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Kreditrückzahlung: früher als geplant - Wann die Bank kassieren darf

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Vorzeitig den Kredit zurückzahlen? Ja, das geht. Sie können dabei nicht nur Zinsen sparen, unter Umständen kommen Sie auch um eine Vorfälligkeitsentschädigung herum.

Haben Sie einen Kredit bei einer Bank und möchten diesen vorzeitig tilgen? Wir helfen Ihnen; lesen Sie mehr auf Vorzeitig den Kredit zurückzahlen?.


Vorzeitige Tilgung

Vor sieben Jahren schließt Bernd Z. (Name der Red. bekannt) einen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei einem Zinssatz von sechs Prozent ab. Dank einer Erbschaft wäre es ihm möglich, die Restschuld von 60.000 Euro auf einen Schlag zu begleichen. Z. kontaktiert die Bank. Diese lehnt mit der Begründung ab, dass eine vorzeitige ­Tilgung im Kreditvertrag ausgeschlossen sei.

Geringere Kosten

VKI-Juristin und Bankenexpertin Beate Gelbmann widerspricht: „Ist der Kreditnehmer Verbraucher, steht ihm auf jeden Fall das Recht zu, einen Kredit ganz oder teilweise vorzeitig – also vor Ende der vereinbarten Laufzeit – zurückzuzahlen. In diesem Fall ­reduzieren sich die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten wie zum Beispiel die Kreditkontoführungsgebühr.“

Vorfälligkeitsgebühr

Allerdings könne die Bank unter Umständen eine Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung verrechnen. „Ob diese Vorfälligkeitsgebühr verrechnet werden darf oder nicht, hängt davon ab, wann der Kreditvertrag abgeschlossen wurde, und davon, ob es sich um einen hypothekarisch gesicherten Kredit handelt, also mit einem Pfandrecht auf beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus“, sagt Gelbmann.

Verträge bis 10. Juni 2010 bzw. ab 11. Juni 2010

Verträge bis 10. Juni 2010

Dies bedeutet, dass die Bank nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, wenn ein Vertrag bis einschließlich 10. Juni 2010 für einen Kredit zum Bau oder zur Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest zehn Jahren oder einen hypothekarisch gesicherten Kredit abgeschlossen wurde. Darüber hinaus muss im Vertrag ­zulässigerweise eine Kündigungsfrist ver­einbart worden sein. Bei variablem Zinssatz darf diese Frist maximal sechs Monate be­tragen; bei einem Fixzinssatz kann die ­Kündigungsfrist auch länger sein, nämlich im Ausmaß der Fixzinsperiode. Hält der Verbraucher diese Kündigungsfrist ein, darf die Bank keine Vorfälligkeitsgebühr kassieren.

Verträge ab 11. Juni 2010

Bei nicht hypothekarisch gesicherten Krediten, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn das Recht des Kreditnehmers auf vorzeitige Rückzahlung sowohl in den vorvertraglichen Informationen zum Kredit als auch im Kreditvertrag festgehalten ist. Zudem muss der Anspruch des Kreditgebers auf die Vorfälligkeits­gebühr (inkl. der Art ihrer Berechnung) festgehalten sein.

Fehlen diese Informationen im Kreditvertrag und in den vorvertraglichen Standardinformationen, darf der Kreditgeber kein Entgelt verrechnen. Dieses entfällt auch, wenn die vorzeitige Rückzahlung mit einer Versicherungsleistung getätigt wird, die vereinbarungsgemäß die Kreditrückzahlung gewährleisten soll (z.B. einer Kreditrestschuldversicherung). Auch wenn die Rückzahlung in einen Zeitraum mit variablem Zinssatz fällt oder wenn der vorzeitig zurückgezahlte Betrag für einen Zeitraum von zwölf Monaten 10.000 Euro nicht übersteigt, ist eine Vor­fälligkeitsgebühr unzulässig.

Höhe der Vorfälligkeitsgebühr

Sind die Voraussetzungen für ein Vorfälligkeitsentgelt erfüllt, muss die Bank bestimmte Vorgaben bei der Festsetzung der Höhe einhalten. Die Zinsen, die der Verbraucher bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den Kreditbetrag zu zahlen hätte, dürfen nicht überschritten werden. Darüber hinaus gilt eine Grenze von maximal einem Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Betrages. Bei einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr reduziert sich diese auf maximal 0,5 Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Betrages.

Hypothekarkredite

Hypothekarkredite

Auch bei hypothekarisch gesicherten Kre­diten hat der Verbraucher ein gesetzliches Recht auf vorzeitige Rückzahlung, ohne dass der Kreditgeber dem zustimmen müsste. „Die Besonderheit bei Hypothekarkrediten besteht darin, dass für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist vereinbart werden kann. Diese darf bei einem variablen Zinssatz maximal sechs Monate betragen, bei einem fixen Zinssatz hingegen auch bis zum Ablauf der vereinbarten Festzinsperiode reichen“, erläutert Beate Gelbmann.

Der Kreditnehmer darf auch vor Ablauf der Kündigungsfrist vorzeitig tilgen, dies aber gegen Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Auch hier gilt eine betragsmäßige Begrenzung mit maximal einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages (bzw. 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger).

Kreditnehmer hat die Wahlmöglichkeit

Entweder er zahlt vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist zurück und muss dann jedenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen oder er wartet das ­Ende der Kündigungsfrist ab und kann dann ohne Vorfälligkeitsgebühr vorzeitig tilgen. „Wichtig ist bei Hypothekarkrediten, zu schauen, ob im Vertrag oder den zugrunde liegenden AGB eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Fehlt diese, darf der Kreditgeber auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnen. Dann kann der Kreditnehmer das von der Bank zu Unrecht erhobene Entgelt zurückfordern“, sagt Beate Gelbmann.

Keine Kündigungsfrist im Vertrag

In Bernd Z‘s. Kreditvertrag war keine Kün­digungsfrist enthalten. Nach Intervention des VKI konnte er den Kredit vorzeitig tilgen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.

VKI-Prüfung: Vorzeitige Kreditrückzahlung

Haben Sie einen Kredit bei einer Bank und möchten diesen vorzeitig tilgen? Der VKI prüft, ob und zu welchen Konditionen dies möglich ist. Sie können von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und am Freitag von 9 bis 14 Uhr einen persönlichen Termin in unserem Beratungszentrum vereinbaren ((Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien, Kostenbeitrag € 25,00) oder Sie übermitteln uns die Unterlagen über unsere Onlineberatung aufBeratung vki.at (Kostenbeitrag € 20,00). In jedem Fall benötigen wir den Kreditvertrag samt Bedingungen und allenfalls schon mit der Bank geführte Korrespondenz.

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