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Datenschutz: Google - Einer liest mit

, aktualisiert am

Das Google-Universum ist weitreichender als viele Nutzer wissen. Für die zahlreichen kostenlosen Services bezahlen wir mit unseren Daten.

Ebenfalls in unserer Datenschutz-Serie erschienen:


Wohl kaum ein Mensch kommt nicht mit diesem Unternehmen in Berührung: Google ist nicht nur die mit Abstand meistverwendete Suchmaschine, die Firma hat sich in den letzten Jahren zum größten Teilnehmer im globalen Webbusiness entwickelt. Dem Unternehmen gehört eine große Zahl an Internetdiensten, und dadurch zählt es zu den mächtigsten und einflussreichsten Konzernen der Welt.

Google: mehr als eine Suchmaschine

In den Augen der meisten Menschen steht Google immer noch für seine Suchmaschine. In Österreich nutzen über 95 Prozent der Internetuser diesen Suchdienst. Wie viele Suchanfragen hierzulande aufgegeben werden, das wollte Google Österreich auf Anfrage von KONSUMENT nicht preisgeben. Fest steht aber, dass Google maßgeblich mitbestimmt, was wir finden, wenn wir im Netz nach Informationen suchen.

Darüber hinaus ist das Unternehmen Eigentümer von Android, dem Betriebssystem für Smartphones und Tablet-PCs. Auch hier ist die Stellung marktbeherrschend: 85 Prozent aller verkauften Smartphones werden mittlerweile mit Android ausgeliefert. Außerdem ist Google im Besitz des weltweit meistgenutzten E-Mail-Dienstes Gmail, des ebenso weltweit meistgenutzten Internetbrowsers Chrome und der Videoplattform YouTube.

Kurzum: Google Inc. dominiert den Markt für

  • Suchmaschinen,
  • mobile Betriebssysteme,
  • Browser,
  • E-Mail-Dienste und
  • Online-Videos

– und kauft Jahr für Jahr wichtige Mitbewerber auf und bringt neue Dienste auf den Markt.

Schöne neue Servicewelt

Für den Internetnutzer bieten die Services des Unternehmens eine Reihe von Vorteilen. Noch nie stand nach Informationen suchenden Menschen eine größere Fülle an Daten auf derart unkompliziertem Wege zur Verfügung. Der User kann sich heute auf interaktiven Landkarten orientieren und zu einem Ziel leiten lassen (Google Maps) oder Bilder mit anderen in virtuellen Alben teilen (Picasa).

YouTube bietet eine riesige Plattform an Gratisvideos und -musik und Android macht es möglich, auf dem Telefon dieselben Services zu nutzen wie auf dem PC. Andererseits bringt eine derart große, in einem Konzern geballte Machtfülle unerwünschte Begleiterscheinungen mit sich. So beschleicht viele Nutzer zu Recht ein unangenehmes Gefühl, wenn sie daran denken, was das Unternehmen eigentlich alles über sie weiß.

Suchanfragen, Kontaktadressen, Kalenderdaten, Standortkennung

Detaillierte Kenntnisse

Bei jeder Suchanfrage, die ein User auf ­Google stellt, gibt er Informationen preis. Nicht selten auch solche, von denen er nicht möchte, dass der Nachbar oder sein Vor­gesetzter davon erfährt. Das Unternehmen hat mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Kenntnis über die Vorlieben, Interessen, Hobbys und Konsumgewohnheiten eines Durchschnittsösterreichers als seine engsten Freunde – mitunter auch über höchst vertrauliche Angelegenheiten.

Gesundheit, Adressen, Kalender

So kann Google Rückschlüsse über den Gesundheitszustand eines jeden ziehen, der sich über die Suchseite in medizinischen Ratgebern kundig macht. Auch bei Gmail lesen die Algorithmen mit. Wenn ein Nutzer Telefonnummern, Post- und E-Mail-Adressen seiner Freunde und Bekannten in die Kontaktliste einträgt, dann gibt er diese Informationen an Google preis. Wenn er sich einen Termin mit einer anderen Person in seinen Google-Kalender einträgt, dann weiß Google, wo und wann er sich mit wem trifft.

Google Maps: wo und wann

Was vielen Android-Nutzern nicht bewusst ist: Wer Google Maps auf seinem Handy nutzt und dabei sowohl sein Gmail-Konto als auch Standortbericht und Standortverlauf aktiviert hat, bei dem zeichnet Google über Monate hinweg genau auf, wo er sich zu welchem Zeitpunkt befindet. Was Google über einen Android-Nutzer speichert, kann über das sogenannte Dashboard (engl. Armaturenbrett) eingesehen werden unterGoogle Dashboard. Ein Blick auf die Liste der dort angeführten Daten ist für die meisten ein überraschendes Erlebnis – dabei ist es nur ein kleiner Teil des Informationshaufens, den Google über uns gespeichert hat.

Tauschgeschäft mit Google: Daten gegen Service

Eine Art Tauschgeschäft

Man müsse bei der Nutzung dieser Dienste im Hinterkopf behalten, dass es sich um eine Art Tauschgeschäft handle, erklärt Professor Axel Polleres vom Institut für Informationswirtschaft an der Wiener Wirtschaftsuni­versität: „Wir nehmen Serviceleistungen in Anspruch, dafür zahlen wir mit der Preisgabe von Daten.“ Das gilt nicht nur für ­Google, sondern für Serviceanbieter im ­Internet generell.

Datenschutzrichtlinie

Was das Unternehmen mit den Daten anstellt, das muss es rechtlich gesehen nicht offenlegen, solange es im Rahmen der Nutzungsbestimmungen liegt. Eines vorweg: Google ist nicht daran interessiert, sein Image aufgrund ungerechtfertigter Weitergabe von Infos zu beschädigen. Seinen Datenschutzrichtlinien zufolge gibt das Unternehmen grundsätzlich keine personenbezogenen Daten heraus. Doch die Liste der Ausnahmen ist lang. So behält sich der Konzern das Recht vor, Informationen an Domain-Administratoren, Partnerunternehmen und aus rechtlichen Gründen weiterzugeben.

Individualwerbung von Google

Von Wert sind die Daten für Google ohnehin eher in seiner Funktion als Werbetreibender. Kein anderes Medium ist in der Lage, so genau auf den Einzelnen zugeschnittene Reklame anzubieten. Dem Nutzer fällt das insofern auf, als beispielsweise Anzeigen für Stehlampen-Aktionen auftauchen, nachdem er sich im Netz einige davon angesehen hat.

Wie kann ich mich schützen?

Theoretisch hat es jeder selbst in der Hand, in welchem Ausmaß er Informationen an Google preisgibt. In der Praxis ist die Ange­legenheit freilich komplizierter, zumal die meisten von uns Google ganz selbstverständlich als eine Art ausgelagerten Denk­apparat nutzen, dem wir unsere intimsten Dinge anvertrauen. Zunächst einmal sollte sich der Nutzer bewusst sein, dass Google Daten zu Geld macht, sprich: Daten haben einen Wert!

  • Bei der Installation vieler Dienste muss sich der Verwender mit den Nutzungsbestimmungen einverstanden erklären. Die sind meist in einer unverständlichen Sprache verfasst und werden oftmals ungelesen weggeklickt. Wer die Mühe auf sich nimmt und den Text zumindest überfliegt, der weiß Bescheid, worauf er sich einlässt.
     
  • Wer sich unabhängiger von Google machen möchte, der kann auf Dienste von anderen Anbietern zurückgreifen, zum Beispiel indem er E-Mail-Dienste vonYahoo! SARL oderGMX anstelle von Gmail nutzt. Statt Google Maps bietet sich die ähnlich den Prinzipien der Online-Lexika arbeitende VarianteOpenStreetMap an. Auch bei den Webbrowsern gibt es Alternativen. Der Einsatz von Google Chrome auf Windows-Betriebssystemen wird zwar vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufgrund seiner hohen Sicherheit vor Angriffen auf den PC empfohlen, doch auch andere Anbieter wieMozilla Firefox arbeiten mit hohen Standards.
     
  • Um generell weniger Spuren im Internet zu hinterlassen, empfiehlt es sich, Cookies (auf der Festplatte gespeicherte Minidateien) regelmäßig zu löschen oder die Einstellungen im Browser so zu ändern, dass sie komplett zurückgewiesen werden. Der Nachteil letzterer Variante ist, dass das Surfen erschwert wird und sich manche Seiten erst gar nicht aufrufen lassen. Zumindest Cookies von Drittanbietern sollte man aber unterdrücken. Lesen Sie hier, wie Sie Cookies unterdrücken können: Internet: Super-Cookies - Gar nicht super
     
  • Wer die Sammlung und Auswertung von Daten über sein Surfverhalten weiter begrenzen will, der kann sich einen Tracking-Schutz installieren. Diese Programme verhindern nicht nur, dass Dritte mitlesen können, sie sorgen auch dafür, dass Werbung ausgeblendet wird. Anbieter gibt es eine ganze Reihe, zu den bekanntesten zählenGhostery: Tracking-Schutz undAdBlock: Tracking-Schutz
     
  • Bei der Installation von Apps auf dem Smartphone ist es ratsam, zu überlegen, ob sie wirklich gebraucht und genutzt werden. Wenn nicht, spricht nichts dagegen, sie zu löschen.
     
  • Seit Mai 2014 ist es unter bestimmten ­Voraussetzungen möglich, Google dazu zu verpflichten, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat unter Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie entschieden, dieses „Recht auf Vergessen“ zu stärken. Die Betroffenen nehmen es ausgiebig in Anspruch. Allein in den ersten vier Monaten nach Inkrafttreten des Urteils trudelten knapp 145.000 Löschanträge bei Google ein Google: Anträge auf Entfernung von Inhalten

Das Fazit: Grundsätzlich macht es Google den Nutzern seiner Dienste eher schwer, ihre Privatsphäre zu schützen. Obendrein gehen solche Maßnahmen oftmals mit einem Weniger an Komfort einher. Und dennoch kann eine Portion Skepsis im Umgang mit Google-Diensten nicht schaden, denn wie IT-Experten zu sagen pflegen: Wer für seinen Service im Netz nicht bezahlt, der ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Produkt als Kunde. Und das ist nicht nur bei Google der Fall.

Wir berichten weiter!

Auch andere Unternehmen wie Facebook oder Apple sind unter anderem deshalb in der Lage, ihre Services in ihrer speziellen Form anzubieten, weil sie eben viele Daten haben. Wie es bei ihnen und anderen relevanten ­Internetkonzernen um die Handhabung von Nutzerinformationen steht, darüber werden wir in den kommenden KONSUMENT-Aus­gaben berichten.

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Leserreaktionen

Artikel „zu weich“

Ich finde es sehr begrüßenswert, wenn dieses Thema verstärkt im KONSUMENT behandelt wird, um so die Leser vielleicht ein bisschen mehr zu sensibilisieren! Mir ist die Sammelwut und die immer stärker werdenden Tendenz, viele Daten aus den eigenen 4 Wänden auszulagern, schon lange ein Dorn im Auge!

Das Problem hat meiner Meinung nach (mindestens) 2 Seiten: Einerseits ist vielen Leuten ohne technisches und IT-Wissen gar nicht bewusst, was sie da tun bzw. in Anspruch nehmen, an Daten preisgeben, und wie sie durchleuchtet werden! Und andererseits gibt es bei vielen Dingen (z.B. Smartphones) kaum Alternativen, man kommt den Datenkraken kaum aus! Meiner Meinung nach müssten alle Produkte, die solche Merkmale haben, konsequent mit „nicht zufriedenstellend“ beurteilt werden! Wie z.B. die Pulsuhr eines Lesers, die nicht mehr lokal vollständig zu nutzen ist oder die Abnehme-Apps, die nur teilweise ohne Internetverbindung funktionieren.

Ansätze gibt es dazu im KONSUMENT bereits, wie z.B. der Artikel über eCall im Auto, der durchaus kritisch ist. Trotzdem sind mir die Artikel zu diesem Thema noch viel zu „weich“! Ich kenne zwar viele der Gefahren, und versuche, so wenig wie möglich Daten preizugeben, aber wirklich komme ich dieser Sammelwut auch nicht aus! Auf mein Smartphone würde ich z.B. nur ungern verzichten, aber so ganz wohl ist mir dabei nicht: Ich habe zwar nur relativ wenige Apps drauf, aber die meisten verlangen Berechtigungen, die nicht wirklich etwas mit der Funktion zu tun haben. Und wenn der seltene Fall eintritt, dass das Datensammeln einmal zu meinem Nutzen verwendet werden könnte, dann erhalte ich keinen Zugriff auf meine eigenen Daten!

Ein Beispiel, welches mir passiert ist: Wegen eines angeblichen Verkehrsdeliktes habe ich eine Anonymverfügung erhalten. Da ich oder und meine Frau zum betreffenden Zeitpunkt sicher nicht an dem Ort war, habe ich versucht, die eigenen Handy-Standortdaten vom Provider zu bekommen. Die Antwort des Providers: Nur nach richterlicher Anordnung, die aber, weil die Sache schon länger zurückliegend war, erst nach Ablauf der Speicherungsdauer hätte erfolgen können.

Gerhard Kapusta
Pressbaum
(aus KONSUMENT 3/2015)

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