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Corona-Pandemie: VKI-Bilanz - Unsere Klagen: Reisen, Versicherungen, Kredite

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In der COVID-19-Pandemie benötigten alle in unterschiedlichsten Rechtsgebieten Hilfe: Reiserecht, Versicherungs- und Kreditrecht. Auch Absagen von Veranstaltungen und das Schließen von Skigebieten verunsicherte viele. Wir vom VKI gingen gegen irreführende Werbung bei medizinischen Produkten vor. Wir haben geklagt und ziehen nun Bilanz.

Dr. Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI„Die COVID-19-Pandemie hat uns auch als Konsumentenschützerinnen und -schützer vor neue Herausforderungen gestellt und einen erhöhten Arbeitsaufwand mit sich gebracht“, zieht Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI eine Zwischenbilanz. "Oftmals haben Unternehmer bei ganz eindeutiger Rechtslage die Rückzahlung verweigert.

Bei allem Verständnis für die angespannte Lage vieler Unternehmer, aber die COVID-19-Pandemie darf nicht zu einem Freibrief dafür werden, die bestehenden Verbraucherrechte zu untergraben. Im Zusammenhang mit neuen Gesetzen haben sich zudem einige neue rechtliche Fragen aufgetan. Wir sehen es auch als unsere Aufgabe, diese Fragen zu klären.“

COVID-19-Pandemie: verbraucherrechtliche Sicht

In dieser Woche jährt sich der Beginn des ersten Lockdowns. 2020 war auch für uns als Verbraucherschützer fordernd. Unsere Rechtsabteilung hat im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Prozesse geführt und Abmahnungen getätigt. Zeit, nun Bilanz zu ziehen:

Reiserecht: AUA, TAP, TUI

Coronabedingt gab es bei der Laudamotion und der AUA Flugannullierungen. In Sammelaktionen zur Rückerstattung konnten wir vom VKI rund 17.000 Betroffenen helfen. Und zwar erhielten diese rund 8,8 Millionen Euro zurück. Zusätzlich führten wir diverse Einzelverfahren, einige laufen noch. In einem solchen Verfahren unterstützen wir gerade einen Konsumenten, der von der portugiesischen Airline TAP Gutscheine anstelle des Preises erhalten hat. Sein Flug war coronabedingt anulliert worden.

In einem anderen Fall, den wir bereits erfolgreich abgeschlossen haben, geht es um die AUA. Verbraucher hatten für Herbst 2020 eine USA-Reise geplant. Wir klagten erfolgreich auf Rückzahlung der vom Konsumenten wegen der österreichischen Reisewarnung und des Einreiseverbots für Nicht-US-Staatsbürger stornierten Flugreise. Nach Einbringung der Klage erhielt der Konsument über 2.000 Euro von der AUA zurück. Ebenso erstattete auch die TUI Deutschland GmbH den Reisepreis an Verbraucher zurück. Diese hatten eine Ägyptenreise wegen der COVID-19-Pandemie storniert. Mehr: Flugpreise: Rückerstattung - VKI hilft bei Storno von AUA- und Laudamotion-Flügen

Skitickets

Kundinnen und Kunden sollten bei Betriebsunterbrechungen und Sperrungen in der Skisaison 2019/20 infolge verschiedener Klauseln keinen Anspruch auf Rückvergütungen haben. Wir mahnten wegen diverser Klauseln ab. Einige Skigebiete gaben uns gegenüber in diesem Zusammenhang Unterlassungserklärungen ab: Schmittenhöhebahn AG, Ski Amadé GmbH, Kärntner Skipass Vertriebs- und Marketing GmbH, 3-Täler Touristik GmbH und Gerlospaß-Königsleiten-Bergbahnen GmbH.

Musterprozesse zur Rückforderung des anteiligen Entgelts für die verkürzte Skisaison führen wir derzeit gegen die Ski Amadé GmbH und die Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH ("Freizeitticket Tirol“).

Wien-Marathon und Spartan Race

Erfolgreich sind wir gegen die Organisatoren des Wien-Marathons und des Spartan Race vorgegangen. Die von ihnen angebotene Rückerstattung des Nenngeldes war gesetzwidrig. Beide Organisatoren verpflichteten sich außergerichtlich zur Unterlassung dieser Vorgehensweise. Die Ironman Austria GmbH gab keine Unterlassungserklärung ab. Wir haben geklagt. Das Gericht urteilte: Das Unternehmen darf die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der es bei Absage der Veranstaltung – etwa durch höhere Gewalt – keine Rückerstattung der Teilnahmegebühren gibt, nicht mehr verwenden. Mehr: Vienna City Marathon - Ihre Rechte nach der Absage

Ironman: Teilnahmegebühren zurückerstattet

In einem zusätzlichen Musterprozess klagten wir die Rückerstattung der Teilnahmegebühren für eine Konsumentin ein. Ironman zahlte in der Folge die Teilnahmegebühren zurück, bevor das Gericht ein Urteil fällen konnte.

Uniqa: Rechtschutz gedeckt?

In erster Instanz gewonnen haben wir ein Verfahren gegen die Uniqa. Es ging um die Deckung für Fälle im Zusammenhang mit der sogenannte "Ausnahmesituationsklausel". Etliche Rechtsschutzversicherer verweigern die Deckung bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten und berufen sich auf diese Klausel. Sie besagt: es bestehe kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen „in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind“.

Wir brachten gegen diese Klausel Klage ein und bekam in erster Instanz Recht. Laut Handelsgericht Wien ist die Klausel gröblich benachteiligend und intransparent. Die Uniqa Österreich Versicherungen AG erhob dagegen Berufung. Das Verfahren läuft derzeit in zweiter Instanz. Mehr: UNIQA: verweigert Rechtsschutz wegen Corona - "Ausnahmesituation" gilt nicht

Maskenwerbung: Irreführung

Erfolgreich gingen wir gegen die kitzVenture GmbH vor. Es ging um die unserer Ansicht nach mangelnde Beschreibung von MNS-Masken. Und zwar bewarb kitzVenture die Masken mit "zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“. Nach Experteneinschätzung schützten diese Masken den Träger aber nicht vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2). kitzVenture hat dazu einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich mit dem VKI abgeschlossen.

Wir haben auch die Silvercare GmbH wegen irreführender Aussagen über die angebotenen „Superfaser-Masken“ geklagt und Recht bekommen. Das Urteil ist rechtskräftig. - Mehr: Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt

Kreditstundungen

Von April 2020 bis Ende Jänner 2021 hatten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Einkommensausfällen aufgrund der COVID-19-Pandemie die Möglichkeit der Stundung ihrer Kreditrückzahlung. Sind nun die Sollzinsen während dieses coronabedingten Kreditmoratoriums weitergelaufen oder nicht? Um diese Frage geht es in in einem derzeit in erster Instanz anhängigen Verfahren.

Weitere Musterprozesse: gegen das Sprachenzentrum der Universität Wien (Umstellung von Präsenz- auf Online-Kurs), gegen einen Franchisenehmer der clever fit GmbH (Abbuchung der Mitgliedsbeiträge) und gegen DocLX (Stornogebühr).

Details finden Sie auf COVID-19-Pandemie: VKI-Bilanz.


Lesen Sie mehr: Konsumentenrecht: Millionen erkämpft - Ihr Geld, Ihr Recht, unser Auftrag

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