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Fluggastrechte - Zum In-die-Luft-Gehen

, aktualisiert am

Ob Überbuchung, verspäteter Abflug, Annullierung eines Fluges oder verloren gegangenes Gepäck. Sie haben als Flugpassagier Rechte und müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Wann gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung?

Die Fluggastrechte-Verordnung enthält Regelungen für Linien- und Charterflüge. Sie findet Anwendung, wenn Sie von einem EU-Flughafen starten oder wenn Sie von einem Flughafen außerhalb der EU starten, das Ziel aber innerhalb der EU liegt und Sie mit einer EU-Fluggesellschaft reisen.

Was gilt bei Überbuchung?

Der Hauptgrund für die Nichtbeförderung von Passagieren sind Überbuchungen, das heißt, es wurden mehr Tickets verkauft als Sitzplätze verfügbar sind. Hier muss die Fluggesellschaft zunächst Freiwillige suchen, die auf ihre Plätze verzichten. Sie haben dabei normalerweise die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer alternativen Beförderung zum Zielort.

Was gibt es an Entschädigung?

Überlassen Sie Ihren Platz nicht freiwillig, können aber trotzdem nicht an Bord, dann muss die Fluggesellschaft Sie zusätzlich entschädigen:  

• 250 € bei Flügen unter 1.500 km,

• 400 € bei längeren Flügen innerhalb der EU sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km,

• 600 € bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU.

Diese Entschädigung kann sich halbieren, wenn sich Ihre Reise – je nach genannter Entfernung – um nicht mehr als zwei, drei bzw. vier Stunden verzögert.

Was gilt bei Annullierung?

Wird Ihr Flug kurzfristig gestrichen, haben Sie – ausgenommen „höhere Gewalt“ – Anspruch auf dieselbe entfernungsabhängige Entschädigung wie bei Nichtbeförderung. Auch hier können Sie zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer alternativen Beförderung wählen.

Was gilt sonst noch?

Bei Nichtbeförderung und bei Annullierung muss die Fluggesellschaft zusätzlich zu allen anderen Leistungen dafür sorgen, dass Sie zu essen und zu trinken bekommen, Ihnen notfalls ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen und Ihnen eine Kommunikationsmöglichkeit (etwa zur Verständigung von Angehörigen) bieten.

Was ist bei Verspätungen?

Versorgung mit Mahlzeiten, Unterkunft und Telekommunikation gehören weiters bei großen Verspätungen zu Ihren Rechten. Konkret sind das:

• bei Flügen bis zu 1.500 km zwei Stunden oder mehr,

• bei längeren Flügen innerhalb der EU sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km drei Stunden oder mehr,

• bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU vier Stunden oder mehr.

Gibt es Geld zurück?

Beträgt die Verspätung fünf Stunden oder mehr, muss Ihnen die Fluggesellschaft auch die Erstattung des Ticketpreises und in gewissen Fällen den kostenlosen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugsort anbieten. Ausgleichszahlungen unabhängig von einem Schaden gibt es bei Verspätungen keine.

Tipp

Die meisten Kreditkarten und zum Teil die Schutzbriefe der Autofahrerorganisationen inkludieren eine Reisekostenversicherung. Entstandene Mehrkosten und Schäden können eventuell auch dort geltend gemacht werden.

Und was ist bei Ärger mit dem Gepäck?

Das sogenannte Montrealer Übereinkommen sieht vor, bis zu welchen Beträgen Fluglinien bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken haften, aber auch, welche Fristen Sie als Passagier einhalten müssen, um Forderungen geltend machen zu können.

Was ist zu tun?

Wichtig ist, gleich am Flughafen eine Schadensmeldung (PIR – Property Irregularity Report) auszufüllen und den Durchschlag dieses Formulars gut aufzuheben.

Welche Überbrückungshilfe gibt es?

Bis Ihr Gepäck eintrifft, haben Sie das Recht, sich vor Ort die notwendigsten Dinge zu besorgen und später der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. Die Betonung liegt auf „das Notwendigste“, wobei Sie bei der Anschaffung von Ersatzgegenständen zusätzlich verpflichtet sind, die Ausgaben – im Rahmen vertretbarer Produktqualität – möglichst niedrig zu halten.

Wann ist das Gepäck „verloren“?

Ein nicht eingetroffenes Gepäckstück wird erst nach 21 Tagen als verloren eingestuft. Ab diesem Zeitpunkt können Sie gegenüber der Fluggesellschaft Schadenersatz für den Verlust Ihres Koffers samt Inhalt fordern.

Welche Fristen gelten?

Das Geld für Ihre Ersatzanschaffungen müssen Sie – unter Vorlage der Originalrechnungen – binnen 21 Tagen nach dem verspäteten Eintreffen Ihres Gepäcks schriftlich bei der Fluggesellschaft einfordern. Als verloren gilt Gepäck ab dem 22. Tag. Die daraus erwachsenden Schadenersatzansprüche sollten Sie umgehend schriftlich geltend machen.

Was ist bei beschädigtem Gepäck?

Bei beschädigtem Gepäck müssen Sie binnen sieben Tagen schriftlich reagieren.

Welche Vorkehrungen kann ich treffen?

Wertgegenstände im Handgepäck befördern. Weiters ist es ratsam, vor der Abreise eine Liste des Kofferinhalts zu erstellen und Rechnungen von Einkäufen am Urlaubsort aufzuheben.

Gibt es ein Limit?

Beachten Sie, dass es für alle Arten von Entschädigungszahlungen eine Höchstbetragsgrenze von 1.000 Sonderziehungsrechten (SZR) gibt – das sind derzeit zwischen 1.000 und 1.100 Euro. Bei SZR handelt sich um eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds, deren Wert täglich neu festgesetzt wird.

Hilfe im Streitfall

VKI Europäisches Verbraucherzentrum

Adresse: Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Hotline: +43 1 - 588 77 81
E-Mail: info@europakonsument.at
Internet: www.europakonsument.at

Fluggastrechte: Kompetent mit "Konsument"

Pünktlich einchecken. Seien Sie zur geforderten Zeit, meist 90 Minuten vor Abflug, am Checkin. Die Zeiten finden Sie auf dem Ticket oder in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften.

Annullierung, Verspätung oder Überbuchung. Gibt es Probleme beim Abflug, lassen Sie sich den Sachverhalt möglichst schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen. Dann können Sie im Nachhinein leichter nachweisen, was passiert ist. Hatten Sie aufgrund langer Wartezeit Ausgaben für Verpflegung, Taxi und Hotel, heben Sie die Belege auf.

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