Unser monatlicher Cartoon - diesmal von Leszek. - Tierversuche mit Lippenstift. - siehe auch unseren Test "Lippenstifte".
Kosmetik-Produkte werden häufig an Tieren getestet.
Unser monatlicher Cartoon - diesmal von Leszek. - Tierversuche mit Lippenstift. - siehe auch unseren Test "Lippenstifte".
Kosmetik-Produkte werden häufig an Tieren getestet.
In der lKONSUMENT-Ausgabe 2/2013 veröffentlichten Sie einen Cartoon zu Ihrem Testbericht über Lippenstifte. Dabei sind Affen zu sehen, an denen im Tierversuch Lippenstifte getestet werden. Ich kann diesen Cartoon beim besten Willen nicht lustig finden. Er ist meiner Meinung nach deplatziert und geschmacklos.
Über die Notwendigkeit von Tierversuchen im medizinischen Bereich kann man viel diskutieren. Tierversuche in der Kosmetikindustrie sollten jedoch überholt sein, sind es aber immer noch nicht. Ich bin mir sicher, dass kein einziges Labortier Vergnügen an solchen Tests hat. Mit Ihrem Cartoon ziehen Sie das Leiden von unzähligen Versuchstieren ins Lächerliche.
Mag. Dagmar Doppler
Linz
(aus KONSUMENT 4/2013)
Cartoon von Klaus Pitter - diesmal zu Nagellackentfernern.
Eine Haarmaske, die das Wort „Bananen“ im Produktnamen trägt, mit Bananenbildern wirbt und nach Bananen riecht, enthält keine Banane und soll auch nichts mit Bananen zu tun haben.
Wir haben 17 Produkte getestet. Schaffen die Cremes eine gute Feuchtigkeitsanreicherung? Wie gut lassen sich die Produkte anwenden und wie gut ist das Hautgefühl?
Können Repairshampoos angegriffenes, sprödes Haar "reparieren" und ihm neuen Glanz verleihen?
Ein Duschgel wird mit dem Zusatz „Mit wertvollem Honig“ beworben, aber laut Inhaltsstoffliste sind mehr Parfum und Konservierungsmittel als Honig enthalten. Wie viel Honig im Produkt steckt, will uns der Hersteller nicht verraten.
Eine Himbeeressig-Spülung von Yves Rocher soll dem Haar neue Strahlkraft verleihen. Klingt gut, doch wo ist eigentlich der Himbeeressig?
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: