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Bild: Creativa Images / Shutterstock.com

Card Complete - Haftung für Kartenmissbrauch

Der Alptraum vieler Menschen; nach dem Bezahlen fehlt die Kreditkarte. Herr B. lässt sie sperren, es wird allerdings noch zweimal abgehoben. Card Complete will die Haftung zuerst nicht übernehmen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Elisabeth Barth.

VKI-Juristin Mag. Elisabeth Barth (Foto: VKI)Herr Bacher hatte in einer Bar in Spanien mit Miles-&-More-Kreditkarte und PIN bezahlt. Wenig später war die Kreditkarte verschwunden. Er ließ sie sofort über die Hotline sperren und erfuhr, dass inzwischen noch zwei Abbuchungen erfolgt waren.

Reklamation ohne Folgen: 2.788,50 € Schaden

Als er seine neue Karte erhielt, entdeckte er aber weitere Abbuchungen; der Schaden betrug insgesamt 2.788,50 €. Herr Bacher reklamierte bei Card Complete. Dort hieß es, die reklamierten Umsätze seien mit korrekter Eingabe des PIN-Codes erfolgt. Card Complete könne daher für den Schaden nicht haften.

Kein Verschulden: OGH-Urteil

Wir hielten fest, dass Herrn Bacher kein Verschulden am Kartenmissbrauch treffe und es Bankkunden laut Oberstem Gerichtshof nicht zumutbar sei, sich bei der Behebung derart zu verrenken, dass ein Ausspähen des PIN-Codes unmöglich sei. Card Complete übernahm schließlich doch die Haftung und schrieb Herrn Bacher die Schadensumme gut.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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Hartnäckigkeit lohnt sich

Ich habe eine ähnliche Erfahrung mit Card Complete gemacht: Mir wurde im Istanbul-Urlaub bei der Bezahlung in einem Geschäft der Betrag anstatt wie mit dem Händler vereinbart in Türkischen Lira in Euro abgebucht. Die Differenz betrug 200 Euro! Mir ist dies erst zuhause aufgefallen und ich habe gegen die Abbuchung umgehend Einspruch erhoben.

Card Complete hat meine Anfrage sofort als aussichtslos abgetan, da ich keinen Beleg über den Originalbetrag vorweisen konnte und die Eingabe ja mittels PIN bestätigt hatte. Da Card Complete zweimal eine falsche Buchungszeile meiner Abrechnung „geprüft“ hatte (ich bekam eine Rückmeldung zu einer gänzlich anderen getätigten Abbuchung), habe ich auch telefonisch nochmals nachgehakt und um Kontaktaufnahme mit der Bank des Händlers gebeten. Man hatte bei den bisherigen Ablehnungen nämlich gar keine Intervention vorgenommen.

Die zuständige Mitarbeiterin meinte: „Dann schicken Sie halt noch einmal eine ausführliche Stellungnahme und wir leiten die der Bank weiter, aber machen Sie sich keine Hoffnungen.“ Wenige Wochen später erhielt ich ein Schreiben von Card Complete mit der Mitteilung, man sei erfreut, mir mitteilen zu können, dass die Intervention bei der Bank erfolgreich war. Mitgeschickt war eine Stellungnahme des Händlers, der sich für den Fehler bei den Einstellungen am Kartenlesegerät entschuldigt, und am nächsten Tag hatte ich den Differenzbetrag bereits auf meinem Konto gutgeschrieben.

Fazit: Wenn ich nicht hartnäckig geblieben wäre und mich auf die Ersteinschätzung von Card Complete verlassen hätte, hätte ich mein Geld nie zurückerhalten.

Bianca Eberwein
E-Mail
(aus KONSUMENT 3/2020)

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