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Lyoness Europe AG - VKI startet Sammelaktion

Erst einzahlen, dann profitieren? Lyoness hatte Kunden über sein „Cash-Back-System“ hohe Gewinne in Aussicht gestellt. Wir klagten und der Oberste Gerichtshof gab den Kunden Recht. Holen Sie sich ihr Geld jetzt mit der VKI Sammelaktion zurück!

Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) führten – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Verbandsklage gegen die Lyoness Europe AG. Gegenstand der Klage waren 61 Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in den zusätzlichen AGB (ZAGB) zu sogenannten „erweiterten Mitgliedsvorteilen“.

Lyoness muss Geld zurückzahlen

Bereits die Unterinstanzen erklärten alle 61 Klauseln für undurchsichtig und gesetzwidrig. Der OGH gibt uns ebenfalls Recht und bestätigt das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien - in allen Punkten. Die betroffenen Verträge sind daher unwirksam und Lyoness muss das Geld samt Zinsen an die Kunden zurückzahlen.

VKI hilft Betroffenen

Wir bieten Betroffenen - im Auftrag des Sozialministeriums - eine kostenlose Sammelaktion zur Durchsetzung potentieller Ansprüche gegen Lyoness an. Die Cashback-Karte ist nicht davon betroffen. Teilnehmen können alle Verbraucher die den Vertrag vor November 2014 in Österreich abgeschlossen haben (Zeitpunkt des Erst-Investments). Die Teilnahme an der Sammelaktion ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie unter Lyoness Europe AG.

Die Vorgeschichte

Lyoness wurde als sogenanntes „Cash-Back“-Unternehmen 2003 gegründet. Lyoness ist weltweit als branchen- und länderübergreifende Shopping-Community für Konsumenten und als Kundenbindungsprogramm für Lyoness-Partnerunternehmen aktiv. Unsere Klage richtete sich gegen Klauseln rund um die „erweiterten Mitgliedsvorteile“ in den AGB aus den Jahren 2012 (bzw. 2009, 2008 und 2007). Die bloße Teilnahme an der Einkaufsgemeinschaft (Cash Back Karte) ist davon nicht betroffen.

Lyoness hat Business-Pakete und Premium-Mitgliedschaften mit einer sogenannten „Gutschein-Anzahlung“ vertrieben. Diese waren bei Partnerunternehmen von Lyoness einlösbar. Vereinfacht gesagt konnte man Pakete um 2.000  Euro (und mehr) kaufen. Sie wurden als Anzahlung auf zukünftige Einkäufe tituliert. Dabei wurde den Kunden über ein fragwürdiges Bonussystem, hohe Gewinne (Vergütungen) in Aussicht gestellt.

Kaufst du mehr, kriegst du mehr

Allen Vergütungen des Systems ist gemeinsam, dass sie vom Einkaufsvolumen der Mitglieder abhängen. Wie das System aber genau funktioniert und wie die Mitglieder an die Auszahlungen kommen, ist unklar. Diese „erweiterten Mitgliedsvorteile“ haben viele Konsumentinnen und Konsumenten dazu verleitet, Beträge zwischen 2000 und 25.000 Euro an Lyoness zu zahlen, um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen. Betroffene berichteten dem VKI, dass sie die ihnen in Aussicht gestellten Vorteile nicht oder nur ungenügend erhalten haben. Viele wollten ihre Verträge mit Lyoness beenden und ihr Geld zurück erhalten.

Intransparent und unwirksam

Der OGH hob alle Vertragsklauseln auf,  in denen die Hauptleistungspflichten von Lyoness geregelt werden. Das Höchstgericht erklärte sowohl die „erweiterten Mitgliedsvorteile“ als auch die Klauseln zur Beendigung des Vertrages für intransparent und unwirksam. Laut OGH wurden die Geschäftsbedingungen unnötig schwer verständlich formuliert. Bei zentralen Begriffen fehlt es an einer Definition. Das Gutscheinanzahlungssystem stufte der OGH als intransparent ein.  

Auch die sogenannte „Re-Cash-Funktion“, bei der den Verbrauchern nur eine eingeschränkte Möglichkeit eingeräumt wird, die geleistete Anzahlung in Form von Gutscheinen zur Verwendung für Einkäufe bei Partnerunternehmen zurückzuerhalten, ist für die Verbraucher nicht verständlich dargestellt.

Der OGH stellte dazu fest: „…erhalten diese (Anm.: die Verbraucher) doch nicht einfach eine Anzahlung zurück, sondern müssen … Geld in weitere Eigeneinkäufe investieren, um die geleisteten Anzahlungen auf diese Art ‚zurückzuerwerben‘, sodass für den Verbraucher die von Lyoness behaupteten wirtschaftlichen ‚Vorteile‘ der Wahl der ‚Re-Cash-Funktion‘ nicht erforderlichen Klarheit ersichtlich ist“. Die Tragweite von AGB müsse für Verbraucher durchschaubar sein.

Ulrike Wolf (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Ulrike Wolf:
„Lyoness muss Geld plus Zinsen zurückzahlen".

Lyoness muss Geld zurückzahlen

„Mit diesem Urteil ist die Rechtslage zugunsten der Konsumenten geklärt“, freut sich Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen im Bereich Recht des VKI. Verträge, denen die AGB aus 2012 und früher zu Grunde liegen, seien damit unwirksam. „Damit fällt, aus unserer Sicht, die Rechtsgrundlage für die Zahlungen weg. Lyoness muss daher das Geld plus Zinsen zurückzahlen“, sagt Ulrike Wolf. 

 

 

 

 

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