Nachkontrolle ist genauso wichtig
Dazu gehört es, zu prüfen, ob technische Arbeiten richtig sitzen, ob die Höhe 
von Inlays und Kronen stimmt, die Überprüfung mit geeigneten Röntgenbildern, ob 
ein Wurzelkanal richtig gefüllt ist oder ob eine Operation fachgerecht 
durchgeführt wurde usw. In jedem Fall ist der Zahnarzt ausdrücklich 
verpflichtet, den Patienten umfassend aufzuklären und diese Aufklärung zu 
dokumentieren. Je teurer, je einschneidender und je weniger dringend die 
Behandlung ist (Stichwort Kosmetik), desto strenger ist die Aufklärungspflicht. 
Behandlungsfehler schwer zu beweisen
Für einen Laien ist es schwierig, dem Arzt einen Behandlungsfehler zu 
beweisen; außerdem kann der Misserfolg viele Ursachen haben. Sie als Patient 
wissen fachlich weniger als der Zahnarzt; damit sind Sie deutlich im Nachteil. 
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten und einen Schaden erlitten haben, dann 
müssen Sie das dem Gericht beweisen oder glaubhaft machen. 
Prozesse sind riskant 
So gesehen ist ein Gerichtsprozess für Sie als Patient eine riskante 
Angelegenheit. Holen Sie über die Behandlung zuerst die Meinung anderer 
Zahnärzte ein. Aber Achtung: Zwei Ärzte, drei Meinungen. Wundern Sie sich auch 
nicht, wenn diese Zahnärzte ihre Meinung über die schlechte Arbeit des Kollegen 
nur im persönlichen Gespräch äußern und unter keinen Umständen als Zeuge vor 
Gericht auftreten wollen. Außer Ärger hat ein Zahnarzt nichts von so einer 
Aussage vor Gericht. 
Kaum Aussagen vor Gericht
Einerseits ist jeder Zahnarzt verpflichtet, Sie über Ihren Gesundheitszustand 
zu informieren, und das schließt den Hinweis auf mangelhafte Arbeit des 
Vorbehandlers ein. Andererseits gibt es, wie die „Österreichische 
Zahnarztzeitung – ÖZZ“ berichtete,  auch Zahnärzte, die die korrekte Arbeit 
der Kollegin oder des Kollegen bemängeln und dann selbst um teures Geld die 
Korrektur der „Fehler“ anbieten ... Ist die Fehlbehandlung offensichtlich und 
schwerwiegend, dann scheuen Sie sich nicht, zu einer der Schlichtungsstellen 
oder zu Gericht zu gehen. 
Gutachter hat große Bedeutung 
Prozesse zwischen Zahnarzt und Patient sind in erster Linie 
Gutachterprozesse. Das Gericht wählt den Gutachter nach freiem Ermessen aus und 
entscheidet meist auf Basis des Gutachtens. Das Gutachten hat in diesen 
Prozessen daher einen sehr hohen Stellenwert. Wichtig: Der Gutachter erhebt 
ausschließlich die medizinischen Fakten, die juristische Interpretation ist dann 
Sache des Gerichts. 
50 Prozent Erfolgschancen 
Die Erfolgsquote solcher Prozesse liegt erfahrungsgemäß bei etwa 50 Prozent; 
50 Prozent gewonnen, 50 Prozent verloren. Verlieren Sie den Prozess, dann tragen 
Sie sämtliche Kosten (beide Anwälte, Gutachter, Gerichtskosten). Viele Richter 
drängen darauf, den Streit durch einen Vergleich zu beenden. Das beschleunigt 
das Verfahren und verbessert die Statistik des Richters. Das kann aber auch dazu 
führen, dass die Ausgaben oder der Schaden des Patienten nicht komplett durch 
die Zahlung des Zahnarztes oder dessen Versicherung gedeckt sind. Daher sollten 
Sie das Prozessrisiko sehr genau abwägen und sorgfältigst vorgehen. – In jedem 
Fall gilt: Die Suche eines Patienten nach seinem Recht ist in Österreich meist 
sehr lang und steinig.