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Lebensversicherung: VKI-Sammelaktion - Mitmachen lohnt sich

, aktualisiert am

Der VKI klagte, das Handelsgericht Wien entschied: Treten Versicherungsnehmer aufgrund fehlerhafter Beratung von ihrer Lebensversicherung zurück, muss der Versicherer die ­einbezahlten Prämien plus vier Prozent Zinsen rückerstatten.

ACHTUNG: UNSERE SAMMELAKTION IST INZWISCHEN ABGELAUFEN.


Hohe Verluste

Petra S. schließt im Jahr 2005 eine fonds­gebundene Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Ablebensschutz von 4.000 Euro ab. Monatlich zahlt sie 75 Euro ein. In elf Jahren Laufzeit kommen so bis Ende 2016 immerhin knapp 10.000 Euro zusammen. Der tatsächliche Wertstand der Versicherung beläuft sich jedoch auf magere 3.800 Euro. Schuld am Saldo sind neben der mageren Fonds-Performance auch Abschluss­kosten, Verwaltungsgebühren und die Ver­sicherungssteuer.

Auch für Rudolf T. ent­puppt sich das „Investment“ in eine fonds­gebun­dene Lebensversicherung (Ablebensschutz 9.000 Euro) als alles andere als renditeträchtig. Im Mai 2000 hat er den Vertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen und monatlich 109 Euro eingezahlt. Als er die ­Versicherung im September 2012 kündigt, ­beläuft sich sein Verlust auf gut 45 Prozent.

Unbefristetes Rücktrittsrecht

Der Ärger von Petra S. und Rudolf T. (Namen der Redaktion bekannt) könnte sich im ­Nachhinein allerdings noch in Wohlgefallen auflösen. In beiden Fällen haben die Ver­sicherungen nämlich bei Abschluss des ­Vertrages falsch beziehungsweise gar nicht über das mögliche Rücktrittsrecht informiert. Daraus ergibt sich für beide Versicherungsnehmer ein nach wie vor mögliches (weil ­unbefristetes) Rücktrittsrecht. Dies ­zeigen zwei Grundsatzurteile des Europäischen ­Gerichtshofs (EuGH) und des ­Obersten Gerichtshofs (OGH). Bis vor Kurzem strittig war, in welcher Höhe Kunden nach ihrem Rücktritt entschädigt werden müssen. Der VKI fordert die Rückzahlung aller ­geleisteten Prämien plus Zinsen. Dazu gehören auch Abschluss­kosten, Verwaltungsgebühren und Versicherungssteuer. Abzuziehen wären lediglich ­Kosten für einen Risikoschutz. Demgegenüber stellen sich die Versicherungen auf den Standpunkt, dass lediglich der Rückkaufswert zu erstatten sei.

Alle Prämien plus vier Prozent

Der VKI klagte in zwei Verfahren gegen die Position der Versicherer und bekam in beiden Fällen vor dem Handelsgericht (HG) Wien Recht. Im Verfahren gegen die Uniqa Österreich Versicherungen AG hielt das Gericht fest, dass die Versicherung den Auszahlungsbetrag nach einem Rücktritt nicht auf den Rückkaufswert beschränken darf. Im Prozess gegen die Ergo Versicherung AG ­entschied das HG Wien, dass die einbezahlten Prämien plus vier Prozent zurückzu­zahlen sind. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Petra S. stünden demnach rund 8.000 Euro mehr zu als der von ihrer Ver­sicherung genannte Rückkaufswert. Auch Rudolf T. könnte einen Mehrerlös in diesem Umfang erzielen, obwohl er seine Versicherung bereits vor fünf Jahren gekündigt und den Rückkaufswert längst erhalten hat. Eine Teilnahme an der VKI-Sammelaktion lohnt sich für beide Konsumenten.

Teilnahme für Personen mit Lebensversicherungen ab dem 1.1.1994

VKI-Sammelaktion

Konsumenten können nach wie vor an der VKI-Sammelaktion teilnehmen. Voraussetzung ­dafür ist, dass es sich um eine Lebensver­sicherung (fondsgebunden oder klassisch) handelt, die ab dem 1.1.1994 abgeschlossen wurde. Darunter fällt etwa auch die neue ­Zukunftsvorsorge. Gegen einen Organisa­tionsbeitrag von 95 Euro überprüfen wir, ob ein Rücktritt möglich ist und ob sich dieser wirtschaftlich lohnt. Rund 2.000 Lebens­versicherungen hat der VKI inzwischen überprüft. „In fast 80 Prozent aller Fälle ­wurden die Versicherungsnehmer nicht ­korrekt über ihr Rücktrittsrecht informiert“, sagt die Leiterin der Abteilung Sammelklagen beim VKI, Ulrike Wolf.

Durchschnittliches Plus von 8.000 Euro über Rückkaufswert

Die Teilnehmer erhalten nach der Prüfung vom VKI einen Musterbrief, mit dem sie gegenüber ihrer Versicherung ­ihren Rücktritt erklären können. „Im Durchschnitt bringt ­unsere Sammelaktion den ­Konsumenten beim Rücktritt ein Plus von 8.000 Euro über dem Rückkaufswert ein. Wir haben Ausreißer von über 30.000 Euro, aber auch Fälle mit 1.000 Euro oder darunter. Die Höhe des ­Mehrerlöses ist abhängig vom vereinbarten Tarif und von individuellen ­Parametern wie Höhe der einbezahlten ­Prämie, Versicherungslaufzeit oder vereinbarter Risikoschutz“, erläutert Ulrike Wolf.

Sammelklage oder Vergleich

Bis es zur Entschädigung kommt, müssen Versicherungsnehmer allerdings noch ein bisschen Geduld aufbringen. Derzeit ver­weigern die Versicherer ihren Kunden den Rücktritt. „Wir sammeln die Stellung­nahmen und intervenieren bei den Versicherern. ­Sollten diese weiter bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben, schließen wir Sammel­klagen als letztes Mittel nicht aus“, sagt VKI-Juristin Wolf.

Derzeit favorisiert der VKI ­jedoch außergerichtliche Einigungen mit den Unternehmen. „Für die Versicherten hätte dies den Vorteil, dass sie nicht auf eine ­Gerichtsentscheidung warten müssen. Sie kämen wesentlich früher zu ihrem Geld und die Versicherer würden profitieren, weil ein Vergleich für sie immer günstiger kommt als ein rechtskräftiges Gerichtsurteil“, so Wolf.

VKI Sammelaktion

ACHTUNG: DIE SAMMELAKTION IST INZWISCHEN ABGELAUFEN.


An der VKI-Sammelaktion können Sie teilnehmen, wenn Sie ab dem 1.1.1994 eine Lebens­versicherung (klassisch/fondsgebunden/neue Zukunftsvorsorge) abgeschlossen und ihren Wohnsitz bei Vertragsabschluss in Österreich hatten. Das betrifft auch bereits gekündigte oder durch ­Zeitablauf beendete Verträge. Reine Ablebensversicherungen sind ausgeschlossen. Der VKI prüft, ob eine unvollständige (fehlerhafte) Rücktrittsbelehrung vorliegt.

Ist ein Rücktritt möglich, überprüft der VKI, ob sich der Rücktritt finanziell rechnet oder ob Sie über den Rückkaufswert bereits mehr erhalten würden. Für die Teilnahme ist ein Organisationsbeitrag von 95 Euro zu entrichten.

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