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Flugausfall: Ausgleichszahlungen - Oft erst durch Sachverständigen zu klären

Mein Flug wurde wegen technischer Probleme storniert. Habe ich über die Nacht im Hotel hinaus auch das Recht auf finanzielle Entschädigung? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier unsere Rechtsexpertin Dr. Barbara Forster.

Barbara Forster (Bild: Vki)Grundsätzlich schreibt die Fluggastrechte-Verordnung der EU vor, dass Flugpassagiere eine Ausgleichszahlung erhalten müssen, wenn ihr Flug gestrichen wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Airlines aus wirtschaftlichen Interessen Flüge ausfallen lassen.

Ausgleichszahlungen: Ausnahmen

Die Verordnung sieht aber Ausnahmen vor. Keine Ausgleichszahlung ist etwa dann vorgesehen, wenn die technischen Gebrechen, die zur Stornierung geführt haben, unvorhersehbar und unvermeidbar waren. Konkret heißt es: "… wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären". Feststellen kann man dies allerdings oft nur über einen Sachverständigen bei Gericht, der Einsicht in die Unterlagen der Airline nimmt.

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