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Autokindersitze: Zubehör - Nicht alles sicher und legal

Ein allzu sorgloser Umgang mit Zubehör-Artikeln für Autokindersitze birgt Gefahren! Manche Produkte verstoßen gegen Sicherheitsvorschriften, manche sind schlichtweg gefährlich. Aber es gibt auch nützliches Zubehör.

In der alltäglichen Nutzung von Autokindersitzen beschleicht Eltern bisweilen das Gefühl, den erstandenen Kindersitz noch optimieren zu müssen. Und tatsächlich kommt es in der Praxis zu den unterschiedlichsten Problemen. Zum Beispiel wenn findige Kids sich während der Fahrt selbst abschnallen oder weil (schwere) Kinderköpfe beim Nickerchen unbequem nach vorn oder zur Seite kippen.

Zubehör-Artikel, die damit beworben werden, diese Probleme zu mildern oder zu lösen, gibt es zuhauf. Entsprechend erhalten wir immer wieder Anfragen zu diesen Produkten. Gemeinsam mit internationalen Partnern (Autofahrerclubs, Verbraucherschutzorganisationen) haben wir deshalb eine kleine Auswahl an solchen Zubehör-Artikeln gekauft und bewertet.  

Zunächst die rechtliche Situation  

Es gibt Zubehör-Artikel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden sollten. Hinzu kommt eine rechtliche Komponente: Da Kindersitze eine Zulassung haben, dürfen an ihnen eigentlich keine Veränderungen vorgenommen werden, sonst erlischt ihre Genehmigung – was wiederum versicherungsrelevante Probleme mit sich bringen kann.  

Es ist freilich teilweise schwer zu sagen, ab wann Zubehör eine zulassungsrelevante Veränderung darstellt. Im Einzelfall, wenn Sie in einen fremdverschuldeten Unfall verwickelt sind, bei dem Ihr im Kindersitz platziertes Kind zu Schaden gekommen ist, wird das ein Sachverständiger beurteilen. Kommt er zu der Überzeugung, dass Sie durch ein Zubehörteil eine unzulässige Veränderung am Sitz vorgenommen haben, würde die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weniger oder gar keinen Schadensersatz leisten.  

Auf Orginalzubehör zurückgreifen

Als Faustregel kann deshalb gesagt werden: Um dem Verdacht von unzulässigen Veränderungen am Kindersitz aus dem Weg zu gehen, ist es sicherer, wenn notwendig auf Originalzubehör vom Kindersitzhersteller zurückzugreifen. Wir möchten diese Problematik hier anhand von einigen Zubehörartikeln beispielhaft darstellen und entsprechend auf empfehlenswerte bzw. weniger/nicht empfehlenswerte Produkte hinweisen.  

Lesen Sie auch Autokindersitze - Sicher im Auto unterwegs.

Abschnallen verhindern

5Point Plus Anti Escape System: zulässig und (mit Abstrichen) hilfreich

 
Das Abschnallen wird erschwert, aber nicht gänzlich verhindert. (Bild: Produktfotos ADAC)
Das Abschnallen wird erschwert, aber nicht gänzlich verhindert. (Bild: Produktfotos ADAC) 

Das „5Point Plus Anti Escape System“ wird mit Klettverschlüssen an den Hosenträgergurten des Kindersitzes befestigt. Es verkleinert die Lücke zwischen Kind und Gurt und soll verhindern, dass das Kind mit den Armen aus dem Hosenträgergurt herausschlüpft und sich somit während der Fahrt selbst abschnallt. In der Praxis erschwert das System dem Kind das Abschnallen, gänzlich verhindern kann es das jedoch nicht – insbesondere bei etwas größeren Kindern.

Der 2016 von uns getestete Kindersitz „Cosatto Hug Isofix“ ist serienmäßig mit diesem Produkt ausgestattet, es ist also zulassungsfähig (Autokindersitze - Jetzt getestet). Damit ist es unwahrscheinlich, dass das System von einem Sachverständigen als unzulässige Veränderung oder als Gefahrerhöhung bewertet wird. 

Zusatz-Brustclip: Verwendung nicht anzuraten

Bezüglich der Zulassung von Brustclips gehen die beiden relevanten Vorschriften auseinander. Die ältere Regelung (UN ECE R44) sagt nein, der neueren zufolge (UN ECE R129) ist eine Verwendung möglich. Der von uns im Handel eingekaufte Zusatz-Brustclip wird an den Hosenträgergurten des Kindersitzes angebracht und verbindet diese beiden. Der Clip soll verhindern, dass das Kind mit den Armen aus dem Hosenträgergurt herausschlüpft und sich somit

Für den Fall, dass bei einem Unfall innere Verletzungen auftreten, wäre es denkbar, dass ein Sachverständiger einen tief montierten Brustclip als Gefahrerhöhung bewertet. Wir raten davon ab. (Bild: Produktfotos ADAC)
Im Ernstfall könnte ein Sachverständiger einen tief montierten Brustclip als Gefahrerhöhung bewerten.
(Bild: Produktfotos ADAC)

während der Fahrt selbst abschnallt. In der Praxis erschwert der Brustclip dem Kind das Abschnallen, gänzlich verhindern kann er das jedoch nicht – insbesondere bei etwas größeren Kids.

Kann Verletzungsgefahr im Bauchbereich erhöhen

Da die Hosenträgergurte von Kindersitzen meist mit dicken Schulterpolstern ausgestattet sind, ist die Anbringung des von uns eingekauften Brustclips nur unterhalb der Polster möglich. Diese (zu) tiefe Montage reduziert den Nutzen des Clips, erschwert das Anschnallen des Kindes und kann – und das wiegt besonders schwer – die Verletzungsgefahr im Bauchbereich erhöhen. Für den Fall, dass bei einem Unfall innere Verletzungen auftreten, wäre es denkbar, dass ein Sachverständiger einen tief montierten Brustclip als Gefahrerhöhung bewertet. Wir raten deshalb von der Verwendung eines solchen Clips ab.  

Storchenbeck Auto BeltLock Stop: nicht zulassungsfähig 

Beim „Storchenbeck Auto BeltLock Stop“ handelt es sich um eine Abdeckkappe aus Kunststoff, die über das Gurtschloss des Fahrzeugs gesteckt wird und so die Lösetaste verdeckt. Dadurch soll verhindert werden, dass sich das Kind während der Fahrt selbst abschnallt. In der Praxis funktioniert das wohl auch recht gut, denn die Lösetaste lässt sich nur durch einen schmalen Schlitz erreichen und öffnen (z.B. mit einem Schlüssel; siehe Foto).

Die Verwendung dieses Zubehörteils widerspricht den gesetzlichen Anforderungen. Wir können das Produkt daher nicht empfehlen. (Bild: Produktfotos ADAC)
Die Verwendung dieses Zubehörteils widerspricht den gesetzlichen Anforderungen. Wir können das Produkt daher nicht empfehlen.
(Bild: Produktfotos ADAC)

Widerspricht gesetzlichen Anforderungen

Allerdings widerspricht die Verwendung dieses Zubehörteils den gesetzlichen Anforderungen, wie ein Gurtschloss ausgestaltet sein muss. Hintergrund: Durch diese Vorgaben soll u.a. die einfache und schnelle Rettung von Insassen nach einem Unfall ermöglicht werden. Wir raten deshalb von der Verwendung ab. 

 


Buckle-upp Gurtschloss-Sicherung: nicht zulässig bzw. nicht sinnvoll

Die „Buckle-upp Gurtschloss-Sicherung“ ist eine Stoffabdeckung, die per Klettverschluss am Gurtschloss des Kindersitzes befestigt wird. Sie überdeckt die Lösetaste des Schlosses und soll verhindern, dass sich das Kind abschnallt – was in der Praxis, insbesondere bei größeren Kids, trotzdem nicht wirklich auszuschließen ist.

Diese Gurtschloss-Sicherung ist bei Kindersitzen nicht zulässig, bei Babyschalen hingegen schon. (Bild: Produktfotos ADAC)
Diese Gurtschloss-Sicherung ist bei Kindersitzen nicht zulässig, bei Babyschalen hingegen schon.
(Bild: Produktfotos ADAC)

Erschwert im Ernstfall Rettungskräften die Arbeit

Mit der Stoffabdeckung ist die Lösetaste des Gurtschlosses nicht mehr sichtbar und um sich Zugang zu verschaffen, muss die Abdeckung geöffnet werden. Das erschwert im Fall des Falles den Rettungskräften ihre Arbeit – und widerspricht somit den gesetzlichen Vorschriften. Diese Gurtschloss-Sicherung ist also bei Kindersitzen nicht zulässig. Bei Babyschalen dürfte sie allerdings verwendet werden, da Retter das Baby auch mitsamt der Schale aus dem Auto heben könnten. Da sich kleinere Kinder noch nicht selbst abschnallen, ist der Nutzen hier aber fraglich.  

Besser schlafen

Nackenkissen: zulässig und hilfreich 

Die Verwendung solcher Zubehörartikel widerspricht nicht den gesetzlichen Regelungen für Kindersitze. (Bild: Produktfoto ADAC)
Die Verwendung widerspricht nicht den gesetzlichen Regelungen für Kindersitze.
(Bild: Produktfoto ADAC)

Um den Kopf des schlafenden Kindes zu stützen, gibt es im Handel verschiedene Nackenkissen. Die Verwendung solcher Zubehörartikel widerspricht nicht den gesetzlichen Regelungen für Kindersitze. Insbesondere Produkte, die nicht mit dem Kindersitz verbunden werden, können auch nicht als unzulässige Veränderung an selbigem ausgelegt werden.

Allerdings bieten diese Nackenkissen bisweilen etwas weniger Stabilität als jene, die z.B. mit einem Klettverschluss am Kindersitz befestigt werden können. Generell wichtig ist, dass Eltern eine für das Kind und für den Sitz passende Kissengröße wählen.   

NapUp: zulässig und hilfreich 

NapUp darf verwendet werden, es steht nicht im Widerspruch zu den Anforderungen an Kindersitze. (Bild: Produktfoto ADAC)

NapUp darf verwendet werden, es steht nicht im Widerspruch zu den Anforderungen an Kindersitze.
(Bild: Produktfoto ADAC)

Der „NapUp“ ist eine zusätzliche Kopfstütze, die mit zwei Gurten an der Rückenstütze des Kindersitzes befestigt werden kann. Schläft das Kind ein, kann ein integriertes Stirnband nach unten geklappt werden, das verhindern soll, dass der Kopf des Kindes nach vorn fällt. Die Seitenwangen des „NapUp“ liegen dabei jedoch eng am Kopf des Kindes an. 

Ob dieses Produkt auf den jeweiligen Kindersitz passt und ob das Kind das System überhaupt akzeptiert, muss im Einzelfall ausprobiert werden. „NapUp“ darf jedenfalls verwendet werden, es steht nicht im Widerspruch zu den Anforderungen an Kindersitze. Auch eine Gefahrenerhöhung ist nicht erkennbar, da sich das mit Druckknöpfen befestigte Stirnband bei einem Unfall löst.   

 

 

 

Belt UPP: nicht zulässig 

Dieses Produkt widerspricht den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen. (Bild: Produktfoto ADAC)

Dieses Produkt widerspricht den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen.
(Bild: Produktfoto ADAC)

Der „Belt UPP“ ist ein Zusatzgurt für Sitzerhöhungen mit Rückenstütze, der das schlafende Kind besser im Sitz halten und verhindern soll, dass es aus dem Gurt fällt. Beim Abschnallen des Kindes muss mit dem Zusatzgurt also ein zweites Gurtschloss geöffnet werden. Das erschwert im Fall des Falles den Rettungskräften ihre Arbeit – und widerspricht somit den Sicherheitsbestimmungen.

Tipp: Kleinere Kinder sitzen oft noch etwas weniger stabil und schlafen häufiger. Wechseln Sie deshalb so spät wie möglich von einem integralen Kindersitz mit Hosenträgergurten und Ruheposition zu einer Sitzerhöhung mit Rückenstütze. Da das Problem oft auch durch eine zu steile Lehnenneigung verursacht wird, kann es helfen, größere Kinder auf einem Sitzplatz mit verstellbarer Rückenlehne – also z.B. auf dem Beifahrersitz – anzuschnallen oder eine Sitzerhöhung mit Ruheposition zu nutzen. 

Bequemer sitzen bzw. abschnallen

LifeHammer Sicherheitsgurtführung: Verwendung nicht anzuraten 

Verwenden Sie lieber einen vollwertigen Kindersitz mit Rückenstütze. (Bild: Produktfoto ADAC)

Wer versicherungstechnisch auf Nummer sicher gehen möchte, sollte das Produkt nicht verwenden.
(Bild: Produktfoto ADAC)

Diese Gurtführung soll den Diagonalgurt vom Hals des Kindes fernhalten und somit den Sitzkomfort verbessern. Wenn sie zusammen mit einer zugelassenen Sitzerhöhung verwendet wird, steht die „LifeHammer Sicherheitsgurtführung“ eigentlich nicht im Widerspruch zu den maßgeblichen Anforderungen an Kindersitze.

Da sich aber durch das Zubehör die Reibung im Gurtband, die zum Anschnallen benötigte Gurtbandlänge und die Verteilung der Gurtkräfte ändern können, könnte ein Sachverständiger die zusätzliche Gurtführung im Einzelfall als Gefahrerhöhung bewerten. Wer diesbezüglich auf Nummer sicher gehen möchte, sollte das Produkt nicht verwenden.  

Tipp: Verwenden Sie lieber einen vollwertigen Kindersitz mit Rückenstütze. Dieser positioniert den Fahrzeuggurt auf der Mitte der Schulter des Kindes, unterstützt das schlafende Kind und bietet Schutz bei einem Seitenaufprall.  

Gurtpolster und Gurtmanschette: nicht zulässig/erhöht Verletzungsgefahr

Dieses Zubehör ist unzulässig, es besteht ein erhöhtes Risiko innerer Verletzungen. (Bild: Produktfoto ADAC)

Dieses Zubehör ist unzulässig, es besteht ein erhöhtes Risiko innerer Verletzungen.
(Bild: Produktfoto ADAC)

Das von uns eingekaufte Zubehör ist im Paket erhältlich. Es besteht aus einem am Diagonalgurt zu befestigenden Gurtpolster und einer dreieckigen Gurtmanschette, durch die Diagonal- und Beckengurt geführt werden. Die beiden Zubehörteile sollen den Diagonalgurt vom Hals des Kindes fernhalten und damit den Sitzkomfort für das Kind verbessern.

Allerdings kann die Gurtmanschette bei ungünstiger Positionierung den Beckengurt nach oben ziehen, sodass er über dem Bauchbereich des Kindes verläuft. Das erhöht das Risiko von inneren Verletzungen: Dieses Zubehörteil ist demnach unzulässig. Hier gilt das Gleiche wie beim „LifeHammer“: Verwenden Sie lieber einen vollwertigen Kindersitz mit Rückenstütze!

RiveMove: Verwendung nicht anzuraten 

Dieser Adapter soll einem auf dem Mittelplatz der Rückbank sitzenden Mitfahrer mehr Platz verschaffen. Montiert wird der „RiveMove“ zwischen den Isofix-Bügeln des Autos und dem Kindersitz. Gemeinsam mit dem Kindersitz lassen sich die Befestigungslaschen des „RiveMove“ seitlich in Richtung der Autotür verschieben. Laut Bedienungsanleitung empfiehlt der Hersteller, den „RiveMove“ nur für Sitzerhöhungen der Gewichtsklassen II/III (nicht-integrale Kindersitze) zu verwenden. Zudem ist eine Typenliste mit Fahrzeugen, für die die Nutzung freigegeben ist, angeführt.

Es kann sein, dass ein Sachverständiger das Produkt  im Einzelfall als Risikoerhöhung bewertet. (Bild: Produktfoto ADAC)
Es kann sein, dass ein Sachverständiger das Produkt  im Einzelfall als Risikoerhöhung bewertet.
(Bild: Produktfoto ADAC) 

Ein Versagen der Isofix-Verankerungen ist zwar bei Sitzerhöhungen weniger wahrscheinlich und auch weniger kritisch als bei integralen Kindersitzen, bei denen die Isofix-Verankerungen die einzige Verbindung zwischen Kindersitz und Auto darstellen. Dennoch kann es sein, dass ein Sachverständiger den „RiveMove“ aufgrund der veränderten Gurtgeometrie im Einzelfall als Risikoerhöhung bewertet.  

Tipp: Sitzerhöhungen können ohne Sicherheitseinbußen meist auch ohne zusätzliche Isofix-Anbindung verwendet werden. Damit hat man ebenfalls die Möglichkeit, den Kindersitz etwas weiter nach außen zu stellen, und die Nutzung des „RiveMove“ ist nicht nötig. 

Gurtschlossverlängerung: nicht zulässig/erhöht Verletzungsgefahr  

Dieses Produkt ist unzulässig; es besteht erhöhte Verletzungsgefahr. (Bild: Produktfoto ADAC)
Dieses Produkt ist unzulässig; es besteht erhöhte Verletzungsgefahr.
(Bild: Produktfoto ADAC)

Wenn z.B. drei Personen auf der Rückbank angeschnallt werden müssen, soll dieses von uns im Handel gekaufte Zusatzgurtschloss das Anschnallen des Kindes durch eine bessere Zugänglichkeit erleichtern. Die Gurtschlossverlängerung wird in das fahrzeugeigene Gurtschloss gesteckt.

Dieses ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil und muss unter anderem bestimmten Prüfkräften standhalten. Durch die Verwendung des Zusatzgurtschlosses kann das Fahrzeuggurtschloss in ungünstigen Fällen (durch entsprechende Biegemomente) aufbrechen: Das widerspricht natürlich den Sicherheitsvorschriften und ist demnach unzulässig. 

Sitzklima verbessern

Winterfußsack: bei Babyschale gut geeignet 

Dieses Produkt ist nur für Babyschalen geeignet. (Bild: Produktfoto ADAC)
Dieses Produkt ist nur für Babyschalen geeignet.
(Bild: Produktfoto ADAC)

Dieser mit einem Reißverschluss verschließbare Fellsack wird in die Babyschale eingelegt und ist eine gute Alternative zu dicker Winterkleidung. Das Baby kann in dem Fellsack angeschnallt werden (es gibt Durchführungen für Gurtschloss und Hosenträgergurte). Dadurch können die Hosenträgergurte enger am Körper anliegen, als dies der Fall wäre, wenn das Baby dicke Kleidung anhätte. Das erhöht die Rückhaltewirkung des Gurtsystems.

Da das Baby nach einem Unfall mitsamt der Babyschale aus dem Auto gehoben werden kann, widerspricht der Fellsack keinen Sicherheitsbestimmungen. Die Verwendung in einem anderen Kindersitz ist dagegen nicht zulässig. Ergänzend sei erwähnt, dass natürlich auch der Winterfußsack den Vorschriften von Kindersitzen hinsichtlich Brennbarkeit und Toxizität entsprechen muss.  

 

Sommer-, Ersatz-, Schonbezug: am besten als Originalzubehör 

Werden (Airbag-)Warnhinweise verdeckt, ist die Verwendung solcher Produkte nicht mehr zulässig. (Bild: Produktfoto ADAC)
Werden (Airbag-)Warnhinweise verdeckt, ist die Verwendung solcher Produkte nicht mehr zulässig.
(Bild: Produktfoto ADAC)

​Sommerbezüge, die an heißen Tagen angenehmer sein sollen; Schonbezüge, die den originalen Kindersitzbezug vor Schmutz schützen sollen – klingt grundsätzlich alles sinnvoll. Allerdings steht in jeder Kindersitz-Bedienungsanleitung, dass der Sitzbezug nicht gegen irgendeinen anderen als einen vom Hersteller angegebenen ausgewechselt werden darf, weil der Sitzbezug einen integralen Teil der Rückhaltewirkung darstellt.

Wenn man einen Schonbezug über den originalen Sitzbezug zieht, ist dieser Regelung noch genüge getan. Aber verdeckt man dadurch (Airbag-)Warnhinweise, ist die Verwendung solcher Produkte nicht mehr zulässig.  

Tipp: Bezüge, die direkt vom Kindersitzhersteller angeboten werden, erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. 

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