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Telekom, Handyrechnung, Preiserhöhung - "Dürfen die das?"

Viele Leser melden uns wiederholten Ärger mit Telekom-Providern - konkret A1 und UPC. - Ein Intern von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser.

Veronika Kaiser (Bild: Wilke) 
 E-Mail: Redakteurin
Dr. Veronika Kaiser

Lebenslang mit Ablaufdatum

"Dürfen die das?“, fragt unser Leser Wolfgang G. A1 Telekom Austria teilte ihm auf der Rechnung mit, dass er jetzt 15 Euro Servicepauschale pro Jahr mehr zahlen muss. Herrn G.s Kombipaket wurde seinerzeit damit beworben, dass der Tarif "ein Leben lang“ gelte.

Ausbau-Stillstand aber höhere Gebühr

"Ihre Argumentation kann ich nicht nachvollziehen“, schrieb Herr DI Klaus O. an UPC. Der Internetprovider hatte ihm das neue Serviceentgelt mit "modernster Hard- und Software für ein schnelles Internet“ schmackhaft zu machen versucht. "In meiner Wohngegend herrscht seit Jahren Ausbau-Stillstand", giftet sich Herr DI O. und lehnt diese Zusatzspesen ab.

Online-Rechnung überlesen

"Ich telefoniere wenig und schaue mir meine Online-Handyrechnung daher nicht an“, berichtete uns Frau Ingrid K., „und nun komme ich drauf, dass ich monatlich 2,75 Euro mehr zahle.“ Sie hatte überlesen, dass sie spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung hätte widersprechen müssen, und versteht nicht, warum sie über diese Änderung nicht extra informiert wurde.

Aufs Aug‘ gedrückt

Zahlreiche Leserinnen und Leser haben ihrem Ärger in den letzten Wochen bei uns Luft gemacht. Leider erlaubt es das Telekommunikationsgesetz, dass Telekom- oder Internetprovider ihren Kunden Preiserhöhungen und andere Änderungen auf der Rechnung mitteilen. Konsumenten haben dann meist nur die Wahl, die Krot zu schlucken oder ihren Vertrag zu kündigen. Hier hat sich offenbar die Wirtschaft beim Gesetzgeber durchgesetzt. Immerhin kann man sogar 24-Monats-Verträge in so einem Fall sofort loswerden. Außerdem erhöhen gerade jetzt viele Anbieter die Preise zufällig zur gleichen Zeit. Wettbewerb schaut anders aus.

Das gehört geändert

Überfallsartige Preiserhöhungen, Rechnungen nur noch per E-Mail oder Internet: Diese Ärgernisse gehören beseitigt, indem das Telekommunikationsgesetz so rasch wie möglich novelliert wird! In anderen Bereichen haben wir solche klammheimlichen Vertragsänderungen durch Musterklagen unterbinden können. Lesen Sie dazu unseren Artikel "Vertragsänderungen - Friss oder stirb".

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