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Konsumentenrecht: Die 10 Grundrechte - Europaweiter Konsumentenschutz

Eine Auflistung der 10 Grundrechte für Konsumenten.

Zur Erinnerung

Anlässlich des Verbrauchertages hat die Europäische Kommission die zehn europäischen Grundrechte für Konsumenten wieder in Erinnerung gerufen:

  1. Kaufen Sie, was Sie wollen und wo Sie es wollen – auf Reisen oder durch Bestellen im Internet, per Telefon oder Post – ohne Zoll oder zusätzliche Mehrwertsteuer.
  2. Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, können Sie sie zurückschicken, das Gewährleistungsrecht gilt EU-weit.
  3. Die EU hat hohe Sicherheitsstandards für Lebensmittel und andere Konsumgüter.
  4. Informieren Sie sich über das, was Sie essen. Lebensmitteletiketten müssen vor möglichen allergieauslösenden oder gentechnisch veränderten Inhaltstoffen warnen.
  5. Verträge mit Verbrauchern müssen fair gestaltet sein.
  6. Verbraucher dürfen ihre Meinung auch ändern. Daher sieht das EU-Recht in manchen Fällen eine Bedenkzeit vor.
  7. Preise müssen vergleichbar sein. Daher muss beispielsweise der Preis pro Kilogramm angegeben sein.
  8. Konsumenten dürfen nicht durch täuschende Werbung irregeführt werden.
  9. Sie sind auch im Urlaub geschützt, z.B. durch die EU-Bestimmungen zum Schutz bei Pleite Ihres Reiseveranstalters.
  10. Bei Beschwerden über ein Unternehmen im EU-Ausland hilft das Netz der Europäischen Verbraucherzentren. Weitere Informationen finden Sie auf www.europakonsument.at .

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