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TUI Deutschland - Mit Mühe zum Kostenersatz

Da der Maschinentyp mit einem Flugverbot belegt wird, können Frau F. und Herr B. die geplante Reise nicht antreten. TUI sieht sich als Opfer höherer Gewalt. Nur durch unsere Hilfe erhalten sie schließlich ihren rechtmäßigen Kostenersatz. -Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Dominik Manzenreiter.

Dominik Manzenreiter (Bild: VKI)Frau Fuchs und Herr Beck hatten über ein TUI-Reisebüro eine Pauschalreise des Reiseveranstalters TUI Deutschland von 7.7. bis 21.7.2019 auf die Kapverden gebucht. Das Paket umfasste die Flüge Wien–Kapverden–Wien sowie zwei Hotelbuchungen. Zusätzlich wollten sie die Inseln eine Woche lang auf eigene Faust erkunden. Die Unterkünfte und die Flüge für diese Tour buchten sie über einen anderen Anbieter. Die Strecke Wien–Kapverden–Wien sollte mit einer Boeing 737 MAX zurückgelegt werden.

Flüge storniert

Doch dann wurde dieser Maschinentyp wegen schwerwiegender technischer Probleme mit Flugverbot belegt. TUI Deutschland musste die Flüge stornieren. Nun standen Frau Fuchs und Herr Beck kurz vor der geplanten Abreise ohne Flüge da. Sie forderten vom Reisebüro bzw. vom Reiseveranstalter entsprechende Umbuchungen, doch keiner von beiden konnte adäquate Ersatzflüge anbieten. Frau Fuchs und Herr Beck hätten diese selbst und zu einem mittlerweile viel höheren Preis buchen müssen.

TUI verweigert die Erstattung der Kosten

Letztlich beschlossen sie, die Reise auf die Kapverden zu stornieren. Die Ersatzflüge waren einfach zu teuer. Die verhinderten Urlauber erhielten die für die Pauschalreise geleistete Anzahlung und die auf die selbst gebuchten Inlandsflug-Tickets entfallenden Steuern und Gebühren zurück. Doch auf den Hotel- und Ticketkosten für die Inlandsreise (700 €) blieben sie sitzen: Reiseveranstalter TUI Deutschland verweigerte die Erstattung.

EVZ-Intervention: Verschulden seitens TUI?

Herr Beck und Frau Fuchs wandten sich an uns vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Zusammen mit unseren deutschen Kollegen kontaktierten wir den Reiseveranstalter. Dieser lehnte die Erstattung der 700 € weiter ab und begründete dies mit höherer Gewalt: Die Probleme mit der Boeing 737 MAX seien unvorhersehbar aufgetreten, ein Verschulden seitens TUI läge nicht vor.

Wir wandten uns daraufhin an das TUI-Reisebüro. Dort war man entgegenkommender: Nach einer eingehenden Prüfung der Buchungsbestätigungen und Zahlungsbelege erhielten Frau Fuchs und Herr Beck die 700 € zurück.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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