VW-Abgasskandal - VKI-Erfolg im Strafverfahren
Im Juli 2016 erstatteten wir in Sachen Diesel-Skandal bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Strafanzeige gegen die Volkswagen AG. Die WKStA blieb untätig. Wir legten Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft ein – mit Erfolg: Angemeldete Schadenersatzansprüche der am Strafverfahren beteiligten Geschädigten können jetzt nicht mehr verjähren.