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Telering: Datenvolumen überschritten - Internetzugang gesperrt

"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: tele.ring korrigierte doch noch die Rechnung für die Überschreitung des Datenvolumens und schaltete den Internetanschluss wieder frei.

Frau Puschmann war seit etlichen Jahren Handy-Kundin bei telering (ein Unternehmen der T-Mobile) und hatte zusätzlich zwei Verträge für mobiles Internet. Sie hatte ihre Rechnungen all die Jahre pünktlich beglichen und das Datenvolumen eingehalten. Anfang Mai dieses Jahres (das erfuhr sie im Nachhinein) soll an einen ihrer beiden Internetzugänge eine E-Mail geschickt worden sein, in der tele.ring sie darauf hinwies, dass ihr Datenvolumen schon fast ausgeschöpft war.

Internetzugang gesperrt

Einen Tag später war es dann so weit. Telering sperrte Frau Puschmanns Internetzugänge. Auch denjenigen, bei dem noch unverbrauchtes Datenvolumen vorhanden war. Frau Puschmann dachte zuerst an eine Störung und kontaktierte die tele.ring-Hotline. Dort erfuhr sie, dass das Datenvolumen des einen Zugangs um fast 500 Euro überschritten war. Sie ersuchte, zumindest den Internetzugang mit noch vorhandenem Datenvolumen zu entsperren. Erst müsse die Rechnung erstellt und bezahlt werden, hieß es daraufhin. Frau Puschmann war fassungslos.

Wenn tele.ring schon vor zu hohem Datenverbrauch gewarnt hatte: Warum wurde dann der eine Internetzugang nicht gleich gesperrt? Warum hatte man gewartet, bis die Kosten wegen Überschreitung des Datenvolumens so sehr in die Höhe geschnellt waren? Und vor allem: Warum war auch der zweite Zugang gesperrt worden?

Kostenbeschränkungsverordnung

Sie beantragte die Aufhebung dieser Sperre und beeinspruchte die Rechnung: Mit 1. Mai 2012 war schließlich die Kostenbeschränkungsverordnung in Kraft getreten. Demnach können für mobile Datendienste nicht mehr als 60 Euro in Rechnung gestellt werden. Telering lehnte den Einspruch mit der Begründung ab, die Kostenbeschränkungsverordnung würde erst für Abrechnungszeiträume nach dem 1. Mai 2012 gelten.

60 Euro können verrechnet werden

Auf Frau Puschmanns Bitte übernahmen daraufhin wir die Beschwerde­korrespondenz und wiesen tele.ring in unserem Interventionsschreiben darauf hin, dass die Kostenbeschränkungsverordnung unmittelbar ab dem 1. Mai 2012 zum Tragen kommt. Und da Frau Puschmann weder einer Nutzung über die Kostengrenze von 60 Euro hinaus zugestimmt hatte (sie war danach auch gar nicht gefragt worden) noch einen Tarifwechsel durchgeführt hatte (hier hätten eigene Regelungen gegolten), kann Telering für die Überschreitung des Datenvolumens lediglich 60 Euro verrechnen.

Sperre aufgehoben

Unsere Forderung, Frau Puschmanns Rechnung zu korrigieren und ihren Anschluss unverzüglich wieder freizuschalten, hatte Erfolg: tele.ring hob die Sperre der Internetzugänge auf, und für die Überschreitung des Datenvolumens wurden nur noch 60 Euro verrechnet.

Die Namen betroffener Konsumenten werden von der Redaktion geändert.

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