Geschenkboxen, Mitteilungshefte mit Werbeeinschaltungen, Markenrucksäcke als Geschenk für eine Kontoeröffnung, Werbeplakate im Turnsaal ... Schulen sind für Werber attraktiv.
Nun schränkt ein Rundschreiben des Unterrichtsministeriums unpassende Werbung an Schulen ein. "Es ist", heißt es in dem Rundschreiben (Nr. 10/2015), "nicht Aufgabe der Schule, Unternehmen beim Anwerben künftig zahlender Kunden zu unterstützen. In keinem Fall", so schreibt der ministerielle Text mit allergrößter Klarheit, "dürfen sich Schulen als Rekrutierungsplattformen zum Auffüllen oder Erweitern des Kundenstamms von Unternehmen hergeben."
Pädagogische Qualität statt Werbegelder
Das Ministerium hat nicht zuletzt die vom VKI angestrengten Prozesse und Gerichtsurteile gegen unangemessene Werbung an Schulen aufgegriffen. Werbung an Schulen ja, aber sie darf die Aufgaben der Schule nicht beeinträchtigen.
Es gehe um die pädagogische Qualität des Unterrichtes und nicht um das Erschließen von Werbegeldern. Scharf ins Gericht geht die Behörde mit Lehrern, die sich vor den Werbekarren spannen lassen, indem sie das Autoritätsverhältnis ausnutzen.
Unlauterer Wettbewerb
Missbrauch des Unterrichts zu Werbezwecken verstoße "gegen das Indoktrinationsverbot". Das Bewerben von Produkten oder Dienstleistungen im Unterricht "stellt ohne jede Frage einen massiven Verstoß gegen das Schulunterrichtsgesetz" und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Der Verfasser des Rundschreibens berichtet von Widerständen aus den Bundesländern. Die Vorgaben seien, so deren Kritik, "nicht vollziehbar".
Klar ist: Strengere Vorgaben verringern die Einnahmen der Schulen aus der Werbung. Die aber waren immer verhältnismäßig gering.
Das vollständige Rundschreiben lesen Sie unter: Werbung an Schulen: Verbot aggressiver Geschäftspraktiken (Rundschreiben Nr. 10/2015)