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Lebensversicherungen: Fondspolizzen am Laufzeitende - So kommen Sie raus

  • Fonds länger zu behalten kann Verluste eventuell wettmachen
  • Option Verlängerung der Versicherungslaufzeit
  • Option Übertragung auf ein Wertpapierdepot

Nicht nur die Wahl des richtigen Produkts, auch der richtige Ausstiegszeitpunkt entscheidet über den Erfolg einer Geldanlage. Fondsgebundene Lebensversicherunge (auch als "Fondspolizzen" bezeichnet) wurden massiv verkauft; viele haben sich inzwischen als Flop erwiesen (lesen Sie dazu auch den ersten Teil dieses Artikels Fondspolizzen: Faule Fonds" in KONSUMENT 2/2011).

Echte Verluste oder Verluste am Papier

Was aber tun, wenn das bei Vertragsabschluss vereinbarte Ende der Laufzeit gekommen ist und der Fondswert desaströs daniederliegt? Ruhen die Fonds noch im Depot der Versicherung, stehen die Verluste vorerst nur auf dem Papier. Schlagend werden Kursverluste erst, wenn man die Fonds verkauft. Die Erwartung, dass niedrige Kurse irgendwann wieder steigen, ist zumindest nicht unrealistisch. Daher ist es sinnvoll, die Fonds nicht gleich zu Geld zu machen, sondern sie noch zu behalten.

Rücktritt vom Ausstieg

Für diesen „Rücktritt vom Ausstieg“ gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann man die Laufzeit der Fondspolizze verlängern. Man kann aber auch die Fonds auf ein ­normales Wertpapierdepot bei einer Bank übertragen. In beiden Fällen kann man also zuwarten, bis die Kurse sich erholt haben, und die Fonds erst dann zu Geld machen. Die Versicherer dürften die Vertragsver­längerung bevorzugen. Auch unterliegen die Fondserträge dabei nicht – anders als auf einem "fremden“ Wertpapierdepot – der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent jährlich.

Vertrag verlängern

Hier bleibt der Versicherungsvertrag aufrecht. Man kann entweder die Fonds einfach liegen lassen oder weiter einzahlen. Alle Versicherer sehen diese Möglichkeit vor, einige allerdings nur mit Einschränkungen.

Rechtzeitig bekannt geben

Will man die Fonds liegen lassen und keine weiteren Zahlungen leisten, muss man dies nur rechtzeitig, also vor Ablauf der Laufzeit, dem Versicherer bekannt geben. Der Ablebensschutz bleibt dabei ­erhalten. Die Kosten für die Versicherung (Verwaltungskosten) sowie die internen Fondskosten laufen weiter. Und man kann die Fonds auch später in ein externes Wertpapierdepot übertragen. Diese Möglichkeit ist meist die erste Wahl, will man Kurs­verluste „aussitzen“, außer die laufenden Kosten sind sehr hoch und wären auf einem externen Depot deutlich niedriger.

Weiter Prämie zahlen?

Ob es sinnvoll ist, weiter Prämien zu zahlen, hängt davon ab, wie sich das Produkt bisher entwickelt hat. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Die Voraussetzungen dafür sind sehr unterschiedlich (siehe "Was tun bei Ablauf"). Meist sind Mindestlaufzeiten von beispielsweise einem, drei oder fünf Jahren einzuhalten. Auch fallen neben den schon erwähnten laufenden Kosten wieder Abschlusskosten und Versicherungssteuer an.

Verträge ohne Laufzeitende

Einige Anbieter (Helvetia, ÖBV, Uniqa/­FinanceLife) sehen in ihren Verträgen ­keine bestimmten Laufzeiten mehr vor, sondern sie schließen Verträge auf unbestimmte Zeit ab. Zwar wird eine Dauer der Prämienzahlung vereinbart, auf deren ­Basis die Abschlusskosten berechnet ­werden, die generelle Laufzeit bleibt aber offen. Dem Versicherungskunden stehen also nach Ablauf der Prämienzahlungs­phase alle Möglichkeiten offen, wie er über seinen Vertrag disponieren will.

Übertragung in ein Depot

In Österreich müssen Investmentfonds prinzipiell in einem Wertpapierdepot liegen. Dieses eröffnet man vorzugsweise bei einer Direkt- oder Onlinebank, weil hier die Spesen meist geringer sind als bei Filialbanken. Danach beauftragt man den Ver­sicherer, die Fonds aus der Fondspolizze in dieses Depot zu übertragen. Der Fachausdruck dafür lautet Naturralleistung.

Im Depot liegen lassen

Die Fonds können dann bis zu einem günstigen Verkaufszeitpunkt im Depot liegen bleiben, also bis sich die Kurse wieder erholt haben. 15 der 18 von uns analysierten Anbieter von Fondspolizzen bieten diese Möglichkeit bei allen Produkten ohne Kapital- oder Höchststandsgarantie. Bei letztgenannten Produkten ist die Übertragung in ein externes Depot nur bei Allianz, Basler, Hypo Versicherung möglich; bei der Donau betrifft es nur die StarInvest-Polizzen. Die ­übrigen Anbieter sehen bei Fondspolizzen mit ­Garantien keine Möglichkeit zur Über­tragung in ein externes Depot vor.

Unterschiedliche Übertragungskosten

Einige Anbieter verrechnen selbst keine Kosten für die Übertragung in ein Depot. Bei jenen, die die Fonds nicht gratis aus­folgen, gibt es zwei Gebührenmodelle: ­Entweder hängt die Übertragungsgebühr vom Fondsvermögen ab oder es wird eine Pauschalgebühr verrechnet. Die Bank ­Austria Versicherung verlangt 1 Prozent vom Depotwert. Bei anderen ist dieser ­Prozentsatz gedeckelt (mit 140 Euro bei ­Generali und BAWAG PSK-Versicherung, mit 150 Euro bei HDI Gerling/Aspecta).

Eine Pauschalgebühr verlangen Nürnberger (70 Euro) und ÖBV (15 Euro je Fonds). Grazer Wechselseitige und Hypo Versicherung verlangen keine Übertragungsgebühr, wenn der Übertrag im eigenen Haus stattfindet.

Was tun bei Ablauf

Berücksichtigt wurden nur Kosten, die von den Versicherungsunternehmen eingehoben werden. Beim Depotübertrag fallen auch Kosten der Depotbank an (zu der die Fonds übertragen werden).

Die Kosten einer Vertragsverlängerung sind immer ident mit den bereits laufenden Kosten. Ohne weitere Prämienzahlung laufen Verwaltungskosten und interne Fondskosten weiter. Bei weiterer Prämienzahlung fallen zusätzlich Abschlusskosten an.

Allianz

Übertragung auf Depot: bei allen ­Varianten möglich, keine Kosten
Laufzeitverlängerung: möglich; Verlängerung um mindestens 1 Jahr, Auflösung danach ohne Abschläge

Bank Austria Versicherung

Übertragung auf Depot: bei allen ­Varianten ohne Garantien möglich, Kosten 1 % des Fondsvermögens
Laufzeitverlängerung: möglich bei Varianten ohne Garantien, höchstens um 5 Jahre (spesen­freie Kündigung möglich); Übertragungsoption bleibt

Basler

Übertragung auf Depot: nur bei Ver­mögenssparplan (VSP) und ZUK (Basler Prämienpension) möglich, keine Kosten bei Übertrag zu Partner Capitalbank
Laufzeitverlängerung: nur bei Kapitalsparbrief, Kindersparbrief, Vermögenssparplan, Basler Prämienpension möglich; nach mind. 3 Jahren Übertragungsoption möglich

BAWAG PSK-Versicherung

Übertragung auf Depot: abhängig vom gewählten Fonds ohne Garantien, Kosten 1 % des Depotwertes (mind. 20 €, max. 140 €)
Laufzeitverlängerung: nur bei weiterer Prämienzahlung, abhängig vom gewählten Fonds und von tariflichen Einschränkungen (z.B. Endalter); nur geschäftsplanmäßige Kosten

Donau

Übertragung auf Depot: bei Donau StarInvest möglich, keine Kosten
Laufzeitverlängerung: bei Donau ­StarInvest möglich, Laufzeit zwischen 5 und 20 Jahren; jederzeit kostenlose Ablösung der Fondsanteile oder Kapital-/Rentenablöse möglich

Generali

Übertragung auf Depot: abhängig vom gewählten Fonds ohne Garantien, Kosten: 1 % des Depotwertes (mind. 20 €, max. 140 €)
Laufzeitverlängerung: nur prämienfreie Verlängerung, ­abhängig vom gewählten Fonds und von tariflichen Einschränkungen (z.B. Endalter); höchstens 5 Jahre; jeweils zum Monatsersten abschlagsfreie Vertragsbeendigung möglich

Grazer Wechselseitige

Übertragung auf Depot: bei Grawe Plusfonds möglich, keine Kosten innerhalb der Grawe-Gruppe/ Capitalbank
Laufzeitverlängerung: bei Grawe Plusfonds möglich, mind. 3 Jahre; Übertragungsoption bleibt

Helvetia

Übertragung auf Depot: nicht möglich
Laufzeitverlängerung: nur bei CleVesto Platinum (ohne Garantie) ­möglich; immer auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen, nur Laufzeit der Beitragszahlung wird vereinbart.

HDI Gerling/Aspecta

Übertragung auf Depot: bei Fonds­Invest, FrauenInvest, KänguruInvest, TwoTrust, Variable Fondspolice, Kapital Fondspolice möglich; Kosten 1 % des Geldwertes der übertragenen Fonds (max. 150 €)
Laufzeitverlängerung: bei FondsInvest, FrauenInvest, KänguruInvest, TwoTrust, Variable Fondspolice, Kapital Fondspolice möglich; Laufzeiten tarifabhängig

Hypo Versicherung

Übertragung auf Depot: bei Hypo Power & Life Fonds möglich, keine Kosten innerhalb der Grawe-Gruppe/Capitalbank
Laufzeitverlängerung: bei Hypo Power & Life Fonds möglich, mind. 3 Jahre; Übertragungsoption bleibt

Nürnberger

Übertragung auf Depot: bei allen ­Varianten möglich, Kosten pauschal 70 €
Laufzeitverlängerung: möglich; ­zwischen 1 Jahr und maximal möglichem Endalter; ­Übertragungsoption bleibt, einmalige Bearbeitungs­gebühr 30 €

Oberösterreichische Versicherung

Übertragung auf Depot: möglich, keine Kosten
Laufzeitverlängerung: bei allen Varianten ohne Garantien möglich, Höchstendalter 85 Jahre; Übertragungsoption immer möglich.

ÖBV

Übertragung auf Depot: bei allen ­Varianten möglich, Kosten 15 € pro Fonds
Laufzeitverlängerung: möglich; immer auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen, nur Laufzeit der Beitragszahlung wird vereinbart, Übertragungsoption bleibt

Skandia

Übertragung auf Depot: nur bei Verträgen (ohne Garantie) vor 2005 möglich, keine Kosten
Laufzeitverlängerung: möglich; Höchstendalter 80 Jahre

s-Versicherung

Übertragung auf Depot: bei allen ­Varianten möglich, Kosten max. 40 €
Laufzeitverlängerung: möglich, bis zum Höchstendalter; Übertragungsoption bleibt

Uniqa/FinanceLife

Übertragung auf Depot: bei Publikumsfonds (ab Depotwert 1.000 €), nicht bei Spezialfonds; keine Kosten
Laufzeitverlängerung: möglich; auf unbestimmte Zeit, Übertragungsoption bleibt

Wüstenrot

Übertragung auf Depot: bei allen ­Varianten möglich, keine Kosten
Laufzeitverlängerung: möglich; mind. 2 Jahre, Höchstendalter 80 Jahre, Übertragungsoption bleibt

Zürich

Übertragung auf Depot: bei Top Invest und Junior Invest bzw. FLV Tarif WFLL möglich, keine Kosten
Laufzeitverlängerung: bei Top Invest und Junior Invest bzw. FLV Tarif WFLL möglich; Verlängerung um 5 Jahre, danach Übertragungsoption

Zusammenfassung

  • Verluste nicht sofort realisieren. Die Fonds bei niedrigen Werten am Laufzeitende wenn ­möglich nicht gleich zu Geld machen, sondern abwarten, bis sich die Kurse vielleicht erholen. Dies ist bei vielen Fondspolizzen möglich.
  • Vertragsverlängerung. Bei der Variante ohne zusätzliche Prämienzahlungen bleibt der Ablebensschutz erhalten, Verwaltungs- und Fondskosten laufen weiter. Bei Zahlung weiterer Prämien fallen wieder Abschlusskosten und ­Versicherungssteuer an.
  • Übertragung auf externes Depot. Meist nur zweite Wahl: Fondserträge werden mit 25 % KESt besteuert, nicht jedoch in der Fondspolizze. Kosten für Depot und Übertragung beachten!

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