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Stromanbieter: Bonus oder Geld zurück! - Erfolg unserer Rechtsabteilung

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Für mehr als 450.000 EVN-Kunden läuft eine Entschädigungsaktion wegen Verwendung einer unzulässigen Preisänderungsklausel. Das Urteil ist richtungsweisend und hat auch Folgen für Kunden anderer Anbieter.

Lange hat es gedauert, jetzt ist es in allen Instanzen entschieden: Eine vom Energie­versorger EVN - Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen verwendete Bestimmung war gesetzwidrig und daher keine ausreichende Basis für vorgenommene Preiserhöhungen.

Stein des Anstoßes

Eine Klausel in den EVN-Geschäftsbedingungen hatte dem Unternehmen im Endeffekt eingeräumt, den Kunden eine Preiserhöhung einfach nur mitzuteilen. Ein Widerspruch wäre gleichbedeutend mit dem Vertragsende; würde der Kunde nicht reagieren, sei die Preiserhöhung akzeptiert. Eine solche „Entweder-oder-Methode“ führt denn doch zu weit, befand zunächst das Landes­gericht Wiener Neustadt in einem vom VKI angestrengten EVN: Preiserhöhungsklausel unzulässig - Zu undurchsichtig

OGH-Urteil: Unzulässiges Vorgehen

Die Klausel sei branchenüblich und von der Aufsichtsbehörde genehmigt, wandte die EVN sinngemäß ein und ging in die Beru­fung – und blitzte damit auch vor der nächsten Instanz ab. Die Vorgangsweise sei „unzulässig“ und „intransparent“, urteilte das OLG Wien. Der Energieversorger gab immer noch nicht auf und ging letztlich vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Dort war dann mit der Rechtsansicht Endstation. Denn auch der OGH bestätigte, dass eine völlig schrankenlose Preisänderung auf diese Weise nicht möglich sei. Konsequenz aus unserer Sicht: Alle auf dieser Basis vor­genommenen Preiserhöhungen waren so­mit unzulässig, eine Rückzahlung der ent­sprechenden Differenzbeträge fällig. Wir berichteten EVN: Energie-Preisanpassung - Konsumenten erhalten Gutschrift oder Geldersatz darüber.

Vergleichslösung für Strom- und Gas-Kunden

Betroffene erhalten nun für Preiserhöhun­gen seit Herbst 2016 automatisch eine Gut­schrift im Bonusprogramm der EVN. Diese liegt im Ausmaß des Differenzbetrages, der sich aus der letzten Preiserhöhung ergibt. Pro Jahr geht es dabei für einen durchschnitt­lichen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresstrom­verbrauch um rund 35 Euro. Bei Gas-Kunden ergibt sich bei einem Jahresgasverbrauch von 15.000 kWh ein Betrag von ca. 28 Euro. Wer mit den Bonuspunkten nichts anzufangen weiß, lässt sich den Betrag besser per Banküberweisung erstatten, dafür gibt es allerdings eine Frist (siehe nächste Seite).

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