Formulierung achten
  • Konkrete Beträge einfordern

Enttäuschte Kunden

Immer wieder melden sich in unseren Beratungsstellen enttäuschte Kunden von Haushaltsversicherungen. Sie stolpern über die zahlreichen Ausnahmebestimmungen und Ausschlussgründe, die in den Verkaufsprospekten meist fehlen. Die Versicherer nehmen sich außerdem das Recht, im Schadensfall den Vertrag zu kündigen.

Auch die Kombination von Sachversicherung mit privater Haftpflicht stiftet Verwirrung. Die Sachversicherung ist für den Hausrat zuständig, wenn in die Wohnung eingebrochen wird oder wenn es brennt. Die private Haftpflicht greift dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat und der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend macht beziehungsweise wehrt sie unbegründete Ansprüche ab.

Durch das Kleingedruckte quälen

Wer wissen will, welche Gefahren und Schäden tatsächlich versichert sind, muss sich durch das klein Gedruckte der mehrseitigen Versicherungsbedingungen kämpfen. Dort sind alle Risiken (zum Beispiel Brand, Blitzschlag, Leitungswasserschaden, Glasbruch, Diebstahl) präzise beschrieben. Schon eine unklare oder ungeschickt formulierte Schadensanzeige genügt, um abgelehnt zu werden. Denn die Profis in den Versicherungsunternehmen klopfen jede Schadensmeldung ganz genau auf die versicherten Risiken ab.

Häufige Stolpersteine sind:  

Glasbruch. Durch ein Missgeschick beim Frühjahrsputz gehen Frau K.s teure Weingläser zu Bruch. Ein klarer Fall für die Haushaltsversicherung, denkt Frau K., wird aber von ihrem Versicherungsunternehmen eines Besseren belehrt. Unter dem Titel „Glasbruchversicherung“ sind lediglich Schäden an Flachglas gemeint (Fensterscheiben, Ceran-Kochfelder, Duschkabinen, Verglasungen). Achtung: Nur der Bruch zählt, eine Kerbe oder Absplitterung genügt nicht! Nicht inkludiert sind hingegen Glasgeschirr, Lampen oder Brillengläser.

Unterversicherung. Nach einem Zimmerbrand bei Herrn L. lehnt die Versicherung die volle Ersatzleistung ab. Sie macht Unterversicherung geltend. Herr L. hatte den seit vielen Jahren laufenden Vertrag wertmäßig nicht angepasst. Die Versicherungssumme liegt um 20 Prozent unter dem Versicherungswert (Neuwert des gesamten Wohnungsinhalts), und der Versicherer zahlt daher auch nur 80 Prozent des Schadens. Außerdem wird der teure Perserteppich überhaupt nur zu 20 Prozent ersetzt. Was Herr L. nicht wusste: Die Entschädigung für besondere Wertsachen wie Antiquitäten, Kunstgegenstände, Elektronik oder Teppiche ist in seinem Vertrag begrenzt.

Austritt von Leitungswasser. Leider ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Hauseigentümer. Für die Behebung eines Rohrbruchs und daraus entstehende Kosten ist die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig. Tritt das Leitungswasser im Wohnungsbereich etwa durch Bruch einer Armatur aus, ist für die Folgeschäden die Haushaltsversicherung des Mieters zuständig. Wurde die Nachbarwohnung in Mitleidenschaft gezogen, sind Ansprüche daraus (Malerarbeiten, Bodenbeläge, Beschädigung von Möbeln) über die Haftpflichtversicherung des Verursachers abzuwickeln. Diese ist in allen gängigen Haushaltsversicherungspaketen inkludiert (Deckungssumme bei aktuellen Angeboten meist zwischen 375.000 und 750.000 Euro).

Nicht inkludiert sind üblicherweise Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser entstanden sind. Die Versicherer sprechen von Plansch-, Reinigungs-, Grund- und Hochwasser (etwa übergelaufene Badewanne oder umgestürzter Putzkübel). Das Beispiel Aquarium (Glasbruch, Wasser) illustriert die unterschiedlichen Versicherungsrisiken bei einem Schadensfall. Achten Sie darauf, dass das Aquarium sowohl gegen Bruch als auch gegen Folgeschäden durch Wasseraustritt versichert ist.

Niedrige Limits und Ausschlüsse  

Wer die Versicherungsbedingungen genau liest, findet bei fast jedem Punkt eine Haftungsobergrenze oder eine einschränkende Bestimmung. Für Sparbücher und Bargeld, wenn nicht im Safe aufbewahrt, ist die Haftung nach den Musterbedingungen auf 2000 Euro(!) beschränkt. Schmuck wird nur bis zu einem Betrag von maximal 10.000 Euro ersetzt. Wenn Sie einen Safe haben, gelten höhere Wertgrenzen.

Allerdings definieren die Versicherungsbedingungen ganz klar, wie ein Safe beschaffen sein muss (zum Beispiel aus Eisen, feuerfest, Mindestgewicht 100 kg), und das stimmt nicht immer mit den im Handel als „Safe“ angebotenen Sicherheitsschränken überein. Haftungsobergrenzen gibt es auch für den Ersatz von Aufräumkosten.

Nicht gedeckt sind Sengschäden oder Schäden durch Hitzeeinwirkung (beispielsweise durch Bügeleisen). Der Einschluss von Naturkatastrophen muss üblicherweise extra vereinbart werden. Bei Diebstahl wird zwischen einfachem und Einbruchdiebstahl unterschieden. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn keine Türen oder Fenster eingedrückt oder aufgebrochen wurden. Hier gibt es weniger Entschädigung.

Achtung: Im eigenen Haushalt verursachte Schäden sind bei grober Fahrlässigkeit nicht gedeckt. Tun Sie dasselbe aber in einer fremden Wohnung, übernimmt dies die private Haftpflicht sehr wohl.

Zusätzliche Bausteine möglich

Über spezielle Deckungsverbesserungen lassen sich Lücken schließen. Beliebte Zusatzleistungen sind Hundehaftpflicht, Ersatzmietwohnung, Versicherung von Kühlgut, Elektrogeräte, Reisegepäckschutz weltweit oder Fahrraddiebstahl außerhalb des Hauses. Aber: Nicht alles, was versicherbar ist, ist im Einzelfall auch sinnvoll. Prüfen Sie mehrere Angebote. Unser Versicherungsvergleich kann Ihnen dabei helfen. Die meisten Haushaltsversicherungen sind als Paketlösungen konzipiert und lassen wenig Spielraum für maßgeschneiderte Lösungen. Ausnahme: Wer den relativ teuren Glasbruch streicht, kann bis zu einem Drittel der Prämie sparen.

Mit Selbstbehalten sparen   

Auch Selbsthalte reduzieren die Prämie. Wer bereit ist, kleinere Schäden (ca. 70 bis 100 Euro) selbst zu übernehmen, kann bis zu 20 Prozent Prämie einsparen (bei Donau, Oberösterreichische und Generali). Leider führt ein höherer Selbstbehalt nicht automatisch zu einer höheren Ersparnis. Bei der Hannover erhält man für 100 Euro Selbstbehalt sogar einen Prämiennachlass von 40 Prozent. Denselben Nachlass gewährt die Kärntner Versicherung bei einem Selbstbehalt von 561 Euro. Hier zeigt sich, wie unterschiedlich die Pakete im Detail geschnürt sind.

Jahresprämie am günstigsten

Noch ein Tipp zur Zahlungsweise: Am günstigen kommt eine Jahresprämie. Sonst wird Ihnen ein Unterjährigkeitszuschlag aufgebrummt. Bei Mehrjahresverträgen winken attraktive Dauerrabatte. Aber die müssen bei vorzeitiger Kündigung anteilsmäßig zurückgezahlt werden.

Wer keine größeren Sachwerte zu versichern hat oder das Risiko eines Schadens selbst zu tragen bereit ist, wird möglicherweise mit einer reinen Privathaftpflichtversicherung das Auslangen finden.

Checkliste für die Schadensabwicklung

  • Schaden begrenzen: Unternehmen Sie alle notwendigen Schritte, um den Schaden zu begrenzen (bei Einbruch: gestohlene Sparbücher sperren lassen, Türschloss sofort auswechseln; bei Wasserschaden: Haupthahn abdrehen).
  • Dokumentieren Sie die entstandenen Schäden mit Fotos. Holen Sie bei Einbruch, Diebstahl und Brand die Polizei. Listen Sie alle wichtigen gestohlenen oder beschädigten Gegenstände mit Wertangaben auf.
  • Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Schäden gedeckt sind. Sind Extraausgaben entstanden, prüfen Sie, welche Kosten ersetzt werden (zum Beispiel Ersatzwohnung, Reinigung).
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Wichtig: Dieser behält sich vor, beschädigte Sachen zu begutachten (daher nicht gleich entsorgen!).
  • Was, wann, wo, wie: Die schriftliche Schadensmeldung sollte detailliert wiedergeben, was genau wann, wo und wie passiert ist. Vermeiden Sie unpräzise Formulierung wie „Entschädigen Sie mich angemessen“, nennen Sie konkrete Beträge. Auch Eigenleistungen (etwa Aufräumarbeiten, Reinigung, Reparaturen) können Sie zu marktüblichen Konditionen geltend machen.
  • Begründung verlangen: Bei Ablehnung hartnäckig bleiben und eine schriftliche Begründung verlangen. Prüfen Sie, ob sie mit den Vertragsbedingungen konform geht.

Ist Ihre Versicherung günstig?

Die Prämienbandbreite für vergleichbaren Versicherungsschutz (Glasbruch bis 5 m2, Neuwertersatz, Unterversicherungsverzicht, indirekter Blitzschlag, Vandalismus, Mietsachschäden und Tätigkeitsschäden) für eine 80 m2 große Wohnung mit normaler Ausstattung – berechnet nach der Quadratmetervariante – und eine Privathaftpflichtsumme von mindestens 360.000 Euro reicht von 154,56 Euro bei der Grazer Wechselseitigen bis 382,67 Euro bei Anker. Sie können also über die Hälfte der Jahresprämie einsparen!

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