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Inhaltsstoffangabe - Irreführende Prozentangabe

, aktualisiert am

Leserbrief zu Konsument 11/2001

Sie schreiben, dass ein Inhaltstoff, der bis zu einem Viertel eines Produktes ausmacht, nicht deklariert sein muss. Das finde ich unvorstellbar. Schon 2,5 Prozent wären meiner Meinung nach zu viel!

C.B.
Internet


Wir bitten um Entschuldigung für die unklare Formulierung: Die derzeitige EU-Regelung besagt, dass bei Zutaten, die weniger als 25 Prozent ausmachen, deren Bestandteile (also die „Zutaten der Zutaten“) nicht bekannt gegeben werden müssen. Ein Beispiel: Wenn der Ketchup-Anteil an einem Fertiggericht weniger als 25 Prozent ausmacht, müssen die einzelnen Bestandteile des Ketchups nicht aufgelistet werden. Hier soll die neue Regelung mehr Sicherheit vor allem für Allergiker bringen.

Die Redaktion

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