Zum Inhalt

Gewährleistung: Reparatur oder Austausch - Rechtliche Aspekte

Meine neu gekaufte Spielkonsole funktionierte nicht. Der Händler erklärte mir, dass er das Gerät einschicken müsse. Ein Austausch sei nicht möglich, weil die Lieferfirma in Deutschland dies so vorschreibe. Geld zurück gibt es nur in Form einer Gutschrift. Ist diese Vorgangweise rechtlich korrekt?

Thomas Hirmke (Bild: Ehrensberger)Nein. Als Käufer können Sie wählen, ob Sie das Gerät reparieren lassen oder ein neues wollen. Dass der Lieferant das Einschicken vorschreibt, ist jedenfalls keine Begründung, warum nur eine Reparatur zulässig sein sollte. Sie können  nun den Händler schriftlich unter Hinweis auf die Gesetzeslage zum Austausch auffordern. Wenn das nichts nützt, müssen Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Dies kann aber im Hinblick auf das immer bestehende Prozesskostenrisiko bei einem derartig niedrigen Streitwert nicht empfohlen werden. In der Praxis ist daher abzuwägen, ob es sich dafürsteht, wenn man freiwillig eine Gutschrift bekommt. Denn mit der Gutschrift kann man ja eine andere Konsole kaufen, das läuft dann vom Ergebnis her auf einen Austausch hinaus.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Reparaturdienst - Kein Erfolg, trotzdem Kosten?

Reparaturdienst - Kein Erfolg, trotzdem Kosten?

"Unsere vier Jahre alte Waschmaschine wurde defekt. Der gerufene Reparaturdienst arbeitete eineinhalb Stunden, brachte die Maschine aber nicht zum Laufen. Ein paar Tage  später kam trotzdem eine saftige Rechnung. Muss ich diese bezahlen?"

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

"Wir haben in einem Möbelgeschäft ein Sofa gesehen, ein Ausstellungsstück. Der Verkäufer sagte, dass weder Gewährleistung noch Garantie greifen. Stimmt das?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Alexander Wurditsch.

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

"In Geschäften lese ich sehr oft bei verbilligter Abverkaufsware „Vom Umtausch ausgeschlossen“. Was ist aber, wenn z.B. ein Kleidungsstück dann vielleicht doch nicht passt oder schadhaft ist?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker, MA.

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

"Ich habe eine Waschmaschine gekauft, die von Beginn an nicht funktioniert hat. Ich wollte sie gegen eine neue funktionierende eintauschen. Der Händler jedoch bestand auf Reparatur – und argumentierte mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ich hätte aber bei Kauf einer neuen Waschmaschine gerne ein neues Gerät gehabt, kein repariertes. War das Vorgehen des Verkäufers in Ordnung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Manfred Aumann.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang