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Lieferketten: ethischere Produktion - Gesetz für Menschenrechte und Umwelt

Kinderarbeit beim Kakaoanbau, Regenwaldzerstörung für Palmöl, ­ Hungerlöhne in der Modeindustrie: Die Herstellung unserer Produkte findet sehr oft unter ausbeute­­rischen Bedingungen statt – ohne Konsequenzen für die Unternehmen. Das soll sich ändern.

Bild: Sven Hansche / Shutterstock.com

Die lila Kuh auf einer saftigen, grünen ­Wiese – wer kennt sie nicht, die Milka-­Werbung, die uns eine heile Welt verspricht. Nicht umsonst ist Milka mit Abstand die beliebteste Schokoladenmarke in Österreich. Doch die Wahrheit sieht anders aus: Ein aktueller Greenpeace-Report ("Süße Versprechen, bittere Realität") zeigt die weltweite Zerstörung von Regenwäldern und Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette des Mutterkonzerns von Milka, dem US-Lebensmittelriesen Mondelēz International, auf.

Kinderarbeit, Palmöl und Brandherde

So stammen die Kakaobohnen in Milka-Produkten meist aus Ghana oder von der Elfenbeinküste. Laut aktuellen Schätzungen arbeiten in ­diesen Ländern noch immer 1,5 Millionen Kinder im Kakaoanbau. Auch Palmöl kommt in Milka-Produkten zum Einsatz, überwiegend aus Indonesien oder Malaysia. Allein 2019 wurden in Indonesien rund 10.000 Brandherde mit Palmöl-Zulieferbetrieben von Mondelēz in Verbindung gebracht.

Freiwillige Initiativen?

Mondelēz hat in den vergangenen 20 Jahren zahlreiche freiwillige Verpflichtungen zu Waldschutz und Sozialstandards unterzeichnet oder selbst veröffentlicht. So hat der Konzern mehrmals öffentlich versprochen, bis 2020 Kinderarbeit und Regenwaldzerstörung zu stoppen. Fast alle Verspre­chungen wurden verfehlt, die Ziele bis heute nicht erreicht.

"Die Herausforderungen, mit denen wir bei Kakao und anderswo konfrontiert sind, sind systemischer Natur und kein einzelner Akteur entlang der Wertschöpfungskette kann sie allein lösen“, sagt eine Mondelēz-Sprecherin. "Es bedarf der Zusammenarbeit mehrerer Interessengruppen." Das Unternehmen unterstützt eine verpflichtende Sorgfaltspflicht-Regulierung auf europäischer Ebene. "Wir unterstützen diese Art von Gesetzgebung auf horizon­taler Basis, also eine Gesetzgebung, die alle Industriezweige in Europa gleichermaßen abdecken würde."

Verbindliche Gesetze gefordert

Das Nachhaltigkeitsprogramm Cocoa Life von Mondelēz International setzt sich laut Unternehmensangaben für die Bekämpfung von Kinderarbeit im Kakaosektor ein. Doch das reicht bei Weitem nicht aus, findet Lukas Meus von Greenpeace Österreich: "Nur ein Gesetz kann die Konzerne endlich verbindlich in die Verantwortung nehmen und dafür sorgen, dass keine ­Rohstoffe auf den europäischen Markt kommen, für deren Produktion Menschen ausgebeutet, Wälder zerstört und Tiere ­ihrer Heimat beraubt werden." Deshalb setzt sich Greenpeace für ein verbindliches Lieferkettengesetz wie auch für ein Waldschutzgesetz ein.

Lieferkettengesetz auf EU-Ebene

Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission ergab, dass nur jedes dritte europäische ­Unternehmen seine Lieferketten im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen prüft. Pläne für ein internationales Abkommen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in den globalen Lieferketten gibt es bereits seit Jahren, doch die Mühlen mahlen langsam: Auf UN-Ebene wird seit sechs Jahren über ein verbind­liches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten verhandelt (UN Treaty).

In Brüssel will die Kommission im Juni einen Vorschlag für ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene vorlegen, der alle Unternehmen einbeziehen soll, egal welcher Größe, so EU-Kommissar Didier Reynders.

Haftung für Schäden und Versäumnisse gefordert

Unternehmen in der Kritik

Österreich hat sich bisher nicht für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen – weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene. Doch auch viele österreichische Unternehmen sind in weltweite Handelstätigkeiten involviert, exemplarisch sei die OMV genannt. Kritik an der OMV kommt beispielsweise aus Neuseeland. Dort gab es landesweite Proteste gegen geplante Ölförde­rungen durch den österreichischen Energiekonzern.

Mike Smith, ein Vertreter der Maori, der Ureinwohner Neuseelands, machte sich sogar auf den Weg nach Wien, um OMV-­Geschäftsführer Rainer Seele persönlich zur Rede zu stellen. Mike Smith reichte eine ­Klage gegen Seele vor dem Internationalen Strafgerichtshof ein und berichtete in einer Pressekonferenz, dass die Maori vom Klimawandel besonders betroffen seien – der ­wiederum durch fossile Energien wie Öl verstärkt wird.

"Die Leiter der großen Konzerne sind extrem mächtig und unterliegen kaum öffentlicher Kontrolle", kritisierte Smith. Das könne ein Lieferkettengesetz ändern, glaubt Stefan Grasgruber-Kerl von Südwind: "Betroffene hätten es leichter, Verursacher auf Verletzung der Sorgfaltspflicht zu klagen. Unternehmen müssten beweisen, dass sie alles Menschenmögliche getan haben, um Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung zu vermeiden."

Die OMV sieht für sich aus aktueller Sicht "keine negativen Auswirkungen durch ein mögliches Lieferkettengesetz". "Beim ­Management unserer Lieferkette ist es von höchster Bedeutung, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie unsere hohen, internen Standards in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und Menschenrechte vollumfänglich einzuhalten", wurde uns mitgeteilt.

1.135 Tote, keine juristischen Folgen

Ein überzeugendes Beispiel, warum es ­einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen braucht, ist der Einsturz der Bekleidungs­fabrik Rana Plaza 2013 in Bangladesch mit 1.135 Toten. Grasgruber-Kerl von Südwind: "Betroffene haben versucht, die Unternehmen zu klagen, die in Rana Plaza produzieren ließen, doch wegen juristischer Spitzfindigkeiten und Verjährung kamen sie nicht zu ihrem Recht." Produziert wurde dort u.a. für KiK, Benetton oder C&A. "Dazu kommt, dass die Kosten für ein Gerichtsverfahren die Mittel von Betroffenen in den Herstellerländern bei Weitem übersteigen."

Mehrere Initiativen

Gleich zwei Kampagnen setzen sich nun hierzulande für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den globalen Lieferketten ein. Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze" wird von Organisationen wie Südwind oder Fairtrade sowie von Arbeiterkammer und ÖGB getragen.

Zudem wurde Ende November 2020 die Bürgerinitiative "Lieferketten­gesetz Österreich" gestartet, die sich für ein Gesetz einsetzt, das "Konzerne vor Ort zur Verantwortung zieht und einen nationalen Beitrag zur europäischen Debatte leistet", so Veronika Bohrn Mena, Sprecherin der Initiative.

Pflicht zur Lieferketten-Überprüfung

Beide Kampagnen fordern, dass Unternehmen, die in Österreich Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, ihre Lieferketten überprüfen müssen. Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltschutz-Kriterien sollen eingehalten werden. Ein effektives Gesetz muss demnach große und kleine Unternehmen mit globalen Lieferketten gleichermaßen umfassen und Strafen vorsehen sowie eine zivilrechtliche Haftung für Schäden und Versäumnisse bei der angemessenen Sorgfaltspflicht. Laut Südwind muss es Betroffenen, NGOs und Gewerkschaften ermöglicht werden, bei Verstößen Rechtsmittel zu ergreifen.

Europäische Vorreiter

Andere EU-Länder sind schon in Vorlage gegangen: In Deutschland wurde im März 2021 ein Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht, das große Unternehmen in Deutschland ab 2023 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren weltweiten Zulie­ferern vorzugehen. Kritiker bemängeln ­jedoch, dass Umwelt- und Klimaschutz in dem geplanten Gesetz zu kurz kommen. In Frankreich gibt es bereits seit 2017 ein ­Lieferkettengesetz.

Würden Produkte teurer werden?

Bleibt die Frage, ob Produkte durch ein ­Lieferkettengesetz teurer würden, da die Ausbeutung in den Herstellerländern wegfällt.

"Es wird davon ausgegangen, dass zum Beispiel eine Tafel Schokolade etwa 5 Cent teurer werden würde", weiß Bettina Rosenberger von der Initiative "Menschenrechte brauchen Gesetze".

Stefan Grasgruber-Kerl fügt hinzu: "Preise bilden sich nicht durch bessere oder schlechtere Arbeitsbedingungen, sondern durch Markenunternehmen und ihre Preispolitik."

Lieferkettengesetz

Die Idee hinter einem Lieferkettengesetz ist die Schaffung von verbindlichen Regeln für Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der globalen Lieferketten.

Davon betroffen wären Hersteller von Konsumgütern genauso wie Banken, Versicherungen, Supermarktketten oder Öl- und Gaskonzerne (und natürlich ­Zulieferer und Subunternehmen).

Geschädigte sollen die Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, in anderen Worten: klagen können – und zwar auf Basis eines klaren, verbindlichen inter­nationalen Regelwerks.

Zuständig wären dann automatisch Gerichte in jenen Ländern, wo die Unternehmen ihren Hauptsitz haben. Sofern der Rechtsstaat in einem bestimmten Land nicht funktionieren sollte, könnten auch internationale Gerichtshöfe, etwa jener für Menschenrechte, bemüht werden (Linktipp: www.menschenrechtebrauchengesetze.at).

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