Zinsberechnung für Bauspardarlehen
Der Ausgangspunkt für die Berechnung der Zinsen von Bauspardarlehen ist immer ein Indikator. Indikatoren bilden die Entwicklung der Zinsen ab und werden zum Beispiel auf der Seite der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlicht.
Meistens nach dem 12-Monats-Euribor
Drei der vier Bausparkassen verwenden den 12-Monats-Euribor, nur die
s-Bausparkasse verwendet den Zinsswap 3-Jahre. Um den Zinssatz für das Folgejahr zu ermitteln, wird dieser Indikator mit dem in den Zinsgleitklauseln bzw. Darlehensverträgen vereinbartem Aufschlag addiert und kaufmännisch (meist auf Zehntelprozent) gerundet. Der Stichtag bzw. die Stichtage für den Indikator ist ebenfalls in der Zinsgleitklausel geregelt (z.B. Durchschnitt aus den Werten vom 15.8., 15.9. und 15.10.des Vorjahres).
Beispiel Wüstenrot: Euribor plus 1,6 %
(Wüstenrot): "Der in einem Kalenderjahr unveränderlich geltende Zinssatz für das Bauspardarlehen ist gleich dem maßgeblichen 12-Monats-Euriborsatz zuzüglich 1,6 Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf volle Zehntelprozentpunkte. Der maßgebliche 12-Monats-Euriborsatz ist der Durchschnitt der 12-Monats-Euribor-Tagessätze (veröffentlich auf der Website der ÖNB) der letzten 3 Bankarbeitstage im November. Als Obergrenze gilt ein Zinssatz von 6% jährlich und als Untergrenze ein solcher von 2,9 % jährlich."
In anderen Worten: Beträgt der durchschnittliche 12-Monats-Euriborsatz der letzten drei Novembertage beispielsweise 2,56 %, errechnet sich daraus ein Zinssatz für das Folgejahr von 4,2 % (2,56 + 1,6 Aufschlag ergibt 4,16 – gerundet auf Zehntel ergibt 4,2 %).
Aufschlagshöhe und Anpassungszeitpunkt entscheidend
So oder so ähnlich verfahren auch die anderen Bausparkassen. Somit ist vordergründig die Höhe des Aufschlages bzw. der Anpassungszeitpunkt entscheidend.
Nicht alle Bausparkassen nützen die in ihren Bedingungen genannten Aufschläge voll aus. Raiffeisen verwendet (Stand: Sommer 2009) standardmäßig einen Aufschlag von 1,25 % (statt 1,5 %), bei ABV wird bei einer Beleihung bis 60 % des Darlehens ein Aufschlag von 1 Prozent, bei einer Beleihung von 61-80 % ein Aufschlag von 1,25 % vereinbart.
Die Tabelle zeigt die Zinsgleitklauseln im Detail (laut Geschäftsbedingungen, Daten aus Sommer 2009):
|
ABV |
Reiffeisen |
s-Bausparkasse |
Wüstenrot |
Indikator |
12-Monats- Euribor |
12-Monats- Euribor |
Zinsswap 3-Jahre |
12-Monats- Euribor |
Aufschlag |
2 % |
1,5 % |
1 % |
1,6 % |
kaufm. Rundung auf |
1/8 % |
1/10 % |
1/10 % |
1/10 % |
Bandbreite |
3-6 % |
3-6 % |
3-6 % |
2,9-6,0 % |
Beobachtungszeitraum bzw. Stichtag(e) |
30.November |
Durchschnitt des Monats November |
15. August 15.September 15.Oktober |
28.November 29.November 30.November |
Zinsanpassung
Da alle Bausparkassen einmal jährlich anpassen, gibt es hier nur geringe Unterschiede. Bei steigendem Zinsniveau ist eine häufigere Anpassung (wie bei den Hypothekardarlehen, welche quartalsweise anpassen) fast immer von Nachteil, da die Erhöhung der Zinsniveaus dadurch auch schneller an die Kreditnehmer weitergegeben wird. Bei sinkenden Zinsen ist das naturgemäß genau umgekehrt – das allgemeine Zinsniveau sinkt, die Darlehenszinsen bleiben hoch.