Zum Inhalt

Aufklärung beim Zahnarzt (Kommentar) - Reden ist Silber, schweigen ist Gold

Aufklärung und Beratung: Warum halten sich so wenige Zahnärzte an das Zahnärztegesetz? Ein Kommentar von "Konsument"-Redakteur Manfred Tacha.

Sie wissen es, aber sie halten sich nicht dran. „Die Aufklärung“, schreibt die Fachzeitung „Zahnarzt“ (12/2007, S. 18), „kann zum Stolperstein für den Arzt werden.“ Stolperstein ist gut. Wenn Richter Zahnärzte schuldig sprechen, dann nur selten aufgrund von Behandlungsfehlern. In achtzig Prozent der Fälle verurteilen sie Zahnärzte wegen mangelnder Aufklärung. Auch Patienten berichten uns immer wieder, dass sie schlecht oder gar nicht über Behandlung und Kosten informiert wurden.

Ein alter Hut

Das ist nicht neu. Als wir 2004 die Preise für zahnärztliche Leistungen erhoben, standen wir kopfschüttelnd vor sogenannten Kostenvoranschlägen – teils schickten uns Leser lächerliche Kaszettel, teils erhielten wir unverständliche Abkürzungswüsten. Inzwischen verlangt das Zahnärztegesetz im § 18 unmissverständlich die Aufklärung des Patienten (es definiert allerdings nicht Art und Umfang). Und trotz Zahnärztegesetz zeigt unser [ Test ]: Die meisten der getesteten Wiener Zahnärzte scheren sich nicht groß drum.

Warum ist das so?

Antwort 1 – Weil Ärzte mächtiger sind als Patienten. Solange Zahnärzte keine Patienten-Klagen fürchten, werden sie weiterhin die Aufklärung vernachlässigen. Denn wer sorgt dafür, dass dieses Gesetz eingehalten wird? Die Polizei? Kaum. Die Zahnärztekammer? Auch nicht.

Antwort 2 – Aufklärung bringt kein Geld. Der oben zitierte Fachartikel ermahnt die Zahnärzte dringend, das Gesetz zu beachten – einerseits. Andererseits stellt er eine Rechnung auf: Würde ein Zahnarzt in einer durchschnittlichen Kassenpraxis alle Patienten ordentlich aufklären und – wie es das Gesetz verlangt (§ 19) – alles gut dokumentieren, dann blieben pro Tag „nur mehr drei Stunden für die ärztliche Tätigkeit“. Weil Zahnärzte mit Aufklärung nichts oder fast nichts verdienen, delegieren sie sie an die Assistentin (verboten) oder lassen sie unter den Tisch fallen.

Antwort 3: Weil wir Patienten diese Information nicht ausdrücklich genug verlangen.

Fragen Sie, das ist Ihr Recht

Unser Rat: Fragen Sie, bis Sie wirklich verstanden haben, was auf Sie zukommt. Das ist Ihr Recht. Das ist Ihr gesetzliches Recht, keine Gnade. Echte Aufklärung ist ein Gespräch auf Augenhöhe mit Ihrem Zahnarzt – und zwar ohne Schläuchel im Mund.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Entschädigung aus dem Härtefonds nach einer OP

Entschädigung aus dem Härtefonds nach einer OP

Treten nach einer Operation Komplikationen auf, können Patient:innen unter Umständen auch dann eine Entschädigung bekommen, wenn der Eingriff mit der gebotenen ärztlichen Sorgfalt erfolgte.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang