"Was ist Pensionssplitting?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Gabi Kreindl.
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Gabi Kreindl |
Betrifft Eltern mit Kindererziehungszeiten ab 2005
Bisher ist Pensionssplitting wenig bekannt (siehe Kurz & Knapp "Pensionssplitting - Gestiegene Akzeptanz"). Es betrifft Eltern mit Kindererziehungszeiten ab 2005. Jener Elternteil, der sich hauptsächlich um die Kindererziehung zu Hause kümmert, verdient in der Regel weniger – was sich negativ auf die Pensionshöhe auswirkt. Das Pensionssplitting soll diese Schieflage etwas ausgleichen.
Teil des Pensionsbeitrages verschieben
Dabei überlässt der mehr verdienende Elternteil dem anderen einen Teil seiner Pension. Pro Kind geht das für 7 Jahre, insgesamt jedoch für nicht mehr als 14. In diesem Zeitraum kann maximal die Hälfte des Pensionsbeitrages des Besserverdienenden auf das Pensionskonto des anderen Elternteiles verschoben werden.
Ein schriftlicher, formloser Antrag bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes an den zuständigen Pensionsversicherungsträger genügt. Weitere Informationen finden Sie unter Pensionsversicherungsanstalt.