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VKI Erfolg gegen innocent Alps GmbH - innocent darf Konsumenten nicht in die Irre führen

Der VKI klagte die  innocent Alps GmbH. Das Landesgericht Salzburg hat entschieden: Die innocent Alps GmbH darf von ihr vertriebene Säfte nicht mit der Bezeichnung "Tropical Juice" bzw. "Tropische Früchte" versehen und/oder mit Abbildungen tropischer Früchte bewerben, wenn der Großteil des Safts nicht aus tropischen Früchten besteht. 

Landesgericht Salzburg bestätigte Irreführung

Der VKI klagte die innocent Alps GmbH wegen des „innocent“-Saftes „Tropical Juice/Tropische Früchte". Dieser vermittelte durch seinen Namen und die Abbildung von Ananas, Mango und Maracuja den Eindruck, er wäre hauptsächlich aus diesen tropischen Früchten gewonnen. Tatsächlich bestand das Getränk zu 85 Prozent aus Apfel- und Orangensaft. Das Landesgericht (LG) Salzburg gab dem VKI recht und bestätigte die Irreführung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fruchtsaftmischung zu 85 Prozent aus Apfel- und Orangensaft

Die innocent Alps GmbH vertrieb einen Direktsaft „Tropical Juice/Tropische Früchte“, auf dessen Flaschenetikett eine Scheibe Ananas, eine Mango sowie eine halbe Maracuja zu sehen waren. Außerdem wurde in der Fernsehwerbung ausschließlich die tropische Frucht Mango gezeigt. Nach der Zutatenliste auf der Rückseite der Flasche setzt sich der Saft jedoch unter anderem aus 50 Prozent Apfelsaft, 35 Prozent Orangensaft und lediglich 12 Prozent Ananassaft, 2 Prozent Mangopürree und 1 Prozent Maracujasaft zusammen.  

Irreführung der Konsumenten

Laut LG Salzburg gibt es keinen Zweifel, dass die Abbildung der Früchte Mango, Maracuja und Ananas im Zusammenhang mit der Bezeichnung „Tropical Juice“ für Konsumenten klar den Eindruck vermittelt, dass dieser Saft – zumindest überwiegend – tropische Früchte beinhaltet. Die unauffällige und kleingedruckte Zutatenliste auf der Rückseite reicht auf gar keinen Fall, um diesen Anschein ausreichend richtigzustellen.  

„Die Konsumentinnen und Konsumenten werden hier über die Zusammensetzung des Saftes in die Irre geführt“, erläutert Barbara Bauer, Juristin im VKI. „Das Bild auf der Flasche erweckt den Eindruck, der Saft bestehe hauptsächlich aus den gezeigten tropischen Früchten. Man erwartet hier sicher nicht 50 Prozent Apfelsaft und 35 Prozent Orangensaft."

Weitere Informationen zum Urteil finden Sie auf VKI-Erfolg gegen innocent Alps GmbH .

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