Zum Inhalt

Telefonwerbung: Neuer Schmäh - Rückruf zu teurer Mehrwertnummer

Konsumenten werden angerufen und aufgefordert, Mehrwertnummern (Vorwahl 0900…) zurückzurufen, um ihre Daten löschen zu lassen.

Bei Familie Schneider (Name von der Redaktion geändert) in Oberösterreich läutete das Telefon. „Vor drei Monaten haben Sie sich bei einem Lottogewinnspiel angemeldet. Die Gratis-Spielzeit ist jetzt vorbei, ab jetzt kostet es pro Monat 95 Euro. Aber Sie können sich abmelden, wenn Sie die Nummer 0900570860 anrufen.“ Nun hatte Frau Schneider, die den Anruf entgegennahm, gar nicht an einem solche Lottospiel teilgenommen.

Am Telefon hingehalten

Frau Schneider ließ dieser Anruf keine Ruhe. Schließlich wollte sie keine Rechnung über 95 Euro bekommen. Sie wusste zwar, dass Telefonnummern, die mit 0900.. beginnen, Mehrwertnummern sind und Anrufe dorthin teuer werden können. Schließlich fasst sie sich ein Herz und wählte die Nummer. „Bei Ihnen sind 5 Einträge vorhanden, die alle gelöscht werden“, bekam sie zu hören. „Da muss ich erst alle Akten heraussuchen.“ Immer wieder wurde Frau Schneider vertröstet und um Geduld gebeten. Insgesamt dauerte das Telefonat nahezu eine Viertelstunde. Und weil eine Minute bei dieser Nummer 3,64 Euro kostete, kamen über 50 Euro zusammen.

Illegales Geschäft

Derartige Beschwerden erhalten wir derzeit viele. Unverlangte Werbeanrufe sind verboten. Und seit Mai 2011 sind Verträge, die durch solche illegalen Anrufe getätigt werden, nichtig. Das bedeutet: Die Firmen können sich nicht darauf berufen und auch kein Geld kassieren. Offenbar versuchen aber nur einige dubiose Unternehmen, mit solchen Anrufen doch noch Kasse zu machen.

Die Rechtslage

  • Falschinformation: Laut Datenschutzgesetz müssen gespeicherte Daten kostenlos gelöscht werden. Dass man zum Löschen persönlicher Daten eine Mehrwertnummer anrufen muss, ist also eine bewusste Falschinformation.
  • Verbot: Unverlangte Werbeanrufe sind verboten und werden mit Verwaltungsstrafen geahndet. Wenn man weiß, welche Firma angerufen hat, kann man Anzeige beim zuständigen Fernmeldebüro erstatten.
  • Einspruch: Wenn man durch einen unerbetenen Telefonanruf zum Anruf einer Mehrwertnummer aufgefordert wurde und angerufen hat, kann man gegen die Rechnung bei seiner Telefonfirma Einspruch erheben. Lehnt diese den Einspruch ab, sollte man die Schlichtungsstelle der Telekom-Regulierungsbehörde RTR einschalten. Diese Stelle vermittelt kostenlos bei Streitigkeiten zwischen Telefon- und Internetprovidern und Konsumenten.
  • Rückbuchung: Wenn ein Unternehmen unberechtigt Geld von Ihrem Konto abbucht, können Sie diese Buchung bei Ihrer Bank problemlos rückbuchen lassen.

Am besten gleich auflegen

Bei derartigen Anrufen sollten Sie am besten gleich auflegen und sich nicht auf ein Gespräch einlassen. Rufen Sie auf gar keinen Fall eine teure Mehrwertnummer an! Der Hinweis auf das nötige „Datenlöschen“ ist Lug und Trug! 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang