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Sunwarrior Ormus Supergreens - Nicht zugelassen oder falsch deklariert?

   Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Mischung aus getrockneten Pflanzen zum Zubereiten von Getränken, die unzulässigerweise auch Stevia enthält.

Sunwarrior Ormus Supergreens: Eine Mischung zum Zubereiten von Getränken, die Stevia enthält. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Sunwarrior Ormus Supergreens: Eine Mischung zum Zubereiten von Getränken, die Stevia enthält. (Bild: K. Schreiner/VKI)

Sunwarrior Ormus Supergreens: Eine Mischung zum Zubereiten von Getränken, die Stevia enthält. (Bild: K. Schreiner/VKI)

Sunwarrior Ormus Supergreens: Stevia darf in der EU nicht als Inhaltsstoff in Lebensmitteln verkauft werden. Als Süßungsmittel ist Stevia erlaubt. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Sunwarrior Ormus Supergreens: Stevia darf in der EU nicht als Inhaltsstoff in Lebensmitteln verkauft werden. Als Süßungsmittel ist Stevia erlaubt. (Bild: K. Schreiner/VKI)

Sunwarrior Ormus Supergreens: Stevia darf in der EU nicht als Inhaltsstoff in Lebensmitteln verkauft werden. Als Süßungsmittel ist Stevia erlaubt. (Bild: K. Schreiner/VKI)

Stevia: Verkauf als Lebensmittel in der EU nicht erlaubt

Das steht drauf: Sunwarrior Ormus Supergreens

Gekauft bei: Maran Vegan Wien

Das ist das Problem

„Ormus Supergreens wird aus dem reinsten probiotischen Grüngut von den vulkanischen, hoch gelegenen, nährstoffreichen Böden gewonnen. Es wird ökologisch auf einem uralten ehemaligen Seebett in den vulkanischen Ortschaften von Utah und Arizona kultiviert, die bis in die heutige Zeit von der Zivilisation unberührt bleiben ….“ heißt es blumig auf der Homepage des Anbieters pure and green über diese Mischung aus getrockneten Grünpflanzen, Wurzeln und Kräutern. Ein bis zwei Esslöffel davon mit Wasser oder einem anderem Getränk mischen – und schon hat man laut Anbieter ein „besonders grünes, lebendiges und leicht bekömmliches Getränk“.   

Stevia darf in der EU nur als Süßstoff verkauf werden

Wir haben eine Packung Sunwarrior Ormus Supergreens erstanden. Laut Zutatenliste besteht dieses Produkt aus Alfalfa, Gerstengras, Weizengras, Hafergras, Spinat, Petersilie, Yucca, Pfefferminze und Stevia. Vor allem die letzte Zutat machte uns stutzig: Die Pflanze Stevia beziehungsweise deren Blätter dürfen in der EU nicht als Lebensmittel verkauft werden! Ausschließlich die aus den Blättern der Pflanze erzeugten Steviolglycoside sind seit 2011 als Süßstoff E 960 für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Wird ein Lebensmittel damit gesüßt, muss es entsprechend gekennzeichnet sein („gesüßt mit Süßstoff Steviolglycosiden“ oder „Süßstoff E 960“).

Einstellung des Verkaufs angekündigt

Im Handel tauchen allerdings immer wieder als Badezusatz oder Tee deklarierte Produkte mit Stevia-Blättern auf, was schlicht nicht den Vorschriften entspricht. Ist Sunwarrior Ormus Supergreens einfach „nur“ falsch gekennzeichnet? Wir fragten bei der Firma pure and green, die das Produkt vertreibt, nach, ob Sunwarrior Ormus Supergreens Steviolglycoside (E 960) oder Stevia-Blätter enthält. Dort zeigte man sich davon überzeugt, dass Stevia mittlerweile in der EU zugelassen sei. Sollte das aber nicht der Fall sein, werde man den Verkauf von Ormus Supergreens sofort einstellen, teilte uns pure and green mit. Wir sind gespannt.


Lesen Sie auch unseren ausführlichen Bericht zu Stevia 9/2012.

Reaktion der Firma pure and green

Was pure and green dazu sagt, dass Sunwarrior Ormus Supergreens laut Zutatenliste auch Stevia enthält.

„Ihr Mail hat uns sehr verwundert, da wir der Meinung sind, dass Stevia mittlerweile in der EU erlaubt ist. Wir haben daraufhin beim Bioeinzelhandel und auch beim Großhandel diesbezüglich Rücksprache geführt. Beide bestätigten uns, dass mittlerweile Stevia in der EU erlaubt ist.

Wir beziehen unsere Produkte ausschließlich von Großhändlern in der EU. Für Auskünfte hinsichtlich Beschränkungen und Einfuhrbestimmungen ersuchen wir Sie, sich bitte an den Importeur für SUNWARRIOR zu wenden. Sollte sich herausstellen, dass durch den Verkauf dieser Produkte geltendes Recht verletzt wird, werden wir den Verkauf sofort einstellen.“

www.pureandgreen.at
29. 5. 2014

Wir meinen: Derzeit sind in der EU nur Steviolglycoside (E 960) als Süßungsmittel zugelassen. Da in der Zutatenliste „Stevia“ angeführt wird, ist davon auszugehen, dass das Produkt Stevia-Blätter enthält, was nicht den geltenden Vorschriften entspricht. 

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