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Haushaltsversicherung - Lange Gesichter im Schadensfall

Eine Haushaltspolizze sollte Schäden zur Gänze abdecken. Wer unterversichert ist, schaut durch die Finger.

Noch ein Glück, dachte sich Herr Konrad. In der Wohnung, die er mit seinen Lieben bewohnte, hatte es gebrannt. Etwa 10.000 Euro machte der Sachschaden aus. Zum Glück gab es keine Rauchgasvergiftung oder gar einen Todesfall. Die verkohlte Einrichtung und die verrußten Wände waren ja ersetzbar bzw. ­reparabel – wozu hat man schließlich eine Haushaltsversicherung?

Nur zur Hälfte gedeckt

Das böse Erwachen kam, als der Gutachter des Versicherers den Schaden besichtigt ­hatte. Laut Schreiben der Versicherung würde nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Herr Konrad fiel aus allen Wolken.

Von tatsächlicher zu passender Versicherungsumme gekürzt

Vor etwa 20 Jahren hatte er mit seiner frisch angetrauten Frau das neue Heim bezogen und die Polizze abgeschlossen. Die Versicherungssumme betrug damals 400.000 Schilling. Und weil Herrn Konrad die Gefahr der schleichenden Geldentwertung bewusst war, hatte er auch eine Indexierung der Versicherungssumme vereinbart, sie betrug aktuell rund 45.000 Euro.

Doch nun erklärte ihm der Gutachter, dass seine aktuelle Wohnungseinrichtung weitaus mehr wert gewesen sei. Natürlich: In früheren Jahren hatte die Familie nur preiswerte oder gebrauchte Möbel besessen. Als dann die Kinder aus dem ­Gröbsten heraus waren, hatte man sich das eine oder andere schöne Stück geleistet, das nun ein Raub der Flammen geworden war.

Im Schadensfall wird die Entschädigung allerdings im Verhältnis von tatsächlicher zu passender Versicherungssumme gekürzt. Und weil die Wohnung deutlich unterversichert war, muss Familie Konrad nun die Hälfte des Schadens aus der eigenen Tasche bezahlen – nachdem ihr Vertrag schon alt ist, enthält er nämlich keinen Unterversicherungsverzicht. In neueren Polizzen ist er üblicherweise Vertragsbestandteil. Damit verpflichtet sich der Ver­sicherer, im Schadensfall nicht den Einwand der Unterversicherung geltend zu machen. Verträge mit dieser Klausel müssen auch eine Wertsicherungsklausel enthalten.

"richtige" Versicherungssumme

Die passende Kategorie

Um die „richtige“ Versicherungssumme zu eruieren, ist es nicht nötig, den Kaufpreis sämtlicher Möbel, Vorhänge, Porzellanteller, Teppiche, Haushaltsgeräte, Bilder und Musikinstrumente zusammenzurechnen. Der Einfachheit halber teilen Versicherer die Wohnungen in unterschiedliche Kategorien ein.

„Einfach“ besagt, dass es sich im Wesent­lichen um eine preiswerte Ausstattung handelt; die Möbel sind großteils gebraucht oder selbst montiert. Hier beträgt die Ver­sicherungssumme für eine 100-m2-Wohnung je nach Anbieter zwischen 60.000 und 130.000 Euro.

Am häufigsten kommt die ­Kategorie „wohnlich“ vor. Hier stehen auch Markenmöbel oder Einzelanfertigungen vom Tischler und einige schöne Einzelstücke im trauten Heim. Die Versicherungssumme bewegt sich zwischen 80.000 und 130.000 Euro (einige Anbieter machen keinen Unterschied zwischen „einfacher“ und „wohnlicher“ Aus­stattung).

In einer Wohnung mit „gehobener“ Ausstattung finden sich beispielsweise Tischlermöbel, Antiquitäten und handgeknüpfte Teppiche. Hier reicht die Versicherungssumme von 110.000 bis 150.000 Euro. Noch höher liegen die Deckungssummen in der „Exklusiv“-Kategorie der Luxusbehausungen mit hochpreisigen Designerstücken, nämlich bei 150.000 bis 190.000 Euro.

Zu hoch versichert

Wer die abgewohnte Wohnung der verstorbenen Großmutter samt Haushaltsversicherung übernimmt, renoviert und mit hochwertigen Möbeln ausstattet, hat dringenden Handlungsbedarf. Nach unserer Erfahrung sind viele Haushalte unterversichert. Das zeigt sich wie bei Familie Konrad im Schadensfall. Die Konsumenten fragen dann ­empört bei unserer Beratung an, warum ihre Versicherung nicht mehr bezahlt.

Ähnliches hat auch unsere „Aktion Polizzencheck“ vor einigen Jahren ergeben, die wir gemeinsam mit Versicherungsmaklern durchgeführt ­hatten. Aber auch das Gegenteil, die Überversicherung, kommt nicht allzu selten vor. Dabei zahlt man oft über viele Jahre unwissentlich zu hohe Prämien für eine überhöhte Versicherungssumme, die man auch beim größten Schaden niemals in Anspruch nehmen könnte.

Makler oder Versicherungsberater

Berater

Mindestens alle paar Jahre sollten Sie daher die Versicherungssumme Ihrer Haushaltsversicherung darauf prüfen, ob auch keine Unter- oder Überversicherung vorliegt. Nur dann ist sichergestellt, dass ein Schaden zur Gänze übernommen wird und Sie nicht zu viel ­Prämie zahlen. Zur Abklärung können Sie sich an einen Berater der Versicherungsanstalt wenden.

Makler

Hilfreich kann aber auch die Einschaltung eines Versicherungsmaklers sein. Dieser ist verpflichtet, für seine Kunden das jeweils beste Angebot auf dem Markt ausfindig zu machen. Rund die Hälfte aller Polizzen, die im Rahmen unserer Aktion Polizzencheck geprüft wurden, war zu teuer. Die Prämie lag also zu hoch, auch wenn die Versicherungssumme vielleicht angemessen war.

 

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