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Einziehungsauftrag - Umstellung der Zahlungsweise

"Ist es in Ordnung, dass ich hohe Spesen zahlen musste, weil mein Konto kurzfristig nicht gedeckt war und daher mittels Bankeinzug keine Abbuchung der GIS-Gebühren vorgenommen wurde?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Irene Randa.

VKI-Beraterin Irene Randa (Bild: Foto Brejcha)
Mag. Irene Randa

"Ich zahle die GIS-Gebühren seit Jahren mittels Bankeinzug. Kürzlich war mein Konto kurzfristig nicht gedeckt, daher wurde keine Abbuchung vorgenommen. Ich ging davon aus, dass die GIS aufgrund der aufrechten Einzugsermächtigung die ausstehenden Gebühren weiterhin von meinem Konto abbuchen würde. Dem war aber nicht so, ich geriet in Zahlungsverzug und musste hohe Spesen zahlen. Ist das in Ordnung?"

Keine zweite Einziehung

Bei einem Einziehungsauftrag wird ein fällliger Betrag abgebucht, auch wenn er sich erhöht haben sollte. Ist das Konto aber einmal nicht gedeckt, wird der Betrag nicht abgebucht. Die Firmen reagieren darauf in aller Regel mit einer unverzüglichen Umstellung der Zahlungsweise auf Zahlscheinzahlung (sie versuchen also keine zweite Einziehung).

Abbuchungen vom Konto überprüfen

Oft wird der Kunde nicht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, nur der Hinweis „einzuzahlen bis …“ findet sich auf der nächsten Rechnung. Sie sollten daher immer überprüfen, ob ihre monatlichen Verpflichtungen tatsächlich vom Konto abgebucht werden konnten.

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