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Facebook-Sammelklage: EuGH-Urteil liegt vor - Rechtsschutz-Lücken für Konsumenten

Wir fordern die rasche Einführung der Gruppenklage in Österreich.

Heute gab es eine Grundsatz-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren Max Schrems gegen Facebook. Ein Verbraucher kann Ansprüche von anderen Verbrauchern nicht gebündelt vor den Gerichten seines Heimatstaats geltend machen. Eine Sammelklage wegen Datenschutzverletzungen gegen Facebook ist in Österreich nicht möglich.

Schrems: Ansprüche abtreten lassen

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte sich von einer Vielzahl anderer Facebook-Nutzer aus Österreich, Indien und Deutschland Ansprüche gegen Facebook Ireland abtreten lassen. Schrems klagte das soziale Netzwerk daraufhin gesammelt vor österreichischen Gerichten wegen Verletzungen der Rechte auf Achtung der Privatsphäre und auf Datenschutz.

Eine für alle

Die dahinter liegende Konstruktion entspricht jener der sogenannten "Sammelklage österreichischer Prägung“. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Bundesarbeitskammer haben diese in der Vergangenheit bereits in zahlreichen erfolgreich angewendet. Hier ging es um sogenannte Massenschäden, also Fälle, in denen Unternehmen viele Kunden geschädigt hatten. Mit der Sammelklage können auch für jene geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten zu ihrem Recht kommen, die sich eine Klage nicht leisten können.

Unternehmen im Ausland klagen

Unsere Form der Sammelklage versagt nach derzeitigem Recht in grenzüberschreitenden Fällen, dann also, wenn ein Unternehmer seinen Sitz im Ausland hat. Für unsere form der Sammelklage ist es nötig, dass ein Betroffener seine Ansprüche an den klagenden Verband abtritt. Diese Abtretung führt dazu, dass der sogenannte Verbrauchergerichtsstand im Inland verloren geht – das zeigen zumindest bisherige EuGH-Entscheidungen. Der Unternehmer müsste daher im Ausland verklagt werden. Aus diesem Grund ist auch eine echte Sammelklage gegen VW im aktuellen Dieselgate-Skandal wegen manipulierter Abgaswerte in Österreich nicht möglich; ebenso wenig ein Vorgehen gegen internationale Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon.

Unrecht lohnt sich

Der VKI fordert daher – gemeinsam mit der Bundesarbeitskammer – bereits seit langem die Einführung eines Gruppenverfahrens und einer Musterklage in Österreich. Diese juristische Lücke trifft nicht nur die geschädigten österreichischen Verbraucher, sondern auch die heimischen Unternehmer. Denn der Wettbewerb wird massiv verzerrt, wenn ausländische Konzerne nicht mit effizienten Sanktionen rechnen müssen und Unrecht sich für sie dadurch lohnt.

"Vorteile einer Gruppenklage sind offensichtlich"

Ulrike Wolf (Bild: U. Romstorfer/VKI)„Es kann nicht sein, dass Verbraucher nur deshalb nicht zu ihrem Recht kommen und auf ihren Schäden sitzenbleiben, weil sie nicht von einem österreichischen, sondern von einem internationalen Unternehmer geschädigt wurden“, ärgert sich Ulli Wolf (Bild rechts), Leiterin der Abteilung Sammelaktion im VKI. "Das Urteil des EuGH zeigt einmal mehr eklatante Rechtsschutzdefizite für Verbraucher auf. Die Vorteile einer Gruppenklage sind offensichtlich. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. Es ist hoch an der Zeit, die Gruppenklage im Interesse der österreichischen Bevölkerung endlich umzusetzen", ergänzt Petra Leupold, Leiterin der VKI-Akademie.

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