Autohersteller im Ethiktest
So wurde erhoben
Der Ethik-Test erfolgte im Auftrag des VKI und einer Reihe weiterer 
europäischer Verbraucherverbände. Durchgeführt wurde er von 
Stock at 
Stake
, der Research-Agentur der belgischen Non-Profit-Organisation 
Ethibel
. Stock at Stake ist spezialisiert auf die Prüfung und Beratung in 
allen Belangen der gesellschaftlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen. 
Untersucht wurden 15 Unternehmen, die die in Europa wichtigsten Automarken 
repräsentieren (Marktabdeckung in Österreich 92 %). Nicht immer gelten die 
Unternehmensangaben für alle zum Konzern gehörigen Marken; so hat beispielsweise 
Skoda ein anderes CSR-Konzept (CSR – Gesellschaftliche Verantwortung von 
Unternehmen) als die VW-Gruppe, Volvo unterscheidet sich von seinem 
Mutterkonzern Ford, Chrysler von Mercedes etc.
Die Erhebung erfolgte in drei Schritten:
  - 
  
Sammeln von Informationen aus dem Unternehmen mittels Fragebogen, 
  Dokumenten und öffentlicher Berichte. 
   - 
  
Unternehmensunabhängige Quellen waren Gewerkschaften, Nachrichtenmedien, 
  NGOs und einschlägige Websites.
   - 
  
Die Ergebnisse der Erhebung wurden den Unternehmen zur Stellungnahme 
  übermittelt, relevante Reaktionen wurden in den Endbericht 
  eingearbeitet.
 
Grundsätzlich bezieht sich die Untersuchung nur auf den Unternehmensbereich 
Pkw-Produktion, andere Bereiche (Lkw, Luftfahrt, Logistik etc.) wurden außer 
Betracht gelassen.
Die Untersuchungsergebnisse wurden in 10 Indikatoren dargestellt: 4 aus den 
Bereichen Umwelt, 4 für Soziales und 2 für Informationsoffenheit (Transparenz). 
Die Bewertung erfolgte in drei Stufen: 
  - 
A: wenn die jeweils definierten Bedingungen erfüllt 
  werden 
  
 - 
B: für eine teilweise Erfüllung 
  
 - 
  
C: bei Nichterfüllung
 
Zu beachten ist: Gegenstand der Untersuchung bilden vor allem die 
Unternehmenspolitik und Managementsysteme zu deren Umsetzung. In welchem Maß die 
Zielsetzungen des Unternehmens in der Praxis wirklich erreicht werden, kann nur 
zum Teil überprüft werden. Die Bewertung A bedeutet lediglich, dass das 
Unternehmen in diesem Punkt besser als die meisten seiner Mitbewerber 
abschließt, aber nicht, dass dies absolut gesehen als gut oder auch nur 
akzeptabel bezeichnet werden könnte. 
Waren die Informationen nicht ausreichend oder nicht eindeutig, wurde keine 
Bewertung vorgenommen. Aus den Einzelbewertungen wurden Gruppenurteile und ein 
Gesamturteil für Unternehmensethik errechnet. Abwertung: Bei Bewertung C in 
einem Einzelkriterium kann das Gesamturteil nicht besser als B sein.
Definition der Kriterien
Im Einzelnen wurden die Bewertungen wie folgt definiert:
UMWELT
  
Umweltzertifizierung 
(Managementsystem)
  
Überprüfung (Zertifizierung) der Zulieferbetriebe
  - 
  
A: Mehr als 50 Prozent der Zulieferer werden extern zertifiziert 
  bzw. mehr als 66 Prozent werden vom Unternehmen selbst überprüft 
  (Unternehmensaudit).
   - 
  
B: Mehr als 25 Prozent externe Zertifizierung bzw. mehr als 33 
  Prozent Unternehmensaudit.
   - 
  
C: Es gibt bestenfalls eine freiwillige Selbstverpflichtung oder 
  Selbstkontrolle der Zulieferbetriebe.
 
  
Produktion (Umweltperformance)
  - 
  
A: Die Umweltmaßnahmen und -initiativen werden in quantitativer 
  Hinsicht und auch im Hinblick auf ihre Vielfältigkeit in Summe als über dem 
  Branchendurchschnitt liegend bewertet.
   - 
  
B: Umweltaktivitäten sind durchschnittlich.
   - 
  
C: Umweltaktivitäten sind unterdurchschnittlich.
 
  
Auflagen an Händler
  - 
  
A: Den Händlern (zumindest im Stammland) werden Umweltanforderungen 
  auferlegt.
   - 
  
B: Effiziente Maßnahmen in Kooperation mit den Händlern auf 
  freiwilliger Basis.
   - 
  
C: Keine Aktivitäten gegenüber den Händlern.
 
SOZIALES
  
Sozialleistungen in Industrieländern
 (in den unternehmenseigenen 
  Werken im Stammland bzw. in anderen Industrieländern)
  - 
A: Über dem Branchenschnitt 
  
 - 
B: Durchschnittlich 
  
 - 
C: Unter dem Branchenschnitt
 
  
Mindeststandards in Niedriglohnländern 
(Arbeitsbedingungen in 
  Ländern mit niedrigem Sozialstandard = in der „Dritten Welt“)
  - 
  
A: Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller 8 
  ILO-Konventionen über Arbeitnehmerrechte inklusive Gesundheit und 
  Sicherheit.
   - 
  
B: Einige der 8 ILO-Konventionen werden berücksichtigt.
   - 
  
C: Es gibt keine entsprechende Sozialpolitik.
 
  
Auflagen an Zulieferbetriebe
  - 
  
A: Die Zulieferbetriebe werden zur Einhaltung eines Verhaltenskodex 
  verpflichtet, der alle 8 ILO-Konventionen über Arbeitnehmerrechte inklusive 
  Gesundheit und Sicherheit enthält.
   - 
  
B: Der Verhaltenskodex enthält einige der 8 
  ILO-Konventionen.
   - 
  
C: Ein (allfälliger) Verhaltenskodex enthält keine der 8 
  ILO-Konventionen.
 
  
Überprüfung der Zulieferbetriebe
  - 
  
A: Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird extern (durch einen 
  unabhängigen Dritten) überprüft (third party assessment).
   - 
  
B: Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird durch das Unternehmen 
  selbst überprüft (second party assessment).
   - 
  
C: Falls überhaupt, nur freiwillige Selbstverpflichtung oder 
  Selbstkontrolle des Betriebes (first party assessment).
 
INFORMATIONSOFFENHEIT
  
Fragebogen ausgefüllt 
(Kooperationsbereitschaft)
  
Berichterstattung