Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Klage des Billigfliegers Ryanair gegen die staatliche Finanzhilfe für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) abgewiesen.
Die Beihilfe sei als Ausgleich für Schäden, die der AUA durch Ausfall oder Verschiebung von Flügen aufgrund der COVID-Pandemie entstanden seien, mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar. Österreich hatte der Airline mit insgesamt 450 Millionen Euro unter die Arme gegriffen.