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EU-Sammelklage: Eine für alle - Konsumentenschutz wird schlagkräftiger

Zu hohe Gebühren, unfaire Klauseln. Immer wieder verstoßen Unternehmen gegen Gesetze und schädigen ihre Kunden; meist handelt es sich um kleine oder mittlere Beträge. Nun hat sich der EU-Ministerrat auf die europaweite Einführung von Sammelklagen geeinigt.

Wenn nun ein geschädigter Konsument gegen so ein Unternehmen vor Gericht geht, trägt er – David gegen Goliath - ein sehr hohes Risiko. Kaum ein Betroffener traut sich zu klagen. Dieses Ungleichgewicht benachteiligt Konsumenten und diese Unternehmen können den Unrechtsgewinn behalten. Dieser Missstand soll nun angegangen werden.

Sammelklage: Rechtszugang für Verbraucher verbessert

Der EU-Ministerrat hat sich nun auf die europaweite Einführung von  Sammelklagen geeinigt. Die Richtlinie sieht vor, dass künftig zugelassene Verbraucherverbände bei Massenschäden für geschädigte Verbraucher klagen können. Sie haben damit die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Richtlinie führt damit erstmals auf europäischer Ebene ein Instrument kollektiven Rechtsschutzes ein – nach dem Motto „Eine für alle“.

Neue Richtlinie rasch umsetzen

„Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Dr. Petra Leupold,

Petra Leupold (Bild: U. Romstorfer/VKI)
 Dr. Petra Leupold, VKI

Expertin für kollektiven Rechtsschutz und Leiterin der VKI-Akademie. „Mit der Einführung der Sammelklage wird der Zugang zum Recht für Verbraucher klar verbessert. Wesentlich ist, dass die Richtlinie nun zügig verabschiedet und dann vor allem effizient umgesetzt wird“.

Die vom EU-Ministerrat jetzt vereinbarte Fassung bleibt in einigen Punkten hinter dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission vom Frühjahr 2018  zurück  (sogenannter  „New  Deal  for Consumers“). So ist etwa die Klagsbefugnis für grenzüberschreitende Klagen auf etablierte Verbraucherverbände beschränkt. Sie müssen strenge Voraussetzungen erfüllen. Für Bagatell- und Streuschäden, bei denen für die einzelnen Verbraucher auch in Hinblick auf die aktive Beteiligung an einer Sammelklage kein Anreiz besteht, fehlen Sonderregelungen.

Klagen gegen ausländische Konzerne

Eine deutliche Verbesserung bringt die Richtlinie für Klagen gegen ausländische Konzerne. Hier bestehen zurzeit schwere Mängel beim Rechtsschutz für Verbraucher. Sie sind nicht nur beim VW-Dieselskandal klar zutage getreten, sondern auch bei der wirksamen Rechtsdurchsetzung bei Datenschutzverstößen.

„Ein kollektives Vorgehen gegen internationale Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon ist bislang in Österreich schlicht nicht möglich“, so Petra Leupold. Dies trifft nicht nur die geschädigten Verbraucher. Es führt auch zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zulasten österreichischer Unternehmer, weil ausländische Konzerne nicht mit effizienten Sanktionen rechnen müssen. Die neue Richtlinie führt dazu, dass auch für Klagen gegen ausländische Konzerne ein Gerichtsstand in Österreich besteht.

Richtlinie auf 59 EU-Rechtsakte anwendbar

Ferner wird der Anwendungsbereich der Richtlinie von 15 auf  insgesamt 59 EU-Rechtsakte erweitert. Nach geltendem Recht können Verbraucherschutzverbände nur gegen Rechtsverletzungen in einigen wenigen Bereichen mit Verbandsklage vorgehen. Keine Klagebefugnis besteht bis jetzt etwa in den zentralen Bereichen

  • Telekommunikation
  • Finanzdienstleistungen 
  • Versicherungen
  • Reiserecht 
  • oder beim Datenschutz.

Die neue Richtlinie soll nun Lücken im Rechtsschutz schließen.

Amerikanische Verhältnisse?

Teile der Wirtschaft äußerten Bedenken; sie befürchten eine Klagsindustrie nach US-amerikanischem Vorbild, also enorm hohe Schadenersatz- und Strafzahlungen. Sie sind nach Ansicht von Petra Leupold unbegründet:  „In Österreich gibt es ein sinnvolles Kostenersatzrecht, keinen Strafschadenersatz und keine Geschworenengerichte in Zivilsachen. Die Klagebefugnis ist außerdem auf zugelassene Verbände beschränkt. Damit besteht keine Gefahr von Klagemissbrauch und kein Anreiz zu ‚erpresserischen Klagen“. 

Prozessieren kostet Geld

Für problematisch hält sie auch Einschränkungen zur Prozessfinanzierung. „In der Praxis wird es keine Sammelklagen geben, wenn kein Prozessfinanzierer das Risiko übernimmt. Die Kosten und Risiken von Massenverfahren können gemeinnützige Verbraucherorganisationen nicht alleine tragen“.

Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen sich das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission nun in sogenannten „Trilogverhandlungen“ noch auf eine gemeinsame Linie einigen. Anschließend ist die Richtlinie in den Mitgliedstaaten durch nationales Recht umzusetzen. „Aus Verbrauchersicht ist zu hoffen, dass die Verhandlungen rasch aufgenommen werden, damit die Richtlinie möglichst bald  verabschiedet werden kann. Anschließend ist der österreichische Gesetzgeber gefordert, die Vorgaben bestmöglich umzusetzen“, so Leupold.

Weitere Informationen finden Sie auf EU-Sammelklage: Einigung der Mitgliedstaaten und auf EU-Kommission will EU-weit Sammelklagen einführen

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