Stellungnahme der Mautner Markhof Feinkost 
GmbH
 zur Veröffentlichung in der Zeitschrift “Konsument“ Heft 11/2006 
In der Nummer 11/2006 der Zeitschrift “Konsument“ des Vereins für 
Konsumenteninformation wird über “Mautner Markhof 0 %-Sirup“ berichtet. Dabei 
werden mehrere das Produkt abqualifizierende Behauptungen aufgestellt. So wird 
behauptet, dass im Fruchtsirup “bedenkliche Farbstoffe“ vorhanden seien, und 
zwar die “berüchtigten Azofarbstoffe“, von welchen “abzuraten“ sei. Im 
Zusammenhang mit den Farbstoffen Chinolingelb und Gelborange wird sogar 
“Krebsverdacht“ geäußert.  
Ferner ist im Zusammenhang mit dem Fruchtsirup von 
“Chemie pur“ die Rede. Nach Rücksprache mit dem renommierten Rechtsanwalt Dr. Christian 
Hauer, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, nehmen wir dazu wie folgt 
Stellung:
Zunächst muss es verwundern, dass der “Konsument“ keine vergleichende 
Untersuchung und Beurteilung der auf dem Markt erhältlichen Fruchtsirupe 
vorgenommen hat, sondern seine Äußerungen auf den “Mautner Markhof 0 % Sirup“ 
beschränkt.
 
Behauptungen sind nicht 
nachvollziehbar
Im Artikel wird den angesprochenen Verbrauchern vor dem Produkt Angst 
gemacht, indem Behauptungen aufgestellt werden, die das Erzeugnis als gefährlich 
bzw gesundheitsschädlich hinstellen. Diese Behauptungen erweisen sich als nicht 
nachvollziehbar:
“Mautner Markhof 0 % Sirup“ wird zunächst in völliger 
Übereinstimmung mit den Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelbuches 
(“Codex“), Kapitel B 6 (Sirupe) hergestellt. Die Verwendung der im Sirup 
enthaltenen Zusatzstoffe ist gemäß Lebensmittel-Codex 
zulässig.
Sirup entspricht dem 
Lebensmittelkodex 
      Dazu kommt, dass die Zusatzstoffe 
sowohl auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft als auch auf 
nationaler Ebene strengen Regelungen und Kontrollen unterliegen. Mit 
der in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Verordnung (EG) Nr 178/2002 
wurden die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts 
festgelegt sowie eine Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit 
und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit 
errichtet.
Wesentlichste Zielsetzung der Verordnung ist die 
Lebensmittelsicherheit 
(Art 14). Lebensmittel die nicht 
sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Als nicht sicher gelten 
Lebensmittel, die gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen 
ungeeignet sind. 
Überaus strenge Maßstäbe
 
Gemäß Art 14 Abs 3 und der Verordnung wird bei der Entscheidung der Frage, ob 
ein Lebensmittel sicher oder nicht sicher ist, überaus streng vorgegangen. Es 
werden dabei nicht nur die normalen Bedingungen seiner Verwendung durch den 
Verbraucher, sondern auch die wahrscheinlichen sofortigen und/oder kurzfristigen 
und/oder langfristigen Auswirkungen des Lebensmittels auf die Gesundheit des 
Verbrauchers, sondern auch auf nachfolgende Generationen berücksichtigt. Ebenso 
werden mögliche kumulative Auswirkungen gefährlicher Stoffe erfasst. Schließlich 
wird auch auf die besondere gesundheitliche Empfindlichkeit bestimmter 
Verbrauchergruppen, etwa von Kindern oder Allergikern oder Menschen, die an 
Asthma oder Neurodermitis leiden, Rücksicht genommen.
Auf österreichischer Ebene wurde die EG-Verordnung 
178/2002 durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) 
umgesetzt, dessen höchstes Ziel der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sowie der 
Schutz des Verbrauchers vor Täuschung 
sind.
 
Farbstoffe nicht 
gesundheitsschädlich
Es ist nicht denkbar, dass die in unserem Fruchtsirup 
enthaltenen Farbstoffe gesundheitsschädlich sind, weil sie in diesem Falle als 
nicht sichere Stoffe längst verboten wären. Jene Farbstoffe, die als sicher 
gelten und deshalb in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, sind in der 
Richtlinie 94/36/EG im einzelnen angeführt. Dieser Positivliste der 
unbedenklichen Farbstoffe entsprechen die in Anhang I der österreichischen 
Farbstoffverordnung BGBl 547/1996 (idF BGBl II Nr 212/2005) angeführten 
Farbstoffe.
Tartrazin, Chinolingelb, Gelborange, Carmoisin 
und Brillantblau unbedenklich
Unter den als gesundheitlich unbedenklich eingestuften, zulässigen 
Farbstoffen, sind auch die in “Mautner Markhof 0 %-Sirup“ enthaltenen Farbstoffe 
Tartrazin, Chinolingelb, Gelborange, Carmoisin und Brillantblau angeführt. 
Davon, dass diese Farbstoffe “berüchtigt“ seien oder unter “Krebsverdacht“ 
stünden, kann keine Rede sein.
 
Keine Warnpflicht bei diesen 
Farbstoffen
Bemerkenswert ist, dass die auf der Grundlage von 
EG-Richtlinien geänderte Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) nunmehr 
ausdrückliche deutliche Hinweise auf Zutaten fordert, die bei den Konsumenten, 
insbesondere bei Allergikern, nachteilige Wirkungen auslösen könnten. Diese 
Zutaten reichen von Getreideerzeugnissen, über Eier und Eiererzeugnisse, 
Erdnüssen, Soja, Milch bis zu Sellerie und Sesam, während es bei der Verwendung der in Rede stehenden Farbstoffe keines derartigen Warnhinweises 
bedarf.
Daraus kann nur der Schluss auf die Unbedenklichkeit 
dieser Stoffe gezogen 
werden.
Süßstoffe sind unbedenkliche Stoffe
Was schließlich den Vorwurf, unser Produkt sei “Chemie pur“ betrifft, so 
weist der Sirup einen Fruchtsaftgehalt von 40 % auf. Dass dem Sirup, der zwecks 
Vermeidung der Zuckerzufuhr zuckerfrei ist, Süßstoffe zugesetzt werden, die 
durchwegs als unbedenkliche Stoffe zugelassen sind, rechtfertigt es keinesfalls, 
das Erzeugnis als “Chemie pur“ abzuqualifizieren. 
 
Sachlich nicht gerechtfertigte 
Polemik
Wir betrachten daher die im “Konsument“ aufgestellten Behauptungen als 
einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Polemik gegen ein bekanntes 
Markenprodukt.
Mit freundlichen 
Grüßen,
MAUTNER MARKHOF FEINKOST GmbH
Peter Monghy
Geschäftsführer