Zum Inhalt

kitzVenture GmbH: erfolgreiche Klage - Unterlassungsvergleich

, aktualisiert am

Mundschutzmasken mit mangelhaften Beschreibungen und Desinfektionsmittel zu Wucher-Preisen bot das Unternehmen auf mundschutzmasken24.com an. Die kitzVenture GmbH verpflichtet sich nun zur umfassenden Unterlassung fragwürdiger Geschäftspraktiken.

Nicht alles, was online angeboten wird, schützt. (Bild: Maridav/Shutterstock.com)

Wir hatten im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht. Das Unternehmen bot bis vor kurzem auf mundschutzmasken24.com Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken an.

Rechtskräftiger Unterlassungsvergleich

Die Klage war vor allem gegen die mangelhafte Beschreibung der Produkte gerichtet. Weiters warfen wir kitzVenture bei den Angeboten von Desinfektionsmittels Wucher vor.

Konkret hatte die kitzVenture GmbH auf ihrer Webseite Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel vor einer großen „Coronaviren“-Grafik mit folgendem Versprechen angeboten: „Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern“. Die Mundschutzmasken waren folgendermaßen beschrieben: „… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“. Abgebildet waren dazu herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken). Nach Experteneinschätzung bieten MNS-Masken dem Träger aber nur geringfügigen bis keinen Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2). Darauf wurde nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

Desinfektionswasser: weder Wirkung noch Inhaltsstoffe beschrieben

kitzVenture hat auch ein „Desinfektionswasser“ angeboten und dieses angepriesen als "eignet sich hervorragend für die Haut um Keime zu reduzieren". Allerdings stellte kitzVenture dabei weder die Wirkung gegen Viren klar noch ging das Unternehmen auf die Inhaltsstoffe des Produktes ein. Nach unserer Auffassung sind aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Kein Ausnutzen von Lieferengpässen

KitzVenture verpflichtet sich zu nun zu unterlassen, für Waren – unter Ausnutzung von pandemiebedingten Lieferengpässen – Preise zu verlangen, die im Vergleich zum tatsächlichen Wert in einem auffallenden Missverhältnis stehen. Denn bei einem Desinfektionsmittel war das Vierfache des Marktpreises verlangt worden.Dr. Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI

Kein Profit aus Verunsicherung von Konsumenten

„Der VKI hat zu Beginn der Coronakrise sehr schnell auf diese Geschäftspraktiken von kitzVenture reagiert und noch im März 2020 eine entsprechende Klage eingebracht“, betont Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. "Den Versuchen einzelner Unternehmen, mit unlauteren Mitteln Profit aus der Verunsicherung von Konsumentinnen und Konsumenten zu schlagen, wird der VKI, besonders in Krisenzeiten, nicht untätig zusehen.“

Details finden Sie aufkitzVenture: umfassende Unterlassung.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang