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Wintersport und Sicherheit - Nicht überversichern

Rund um den Skiurlaub lauern viele Gefahren, gegen die man sich versichern könnte. Doch nicht alle Versicherungen sind wirklich sinnvoll.

Beim Wintersport (nicht nur beim Skifahren) lauern viele Gefahren – vom Diebstahl des Sportgerätes bis zum schweren Unfall beim Skilaufen, Rodeln oder Eislaufen. Wer einen Unfall verursacht, muss möglicherweise für den Verdienstentgang eines Menschen aufkommen. Das kann sogar existenzgefährdend sein.

Zu viele Versicherungsprämien

Anders beim Skidiebstahl: Der ist zwar ärgerlich, überfordert in der Regel aber nicht die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen. Generell empfehlen wir, Versicherungen nur für jene Unglücksfälle abzuschließen, die eine existenzielle Belastung darstellen können. Denn auch ein Zuviel an Versicherungsprämien könnte die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten wenn schon nicht übersteigen, so doch stark strapazieren.

Hubschrauberbergung

Relativ häufig kommt es zu Verletzungen im Gelände oder auf der Piste, die zu einem Hubschraubereinsatz führen. Keine Kleinigkeit, denn die Abrechnung erfolgt nach Flugminuten, und da sind ein paar Tausend Euro schnell beisammen. Anders als Transporte eines Verletzten im Tal wird der Transport vom Berg ins Tal nicht von der Krankenversicherung gedeckt. Und da Hubschrauberbergungen sehr lukrativ sind, werden bei Unfällen zunehmend Hubschrauber eingesetzt, auch wenn der Unfallort nur wenige Meter von einer Seilbahnstation entfernt liegt.

Mitgliedschaft bei einem Verein

Es obliegt dem Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse, über die medizinische Notwendigkeit eines Einsatzes zu befinden. Das passiert aber erst im Nachhinein; die Kosten für den Hubschrauber – die allein der Patient zu tragen hat, auch wenn der die Hubschrauberbergung als übertrieben empfand – sind da bereits angefallen. Hier lohnt sich eine Versicherung, die diesen Schaden abdeckt. Die kann über eine private Unfallversicherung, eine Kreditkartenversicherung, aber auch über die Mitgliedschaft bei einer Autofahrerorganisation oder einem Alpinverein gegeben sein. Überprüfen Sie, ob Sie und Ihre Familie nicht ohnehin versichert sind, und wenn nicht: Die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in einem Alpinverein beispielsweise liegt bei rund 50 Euro.

Unfallfolgekosten

Nicht gedeckt von der Sozialversicherung sind auch Folgekosten von Freizeitunfällen. Dazu gehören beispielsweise ein Verdienstentgang oder Ausgaben für eine behindertengerecht adaptierte Wohnung oder für ein entsprechendes Fahrzeug. Vor allem( aber nicht nur) für Alleinverdiener ist es ratsam, solchen Risiken durch eine Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung vorzubauen.

Schadenersatz

Wer einen Unfall mit Körperverletzung verursacht, muss für den Schaden aufkommen. Wer eine Haushaltsversicherung hat, braucht sich sehr wahrscheinlich keine Sorgen zu machen. Denn in dieser ist (fast) immer eine private Haftpflichtversicherung inkludiert, die in solchen Fällen greift. Sie gilt übrigens für die ganze Familie, also auch für die Kinder.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Schadensleistungen können sehr hoch ausfallen, besonders dann, wenn Personen einen dauerhaften Schaden davontragen. Wer keine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht hat, sollte daher unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die Prämie ist in der Regel gering.


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Skidiebstahl, Erkrankung, Storno

Skidiebstahl

Eine Diebstahlversicherung für Ski, Snowboards oder andere Sportgeräte ist verzichtbar. Abgesehen von der geringen Schadenshöhe spricht auch die mühsame Abwicklung dagegen; der Diebstahl muss angezeigt werden. Und man bekommt auch nicht die Neuanschaffung ersetzt, es gibt immer einen Selbstbehalt.

Viele Einschränkungen

Möglich wäre, dass der Diebstahl durch andere Versicherungen gedeckt ist, aber auch hier gelten viele Einschränkungen: Die Dachbox ist zwar in der Kfz-Kaskoversicherung mitversichert, nicht aber der Inhalt; auch dann nicht, wenn die Box verschlossen war. Die Haushaltsversicherung hingegen könnte einen Diebstahl aus der Dachbox decken – allerdings nur, wenn das Auto mit versperrter Dachbox in einer geschlossenen Garage stand.

Gegen einen Skidiebstahl helfen einfache Verhaltensregeln mehr als alle Versicherungen. Nutzen Sie die im Hotel vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, bewahren Sie den Schlüssel für versperrbare Schränke gut auf, achten Sie darauf, dass kein Fremder den Sperrcode für das Betreten des Skikellers ausspäht, …

Storno wegen Erkrankung

Die Stornokosten sind umso höher, je näher der Reiseantritt ist. Wir empfehlen, schon bei der Buchung die Stornobedingungen zu prüfen: Welche Kosten fallen im schlimmsten Fall an? In bestimmten Situationen kann sich eine Reisestornoversicherung lohnen (bei Pauschalreisen wird sie in der Regel gleich anlässlich der Buchung angeboten). Für Singles, die spontan wegfahren, wohl eher weniger, aber für Familien mit lange im Voraus gebuchten Reisen durchaus – fällt ein Kind aus, kann meist die ganze Familie den Urlaub nicht antreten.

Erkrankung während des Skiurlaubs

Für Behandlungskosten kommt die gesetzliche Krankenversicherung auf. Allerdings nur, wenn Vertragsärzte die Behandlung durchführen. Wenn am Urlaubsort nur Privatärzte verfügbar sind, bekommt man nur einen Teil der Kosten rückerstattet. Nur für den vollen Kostenersatz gleich eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, wäre aber auch überzogen. Es ist aber ratsam, sich vor dem Urlaub zu erkundigen, wo und wann der nächste Kassenarzt ordiniert.

Rechtsstreitigkeiten

Um bei Rechtsstreitigkeiten die Schuldfrage oder die Schadenshöhe zu klären, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Auch hier gilt aber: Nur wegen einem Skiurlaub wird man keine abschließen.

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