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Kfz-Pickerl: Daten sieben Jahre gespeichert - Große Datenschutzbedenken

Die Daten der Kfz-Pickerlprüfung müssen seit Jahresbeginn sieben Jahre lang gespeichert werden, deutlich länger als bisher. Die Arge Daten sieht darin eine Prangerfunktion, die der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspreche.

Wer Besitzer eines Kraftfahrzeuges ist, muss dieses in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterziehen. Beim sogenannten "Pickerl" wird eine Reihe an Daten erfasst, die gemäß DSGVO personenbezogen sind.

Veraltete Daten gespeichert

Diese Daten werden schon seit längerer Zeit in einer zentralen Datenbank erfasst. Seit Anfang 2019 müssen aber nun alle Prüfdaten sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Auch dann, wenn beanstandete Mängel behoben wurden und ein Prüfbericht damit nicht mehr den aktuellen Tatsachen entspricht. Die veralteten und nicht mehr richtigen Begutachtungsplakettendaten bleiben abgespeichert.

Verkehrskontrolle: besonders streng geprüft?

Die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz (Arge Daten) sieht darin eine Art Prangerfunktion, da Betroffenen negative Prüfberichte noch lange nachwirken könnten.

Hans G. Zeger, Obmann von Arge Daten, meint dazu: "Jeder Fahrzeughalter muss rechnen, dass er bei jeder Verkehrskontrolle besonders streng kontrolliert wird, nur weil irgendwann bei einer Pickerlprüfung Mängel festgestellt wurden. Unabhängig davon wie alt die Prüfung ist und ob zwischenzeitlich die Mängel längst behoben sind."

Die neue Bestimmung widerspreche den verpflichtenden Vorgaben der DSGVO, da keine Daten länger als unbedingt notwendig abgespeichert werden dürften. "Daten sind verpflichtend zu löschen, wenn sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen oder sie nicht mehr korrekt sind. Alle diese Punkte treffen auf alte Kfz-Prüfdaten zu, sobald die Mängel behoben sind", so Zeger weiter.

Wer hat Zugriff?

Hinzu komme, dass auf diese Daten in Österreich - so die Schätzung der Arge - mehr als 300.00 Menschen Zugriff hätten: Landeshauptmänner, Bundespolizei, alle (privaten) Zulassungsstellen und alle Kfz-Werkstätten die zur Pickerl-Prüfung berechtigt sind.

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