Zum Inhalt

Reisestornoversicherung - Schutz mit Einschränkungen

Ist eine Reisestornoversicherung sinnvoll?
Ja, aber mit gewissen Einschränkungen. Sie sollten bedenken, daß die Reisestornoversicherung nicht in jedem Fall zahlt, sondern im allgemeinen nur bei Tod oder Erkrankungen. Bei Familien mit Kindern, die öfter krank werden, kann sie durchaus sinnvoll sein, ebenso bei teuren Reisen, die lange im vorhinein gebucht werden. Wenn Sie aber Ihren Urlaub wegen eines unvorhergesehenen Arbeitsanfalls im Beruf nicht antreten können, wird die Reisestornoversicherung sicher nicht greifen. Oft ist eine Reisestornoversicherung schon im Reisepreis enthalten. Diese hat aber meist einen 20prozentigen Selbstbehalt. Durch ein sogenanntes Reiseschutzpaket kann dieser Selbstbehalt dann abgedeckt werden. Bei Sonderangeboten gibt es diese Stornoversicherung allerdings nicht immer.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Flugumbuchung - Anspruch auf Ausgleichsleistung?

"Mein Flug Paris–Wien wurde von der Airline auf einen späteren Flug mit anderer Flugnummer umgebucht und ich kam viereinhalb Stunden verspätet an. Bei Flugverspätungen von über drei Stunden hat man ja Anrecht auf eine Entschädigung. Was aber, wenn die Airline mich auf einen späteren Flug umbucht? Gilt das auch als entschädigungswürdige Verspätung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Lukas Eschlböck.

Bestätigte Flüge - Findet der Flug statt?

"Wir haben über eine Vermittlungsplattform Flüge gebucht. Wir haben bemerkt, dass es diese Flüge gar nicht mehr gibt, sie aber weiter angeboten werden. Der Flug geht in ein Gebiet mit Reisewarnung. Was sollen wir tun?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Andreas Herrmann.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang