Zum Inhalt

IP-Zertifizierung - Schutzklassen für Ihr Smartphone

Viele Hersteller geben bei Smartphones eine sogenannte IP-Schutzklasse an. Aus dieser lässt sich ableiten, welche Fremdeinwirkung kritisch ist und welche nicht. Wir klären auf, was sich hinter IP67 & Co. verbirgt.

Beim Smartphone-Kauf stößt man auf Geräte mit IP-Zertifizierung. Dahinter steckt eine europäische Norm namens „International Protection“ [internäschjonäl protecktschn] = internationaler Schutz. Sie umfasst mehrere in Ziffern angegebene Schutzarten (auch: Schutzklassen) und wurde für elektrische und elektronische Geräte entwickelt.

Smartphone staub- und wasserdicht?

Je höher die Ziffer, desto höher der Schutzgrad. Für Smartphones interessant sind jene Schutzarten, die sich auf das Eindringen von Fremdkörpern (in erster Linie Staub oder Sand) und Wasser beziehen. Bei Fremdkörpern sind das die Ziffern 5 (= geschützt vor Staub in schädigender Menge) und 6 (= staubdicht). Bei Wasser sind das vor allem 4 (= Schutz vor Spritzwasser von allen Seiten), 5 (= Schutz vor Strahlwasser aus der Düse aus einem beliebigen Winkel), 6 (= Schutz vor starkem Strahlwasser), 7 (= Schutz vor zeitweiligem Untertauchen) und 8 (= Schutz vor andauerndem Untertauchen). Die jeweilige IP-Zertifizierung ist aus zwei dieser Ziffern zusammengesetzt, wobei an vorderer Stelle die Fremdkörper stehen.

So findet man auf dem Markt Geräte mit IP54 ebenso wie solche mit IP67 oder IP68. Während IP54 einen relativ niedrigen Schutz darstellt, sind Geräte mit IP67 staubdicht und wasserfest und solche mit IP68 staub- und wasserdicht. Was es ebenfalls gibt, sind Kombinationen wie IPX7 oder IP5X, und zwar dann, wenn der Hersteller zur Staub- oder Wasserdichtheit keine Angaben machen kann bzw. keine Zertifizierung hat.

Auf Garantie- und Gewährleistungsansprüche achten!

Eine Zertifizierung sagt auf jeden Fall mehr aus als reine Werbeaussagen wie „Outdoorhandy“. Allerdings sind selbst bei der höchsten Schutzstufe IP68 Einschränkungen zu beachten, um die Garantie- und Gewährleistungsansprüche nicht zu verlieren. Einerseits sind das die Herstellerempfehlungen, die z.B. trotz IP-Zertifizierung den Hinweis enthalten können, das Gerät nicht unter Wasser zu tauchen. Andererseits beziehen sich „zeitweiliges“ bzw. „andauerndes Untertauchen“ lediglich auf eine Tiefe von 1 bzw. 1,5 Metern für maximal 30 Minuten – und das in klarem Süßwasser.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang