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Heilbehelfe - Langes Warten auf Hilfsmittel

Viele Patienten sind, um ihren Alltag bewältigen zu können, dringend auf Heilbehelfe wie Rollstühle, Prothesen oder Inkontinenzprodukte angewiesen. Oft warten sie Monate bis Jahre auf die Bewilligung durch die Krankenkasse.

FALL A: Service für Duschrollstuhl

Herr A. ist nach einem Freizeitunfall Tetraplegiker. Das heißt, dass durch die Querschnittlähmung alle vier Gliedmaßen betroffen sind. Außer auf Betreuung ist A. zur Bewältigung seines Alltags auch auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen. Im Juli 2011 muss sein Duschrollstuhl einem Service unterzogen werden. Die Kosten dafür sind hoch und für den Patienten nicht leistbar. Er stellt deshalb einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK).

WGKK will Neukauf statt Service

Die WGKK lehnt ab und schlägt dem Patienten stattdessen die Neuanschaffung eines Duschrollstuhls nach ihrem Tarifmodell vor. Die von der Krankenkasse angebotenen ­Modelle entsprechen jedoch nicht den Bedürfnissen des Patienten. So fehlen einzelne Schiebegriffe, um den Oberkörper zu stabilisieren. Außerdem bietet es zu wenig Halt für die Beine, die seitlich von den Fußbrettern rutschen. Im April 2013, also fast zwei Jahre später, wendet sich A. verzweifelt an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patienten­anwaltschaft (WPPA), um endlich eine ­Zusage zum Service seines Duschrollstuhls zu erreichen.

FALL B: Rollstuhl durch Schaden unbenutzbar

Herr B. ist aufgrund einer Erkrankung vollständig auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen. Im April 2013 wird der Rollstuhl durch einen Schaden unbenutzbar.

WGKK: keine Kostenübernahme für neuen Rollstuhl

Nach mehreren erfolglosen Versuchen, bei der Gebietskrankenkasse eine Kostenübernahme für die Anschaffung eines neuen Elektrorollstuhls zu erreichen, wendete sich B. im August 2013 an die WPPA. Die Situa­tion ist für den Patienten inzwischen dramatisch, da er sein Bett ohne einen funktionstüchtigen Rollstuhl nicht verlassen kann.

Chefarzt kommt zum Hausbesuch

Intervention

In beiden Fällen wendet sich die WPPA direkt an die Wiener Gebiets­krankenkasse, es kommt jeweils zu einem längeren Schrift- bzw. Mailverkehr.

Ergebnis: Kostenübernahme der WGKK

Im Fall von Herrn A. nimmt die Gebietskrankenkasse von der Verpflichtung zur Neuanschaffung eines Duschrollstuhls Abstand. Im Juli 2013 – also zwei Jahre nach Antragstellung – wird der Service des alten Rollstuhls bewilligt.

Im Fall von Herrn B. erscheint Ende Oktober 2013 ein Chefarzt der WGKK zu einem Hausbesuch beim Patienten. Danach wird ihm die Kostenübernahme für den unverzichtbaren Elektrorollstuhl bewilligt. Aufgrund der Verzögerung konnte Herr B. das Bett unnötigerweise lange Zeit nicht verlassen.

Fazit: Akute Fälle bevorzugt behandelt

Die WPPA wird immer wieder mit ­Fällen konfrontiert, in denen notwendige Heilbehelfe (z.B. Verbrauchsartikel als Einmalheilbehelfe wie Inkontinenzprodukte oder Katheter) und Hilfsmittel (z.B. Roll­stühle oder Prothesen) nicht bewilligt werden. Die Betroffenen klagen meist über erfolglose langwierige Schriftwechsel und Telefonate. Nach Ansicht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft müssen die Abläufe der Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden, dringlichen Fällen muss Priorität eingeräumt werden. Die Interessen der Patienten sind dabei in den Vordergrund zu rücken.

Tipp: An Ombudsfrau oder Ombudsmann wenden

Betroffenen rät die WPPA, sich bei einer Verzögerung der Bewilligung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln an die Ombudsfrau/den Ombudsmann ihrer jeweiligen Krankenkasse zu wenden beziehungsweise die Patientenanwaltschaft des jeweiligen Bundeslandes zu kontaktieren.

Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft

In unserer Rubrik "Patientenanwaltschaft" berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte konfrontiert werden.

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft kritisiert grundsätzlich, dass Bewilligungsverfahren der Krankenkassen für unverzichtbare Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel unverhältnismäßig lange dauern.

 

Wiener Pflege-, Patientinnen-
und Patientenanwaltschaft
Schönbrunner Straße 108,
1050 Wien,
Tel. 01 587 12 04,
Fax 01 586 36 99
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at  
www.wien.gv.at > Gesundheit

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Aus dem Inhalt

  • Krankenkasse und freie Arztwahl
  • Welche Behandlung steht mir zu?
  • Das Recht auf Selbstbestimmung
  • Behandlungsfehler und Haftung des Arztes
  • Psychiatrie und Heimunterbringung
  • Gesundheitsakte, Krankengeschichte, Datenschutz

196 Seiten, 14,90 € + Versand

KONSUMENT-Buch: Mein Recht als Patient 

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