Zum Inhalt

Zahnarzt: Honorar für Beratung - Gute Beratung ist eine Leistung

Ich habe mich wegen Implantaten erkundigt. Darf ein Zahnarzt für ein Beratungsgespräch Geld verlangen? Der eine Arzt verlangt etwas und der andere nicht.

Beratung ist eine Leistung

Ja, Zahnärzte dürfen eine Beratung verrechnen. Besonders beim Implantat ist gute Beratung sehr sinnvoll. Und gerade bei der Implantatberatung verrechnen immer mehr Ärzte eine Gebühr. Üblicherweise befragen Patienten bei Implantaten nicht nur einen einzigen Zahnarzt („Second Opinion“). Das ist durchaus sinnvoll. Sorgfältige Implantatberatung braucht aber Zeit, und wenn eine Ärztin oder ein Arzt den Eindruck hat, zu häufig kostenlos zu beraten und zu wenig Implantate zu setzen, dann führt sie/er eine Beratungsgebühr ein. Zwar gibt es für Beratung einen Richttarif der Zahnärztekammer, aber kein Arzt muss sich an diesen Tarif halten. Das bedeutet, dass die Höhe von Arzt zu Arzt stark schwankt.

Gedruckte Patienteninformation ist zu wenig

Wenn Sie gründlich untersucht und persönlich beraten werden, dann erbringt der Zahnarzt eine qualifizierte Leistung, und dann sind unserer Meinung nach Kosten von 70 bis 150 Euro durchaus angemessen.

Wenn Sie den Arzt oder die Ärztin nur vorbeihuschen sehen und die Beratung durch die zahnärztliche Assistentin erfolgt (die verdient nicht viel), dann sollte die Honorarnote spürbar niedriger sein. Ihnen nur einen Informationszettel in die Hand zu drücken („lesen Sie“) und dafür ein hohes Honorar zu verrechnen ist kein Zeichen von Seriosität.

Eine Übersicht zu all unseren Artikel zum Thema "Zahnbehandlung" finden Sie in unserem Serviceartikel [ " Zahnbehandlung- und Zahnpflege " ]

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Arzttermin verpasst - In Rechnung gestellt

"Das kann doch wohl nicht wahr sein! Ist es rechtens, dass mir mein Arzt für einen nicht eingehaltenen Termin eine Rechnung über 50 Euro schickt? Was meinen Sie?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang