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Pesendorfer Wasabi Peanut - Mit Palmöl und Zusatzstoffen

Lebensmittel-Check

Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: In Pesendorfer Wasabi Peanut sind wider Erwarten Palmöl und Zusatzstoffe verarbeitet.

Pesendorfer Wasabi Peanut; (Bild: VKI)
Pesendorfer Wasabi Peanut; (Bild: VKI)

Pesendorfer Wasabi Peanut; (Bild: VKI)

Pesendorfer Wasabi Peanut: Palmöl und Zusatzstoffe enthalten. (Bild: VKI)
Pesendorfer Wasabi Peanut: Palmöl und Zusatzstoffe enthalten. (Bild: VKI)

Pesendorfer Wasabi Peanut: Palmöl und Zusatzstoffe enthalten. (Bild: VKI)

Zusammensetzung in der Zutatenliste nachlesen

Das steht drauf: Pesendorfer Wasabi Peanut

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das ist das Problem

Wasabi-Erdnüsse gibt es mittlerweile in so gut wie allen gut sortierten Supermärkten. Eine Konsumentin hatte den Wasabi Peanut Erdnuss Snack von GM Pesendorfer geschenkt bekommen und war zunächst ganz angetan davon. Auf dem Etikett stand „edle Knabberei“, und so nahm sie an, Wasabi Peanut sei ein besonders guter Erdnuss-Snack. Doch dann studierte sie die Zutatenliste und war enttäuscht: „In diesem Produkt befinden sich 5 Zusatzstoffe, einer davon ist ein Farbstoff. Außerdem wurde Palmöl verwendet. Eine ,edle Knabberei‘, so wie es am Produkt steht, sieht für mich anders aus“, monierte sie, als sie uns das Produkt meldete.

So wie dieser Kundin geht es wohl vielen. In einem Produkt, das als „edle Knabberei“ angepriesen wird, erwartet man im Allgemeinen weder Palmöl noch Zusatzstoffe wie etwa Farbstoff.  

Keine Angabe zur Herkunft von Walnüssen, Äpfeln & Co

Was uns sonst noch stört: Im Logo der GM Pesendorfer ist „Gmunden“ angeführt; dort hat das Unternehmen seinen Sitz. Unter der Marke Pesendorfer werden nicht nur Produkte aus exotischen Zutaten angeboten (wie etwa Wasabi Peanut), sondern auch Produkte aus Zutaten, die bei uns wachsen (z.B. Walnüsse, Äpfel). „Gmunden“ im Firmenlogo lässt annehmen, dass Walnüsse, Äpfel & Co aus der Region bezogen werden.

Ob das tatsächlich der Fall ist, weiß man nicht. Auf den Packungen wird keine Angabe zur Herkunft gemacht. Das ist zwar rechtskonform, für viele KonsumentInnen aber ein großes Ärgernis.

Rechtlich in Ordnung, kundenfreundliche Transparenz wünschenswert

Wir meinen: Bezieht sich das Logo einer Firma auf einen Ort bzw. eine Region, sollte auch die Herkunft der Zutaten klar ersichtlich sein. Seit April 2020 ist eine Verordnung über die Herkunftsangabe von Primärzutaten in Kraft. Diese Verordnung soll dazu beitragen, dass die Herkunft von Produkten transparenter wird. Da es sich beim Logo der GM Pesendorfer GmbH jedoch um eine eingetragene Marke handelt, muss nicht angegeben werden, woher die Primärzutaten der Produkte stammen. Schade!

Auch ohne Palmöl möglich

Wir haben auch die Zutatenlisten von Wasabinüssen anderer Hersteller unter die Lupe genommen: Die Listen waren zwar oft sehr umfangreich, doch bei etlichen waren andere Öle als Palmöl und weniger Zusatzstoffen angeführt.   

Reaktion der Firma GM Pesendorfer

Was GM Pesendorfer dazu sagt, dass in Wasabi Peanut Palmöl und etliche Zusatzstoffe verarbeitet sind.

„[…] Ich, der Geschäftsführer Gerhard Pesendorfer, habe mich selbst dieser Aufgabe gestellt und ich konnte beim Betrachten der Etikette einfach nicht glauben, dass im Produkt die E-Nummer 635 steckt und das im Jahr 2020. Ich kenne diesen Geschmacksverstärker aus Suppenwürzen und habe es in einem Vergleich mit der Spezifikation unseres Zulieferers verglichen, diese E-Nummer befindet sich nicht in unserem verpackten Produkt, es wurde wie auch immer mit der E-Nummer 392 verwechselt, die nicht an der Etikette angebracht ist […].

Das Produkt E 635 ist in diesem Produkt nicht zu finden. Und es wird noch spannender, auch E 503 wurde gekennzeichnet, auch das befindet sich NICHT im Produkt, es ist ersetzt durch E 500 in einer Menge von 0,2335 % der Gesamtmenge. Es handelte sich um eine zwei Jahre alte Spezifikation, […] hier passierten […] diese beiden Fehler. […]  

So jetzt zu unserer genauen Analyse. E 392 Carnosolsäure  Antioxidantien [Antioxidationsmittel, Anm.] und Konservierungsmittel. Es schützt fetthaltige Snacks vor dem Verderb. Sein etwas bitterer Geschmack verleiht den Produkten eine leichte Kräuternote. In Gegenwart von Luftsauerstoff reagiert die Carnosolsäure zu Carnosol, das ebenfalls ein Antioxidans. Gewonnen wird E 392 aus Rosmarin durch Extraktion mit Aceton oder Kohlendioxid. Bisher liegen keine Hinweise auf ein gesundheitliches Risiko bei Zufuhr geringer Mengen vor. Auch die Lebensmittelbehörde der EU (EFSA) vermochte keine Gefahren für die Verbraucher zu erkennen.

Der Extrakt enthält weitere Pflanzenbestandteile, je nachdem wie sorgfältig das Produkt gereinigt wurde. Um eine Deklaration der E-Nummer zu umgehen, wird auf der Zutatenliste der Begriff „Rosmarinextrakt“ bevorzugt. Der Lebensmittelzusatzstoff E 503 gilt als harmlos E 500 - Natriumcarbonate  Natriumcarbonate werden unter der Bezeichnung E 500 in der Lebensmittelindustrie als Backtriebmittel und Säureregulatoren eingesetzt. Dabei gibt es unterschiedliche Formen von Natriumcarbonaten, z.B. das Dinatriumcarbonat, das man umgangssprachlich unter dem Begriff Soda kennt und das Natriumbicarbonat, welches besser als Natron bekannt ist.

Der Lebensmittelzusatzstoff E 500 gilt als völlig harmlos E 330 Citronensäure Die Citronensäure kommt in vielen Früchten vor. In geringer Konzentration ist sie sogar natürlicher Bestandteil jeder menschlichen Zelle. Bei Zufuhr größerer Mengen von E 330 nimmt der Darm leichter unerwünschte Metalle wie Aluminium, Blei oder Radionuklide auf. Als Zusatzstoff werden E 330 und ihre Salze (Citrate) mikrobiell (Aspergillus niger) aus Zucker erzeugt. Citronensäure, die ja ein typischer Zusatz von Süßwaren, Limonaden und Süßspeisen ist, greift den Zahnschmelz an. Allerdings wird dieser durch den Speichel wieder remineralisiert. Wer jedoch bald nach dem Verzehr von sauren Drops, Orangensaft oder Gummibärchen die Zähne putzt, schleift den Zahnschmelz ab.  

Der Lebensmittelzusatzstoff E 330 gilt als harmlos, in Weizenmehl wird es als Ascorbinsäure bezeichnet auch hier könnten wir das E 330 Citronensäure weglassen und als Ascorbinsäure bezeichnen.

E 141 - Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline

Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline sind natürliche Farbstoffe aus Blattgrün. Der Farbstoff wird auch unter der Bezeichnung E 141 geführt. Das im Chlorophyll enthaltene Magnesium wurde durch Kupfer ersetzt, um einen kräftigeren Farbton zu erhalten. Kupferhaltige Komplexe werden in der Lebensmittelindustrie als Farbstoff verwendet.

Grundsätzlich ist der Einsatz von Kupferhaltigen Komplexen in allen Lebensmitteln erlaubt. Man findet es vor allem in Süßigkeiten, Marmeladen, Gelees, Konfitüren, Limonaden, Likören und einigen Käsesorten. Kupferhaltige Komplexe finden auch Einsatz bei Kosmetikartikeln und Arzneimitteln. Für den Verzehr von Kupferhaltigen Komplexen gibt es keine Einschränkungen. Eine Ausnahme bilden Patienten mit Wilson-Syndrom. Als empfohlene Verzehrmenge pro Tag ist ein ADI Wert von 0 bis 15 mg/kg Körpergewicht festgelegt [erlaubte Tagesdosis, Anm.]. Bei diesem Wasabi ist der Grenzwert ist um 99 % unter der empfohlenen Menge.

Ich hoffe ich konnte einen Beitrag leisten, werden ab morgen die Etiketten sofort auf Richtig umstellen und bedanken uns für Ihre Mithilfe, wir haben 280 Artikel im Sortiment, vieles erzeugen wir selbst, Wasabi nicht, es würde alle Maschinen kaputt machen, dieses Wasabi ist als Soloprodukt sehr aggressiv und scharf.  Palmöl haben wir natürlich ein zertifiziertes, 4,6 %, ja wir könnten auf Palmöl verzichten, kündigen aber dann 50 alleinerziehende Mütter, es wäre nicht mehr möglich per Hand dieses Produkt abzufüllen, wir müssten es in eine Aluverpackung füllen, sehen Sie sich bitte diese Wasabi Verpackungen an, alles unter Stickstoff abgefüllt.

Und ich sende Ihnen eine Verpackung eines deutschen Kunden für den wir dieselben Wasabi verpacken, nur dieser will keine E-Nummer, auch möglich. Wie tun wirklich unser bestes, Wasabi Peanuts können wir nicht selbst produzieren, wir kaufen dieses Produkt selbst zu, nach Blindverkostungen haben wir uns dazu entschlossen dieses hervorragende Produkt zu verpacken. […].“  

GM Pesendorfer GmbH
15. 9. 2020  

Wir meinen: Achten Sie auch bei Lebensmitteln, die als „edel“ oder „premium“ beworben werden, genau auf die Zutatenliste. Nur dort erfahren Sie verlässlich, woraus sich das Produkt zusammensetzt. 

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