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Solarenergie: Kohle für die Sonne - Förderung durch Länder

Für den Umstieg auf Solarenergie gibt es Förderungen. Je früher Sie sich darüber informieren, desto besser.

Steigende Energiepreise

Die steigenden Energiepreise wirken sich seit Jahren auch schmerzhaft auf die Budgets von Privathaushalten aus. Und ein Ende ist nicht abzusehen: So überschritt etwa der Rohölpreis im Februar 2008 den historischen Höchstwert von 100 US-Dollar pro Barrel. Von dieser Entwicklung betroffen sind nicht nur Industrie und Autofahrer. Ein privater Haushalt muss 33 Prozent seiner Ausgaben für Energie aufwenden. Aber auch die Alternativen zur von Weltmarkt und Konjunktur diktierten Preisspirale bei Rohöl bleiben von der Teuerung nicht verschont: So ist Erdgas 2007 im Vergleich zu 2006 um 8,5 Prozent teurer geworden, Strom um 9,2 Prozent, Fernwärme um 3 Prozent.

Energie der Sonne kostet nichts

Insgesamt erhöhten sich die Ausgaben der Haushalte für Energie im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent. Das Umsteigen auf andere Energiequellen ist also auch ökonomisch ein Gebot der Stunde. Allerdings ist auch der Preis einer beliebten erneuerbaren Energiequelle, nämlich jener von Brennholz, um 6,4 Prozent gestiegen. Die Energie der Sonne hingegen ist keiner politischen Großwetterlage oder Konjunktur- und Börsenbefindlichkeit ausgesetzt. Sie kostet immer gleich viel: nämlich nichts.

Um diese unerschöpfliche Energie vom Himmel in Warmwasser oder Raumwärme umzuwandeln, sind natürlich Investitionen nötig. Deren Höhe hängt von der Art der Nutzung der Sonnenenergie ab und davon, ob eine Solaranlage bei einem Neubau gleich mit geplant oder nachträglich eingebaut wird. In jedem Fall gilt: Es gibt beträchtliche Förderungen, womit die Nutzung der Sonnenenergie nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch äußerst sinnvoll wird.

Ländersache

Da die Förderung von erneuerbarer Energie Ländersache ist, gibt es in jedem Bundesland andere Bestimmungen und Förderungsmodelle. Daher ist es unbedingt nötig, sich schon vor der Planung bei den zuständigen Landesstellen zu informieren. Und das aus zwei Gründen: Erstens gibt es völlig gegensätzliche Förderungsbedingungen: So werden im Burgenland, in Kärnten und in Niederösterreich bereits errichtete Anlagen gefördert, wenn sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

In anderen Bundesländern wie Salzburg werden Anlagen nur dann mitfinanziert, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Zum Zweiten kann man sich entweder direkt in der Landesförderstelle oder in deren unmittelbarem Umfeld auch in Fragen der Energieeinsparung beraten lassen.

 

Bei teilsolarer Raumheizung bestimmen Wärmedämmung des Gebäudes, bisherige Heizung und die Sonneneinstrahlung die Effizienz der Solaranlage mit. Oft sind vor dem Umstieg auf solare Raumwärme bauliche Energiesparmaßnahmen nötig, damit die Solaranlage einen sinnvollen Wirkungsgrad erreicht. Hier helfen die zuständigen Abteilungen nicht nur mit technischem Know-how, meistens werden auch die zur Steigerung der Energieeffizienz nötigen Investitionen gefördert. Neben diesen öffentlichen Informationsstellen, wo Auskünfte in der Regel kostenlos sind, gibt es private Organisationen, die bei der Planung einer Solaranlage helfen.

Förderung in der Praxis

Und so kann eine Förderung im privaten Bereich, also bei Einfamilienhäusern, im Detail aussehen: Das Burgenland zum Beispiel fördert die Errichtung von Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern mit 30 Prozent der mit bezahlten Rechnungen nachgewiesenen Investitionen, bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese beträgt bei einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung 1.500 Euro, bei einer teilsolaren Raumheizung 2.200 Euro. Oft wird die Förderung nach der Dimensionierung der Anlage bemessen. Herangezogen werden dazu die Größe der installierten Kollektorfläche (mit der Unterscheidung zwischen Standard- und Vakuumröhrenkollektoren, die teurer in der Anschaffung sind) und das Volumen des Solarspeichers.

Oberösterreich bezahlt pro Quadratmeter Standardkollektor 100 Euro, pro Quadratmeter Vakuumkollektor 140 Euro Wobei auch die Höchstgrenze mit 3.800 Euro großzügiger bemessen ist als in den meisten anderen Bundesländern. Voraussetzung für eine Förderung in dieser Höhe ist der Einbau eines Wärmemengenzählers, mit dem die Effektivität der Solaranlage eruiert werden kann. Am spendabelsten in Bezug auf die Höchstgrenze ist übrigens Tirol mit 4.000 Euro.

Zwei Berechnungsbeispiele

Zwei Beispiele sollen das Einsparungspotenzial einer Solaranlage aufzeigen:

• Ein Drei- bis Vier-Personen-Haushalt benötigt zur Brauchwassererwärmung 6 m2 Kollektorfläche und einen 300-Liter-Solarspeicher. Die Installation der kompletten Anlage kostet 5.500 Euro. Davon kann man durchschnittlich 1.375 Euro Landesförderung (25 Prozent), 550 Euro Gemeindeförderung (wenn es eine gibt) und 300 Euro Steuerersparnis (Sonderausgabe) abziehen. Bei einer Indach-Montage (die Sonnenkollektoren sind Teil des Daches) können noch einmal etwa 550 Euro an Kosten für die Dachziegel eingespart werden, womit sich die Investitionskosten um 2.775 Euro verringern.
Diese Anlage könnte also bei Ausschöpfen aller Förderungen lediglich 2.725 Euro kosten. Dazu kommt noch das eigentliche Ziel einer Solaranlage, das Einsparen bei fossilen Brennstoffen – bis zu 288 Euro im Jahr. Die Investitionen haben sich also in zehn Jahren amortisiert; und die Umwelt wird in diesen zehn Jahren von zehn Tonnen CO2 verschont.

• Bei einer Solaranlage zur teilsolaren Raumheizung für denselben Haushalt werden 15 m2 Kollektorfläche und ein 1.000-Liter-Solarspeicher benötigt. Die komplette Anlage inklusive Installation kostet 11.000 Euro. Beim optimalen Ausnützen der Förderungen und anderer Einsparungsmöglichkeiten können die Investitionskosten auf 6.700 Euro gesenkt werden. Die Einsparungen für konventionelle Energie belaufen sich auf bis zu 540 Euro pro Jahr, die Anlage rechnet sich innerhalb von 12 bis maximal 20 Jahren. Und 24 bis 40 Tonnen CO2 weniger werden in diesem Zeitraum in die Atmosphäre geblasen.

Solarenergie: Infos und Beratung

Landesregierungen

Wappen Burgenland

Burgenland

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung. 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Tel. 02682 600-2800, Fax 02682 600-2060
post.wbf@bgld.gv.at
www.bgld.gv.at/buergerservice/energie  

Wappen Kärnten

Kärnten

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umweltschutzrecht
9021 Klagenfurt, Mießtaler Straße 1
Tel. 05 05 36-30862, Fax 05 05 36-30800
abt8.energiewirtschaft@ktn.gv.at
www.energiewirtschaft.ktn.gv.at  

Wappen Niederösterreich

Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13
Tel. 02742 9005-14786
post.wst6energie@noel.gv.at
www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Heizen-Energie/  

Wappen Oberösterreich

Oberösterreich

Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Tel. 0732 77 20-14143
Fax 0732 77 20-14395
wo.post@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at  

Wappen Salzburg

Salzburg

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 15: Wirtschaft, Tourismus und Energie 5010 Salzburg, Südtiroler Platz 11
Tel. 0662 80 42-3791
Fax 0662 80 42-763791
energie@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at  

Wappen Steiermark

Steiermark

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15: Wohnbauförderung
8011 Graz, Dietrichsteinplatz 15
Tel. 0316 877-3713, 3769
a15@stmk.gv.at
www.wohnbau.steiermark.at  

Wappen Tirol

Tirol

Energie Tirol, 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 4
Tel. 0512 589 913
Fax 0512 589 913-30
office@energie-tirol.at
www.energie-tirol.at  

Wappen Vorarlberg

Vorarlberg

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VI/a, 6901 Bregenz, Landhaus
Tel. 05574 511-26105
Fax 05574 511-926195
rene.reiter@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at  

Wappen Wien

Wien

Technisch wirtschaftliche Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25), 1190 Wien, Muthgasse 62, 1. Stock, Bereiche B, C und D
Tel. 01 4000-8025
Fax 01 4000-998025
post@m25.magwien.gv.at
Dienstag und Donnerstag 8 bis 13 Uhr sowie nach Vereinbarung
www.wien.gv.at  

Andere Organisationen

Die Energieagentur hat mehrere Landes- und Regionalstellen:

Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency 1150 Wien, Mariahilfer Straße 136,  Tel. 01 586 15 24,  Fax 01 586 15 24-340 www.energyagency.at

Die AEE/Arbeitsgemeinschaft erneuerbare Energie macht auch regelmäßig Beratungen in Wien und Niederösterreich: AEE INTEC 8200 Gleisdorf, Feldgasse 19 Tel. 03112 58 86, Fax 03112 58 86-18 office@aee.at www.aee.at oder www.aee-intec.at

In Niederösterreich hat „die umweltberatung“ in allen Landesteilen Beratungsstellen:

Verband Österreichischer Umweltberatungsstellen, 1130 Wien, Hietzinger Kai 5/7 Tel. 01 877 60 99,  Fax 01 877 60 99-13 oesterreich@umweltberatung.at
www.umweltberatung.at

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