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Versicherungen: Deckungsstock - Trügerische Sicherheit

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Sind die Kundengelder komplett verloren, wenn ein (Lebens-) Versicherer in die Insolvenz schlittert? Nein – zumindest in der Theorie nicht. 

 

Deckungsstock: Assekuranzen müssen Kundengelder absichern. (Billd: Pisit.Sj/Shutterstock.com)

Bei der TV-Show „Was gibt es Neues“ ­würden die geladenen Kabarettisten auf die Frage, was ein Deckungsstock wohl sei, vielleicht antworten: „Beim Eisstockschießen ein bewusst so hingezirkelter Schuss, dass er dem am besten gelegenen Eisstock Deckung gibt.“ Aber da wir hier im Fach­gebiet „Versicherungs-Chinesisch“ unterwegs sind, verbirgt sich hinter diesem Begriff natürlich etwas ganz anderes. 

Sicherungsvermögen

Der Deckungsstock ist ein Sicherungsver­mögen im Bereich Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung – so etwas wie ein Geldsammelbecken für den Ernstfall. Es wird dann angezapft, wenn ein Versicherungsunternehmen in die Pleite schlittert. Angezapft wird der Deckungsstock aber nicht von den Gläubigern. Die haben, so die Grundidee, im Fall des Falles keinen Zugriff. Der Deckungsstock soll vielmehr die Ansprüche der Versicherten befriedigen. Zumindest in der Theorie. Dazu später mehr. 

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