Zum Inhalt

Lebensversicherungen - Niedrige Gewinnbeteiligung

, aktualisiert am

Warum ist die Gewinnbeteiligung meiner Lebensversicherung so niedrig, wo man doch liest, dass die Versicherungsanstalten Riesengewinne machen?

Die Gewinnbeteiligung aus einer Kapitallebensversicherung ergibt sich aus dem Veranlagungserfolg im sogenannten Deckungsstock der Lebensversicherung. In diesem Deckungsstock wird das Kapital (abzüglich Versicherungssteuer, Kosten und Risikoanteil) aller Lebensversicherungsverträge in einem Tarif angesammelt und veranlagt. Die Veranlagung österreichischer Kapitallebensversicherungen erfolgt hauptsächlich in festverzinsliche Wertpapiere, v.a in Anleihen. Nur ein geringer Teil (weniger als 10%) wird in Aktien veranlagt. Aus diesem Deckungsstock und dem damit verbundenen Veranlagungserfolg ergibt sich die Gewinnbeteiligung. Diese Gewinnbeteiligung fällt aufgrund des niedrigen Zinsniveaus in den letzten Jahren und, in Zeiten niedriger Zinsen, v.a. durch die hohe Kostenbelastung derzeit eher gering aus.

Die Gewinne der Versicherungsgesellschaften werden auch nicht, wie oft angenommen, an die Kunden, also die Lebensversicherungsnehmer weitergegeben. Es ist vielmehr so, dass die Versicherer in der Sparte Lebenversicherung gute Gewinne machen:

  • Erstens verdienen sie an diversen Gebühren, also Kosten, die der Kunde tragen muss.
  • Zweitens geben Versicherungen im Schnitt nur etwa 90 Prozent des Veranlagungserfolges an die Versicherten weiter.

Bei der Lebensversicherung muss man zwischen Gewinnbeteiligung und garantierter Verzinsung unterscheiden. Fix zugesagt ist nur der garantierte Zinssatz. Aus diesem Grund gibt es für Sie keine rechtliche Handhabe, wenn die Gewinnbeteiligung nur sehr mager ausfällt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Begräbniskostenvorsorge - Wer trägt die Kosten?

Begräbniskostenvorsorge - Wer trägt die Kosten?

"Wie kann es sein, dass wir nach dem Tod meiner Schwiegermutter die Bestattungskosten zahlen müssen, obwohl sie mit einer Lebensversicherung vorgesorgt hatte?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Gabi Kreindl.

Lebensversicherung - Dokumentenübermittlung

Meine Lebensversicherung ist fällig. Der Versicherer hat mich schriftlich aufgefordert, ihm alle Blätter der Originalpolizze zu übermitteln. Ist es rechtens, dass ich die Unterlagen, die meinen Anspruch begründen, aus der Hand geben und der Versicherung vertrauen muss?

Geldanlage: Lebensversicherungen - Erträge

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Die Lebensversicherungen haben in den letzten Jahren nur geringe Erträge gebracht. Versprochen wurde seinerzeit viel mehr. Warum führen Sie hier keine Sammelklage durch?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang